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Lehrstuhl für Kirchenrecht
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2007/08 Vorlesung (3 Std.): Kanonisches Eherecht Do., 10.15 – 11.00 Uhr, 11.15 – 12.00 Uhr; Fr. 8.15 – 9.00 Uhr Hörsaal 3 Beginn: 18.10.2007
Die Ehe gilt nach der Lehre der katholischen Kirche als ein personaler Bund, in dem die unauflösliche Liebes- und Lebensgemeinschaft der Ehepartner ihre Begründung findet. Durch einen freien personalen Akt des gegenseitigen Sich-Schenkens und Sich-Annehmens entsteht zwischen den Partnern „eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft“ (Pastoralkonstitution Gaudium et Spes Art. 48 Abs. 1). Der Schutz der Institution Ehe sowohl im Interesse des einzelnen als auch im Hinblick auf das Gemeinwohl ist eine vornehmliche Aufgabe des Rechts.
In der Vorlesung werden die wesentlichen Bestimmungen des Eherechts des Codex Iuris Canonici sowie die Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz systematisch dargelegt und erläutert: Grundaussagen, Ehevorbereitung, Ehehindernisse, Ehekonsens und dessen Mängel, Eheschließungsform.
Quellen:
Literatur (in Auswahl):
Seminar (2 Std.): Recht auf Sakramente – Recht der Sakramente Do. 16.15 – 17.45 Uhr (evtl. Blockveranstaltung) Kirchenrechtliches Seminar Beginn: 19.10.2007
Eine zentrale Stellung im Leben der Kirche und jedes einzelnen Christgläubigen nehmen die Sakramente ein, die durch sinnenhafte Zeichen göttliche Gnade vermitteln. Dabei setzen sie den Glauben voraus, nähren ihn und tragen zum Aufbau des Leibes Christi bei (SC 59,1). Obgleich das kirchliche Gesetzbuch in c. 213 CIC gleichsam ein Recht der Christgläubigen auf Sakramente kennt, stößt deren Spendung aber dort auf Hindernisse, wo christlicher Glaube nicht oder nur rudimentär vorhanden ist und kirchlicher Daseinsvollzug vornehmlich aus sozialen Rücksichten oder überkommenen Gewohnheiten in Anspruch genommen wird. Zudem kann ein Konflikt daraus entstehen, daß die ekklesiale Funktion der Sakramente noch nicht hinreichend bewußt ist, konkretisiert als Feier der Gemeinde und in der Gemeinde. Der Spender der Sakramente sieht sich daher gelegentlich mit der Frage konfrontiert, ob er überhaupt ein Sakrament spenden kann, soll oder darf (zB. Taufaufschub). Anhand von Fallbeispielen sollen in diesem Seminar Grenzen und Umfang eines Rechtes auf Sakramente und des Rechtes der Sakramente erörtert werden.
Literatur (in Auswahl):
Lektürekurs (1 Std.): Aktuelle rechtliche Dokumente des Hl. Stuhles
Termine nach besonderer
Ankündigung. Vorbesprechung: Do., 18.10.07, 10.15 Uhr im kirchenrechtlichen Seminar
In dieser Veranstaltung sollen rechtliche Verlautbarungen des Hl. Stuhles gelesen, analysiert und ihr Verhältnis zur geltenden Rechtslage geprüft werden. In Betracht käme zB. die Instruktion Redemptionis sacramentum der Gottesdienstkongregation vom 25. März 2004, in: AAS 96 (2004) 549-601.
Übung: Kirchliches Eherecht in den Anforderungen der seelsorglichen Praxis
Termine nach besonderer
Ankündigung. Vorbesprechung: Do., 18.10.07, 10.15 Uhr im kirchenrechtlichen Seminar
Kolloquium für Diplomanden und Doktoranden (2 Std.) Zeit nach Vereinbarung Ort: Kirchenrechtliches Seminar
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