Lehrstuhl für Kirchenrecht

 

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2007/08


Vorlesung (3 Std.): Kanonisches Eherecht

Do., 10.15 – 11.00 Uhr, 11.15 – 12.00 Uhr;

Fr. 8.15 – 9.00 Uhr

Hörsaal 3

Beginn: 18.10.2007

  

Die Ehe gilt nach der Lehre der katholischen Kirche als ein personaler Bund, in dem die unauflösliche Liebes- und Lebensgemeinschaft der Ehepartner ihre Begründung findet. Durch einen freien personalen Akt des gegenseitigen Sich-Schenkens und Sich-Annehmens entsteht zwischen den Partnern „eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft“ (Pastoralkonstitution Gaudium et Spes Art. 48 Abs. 1). Der Schutz der Institution Ehe sowohl im Interesse des einzelnen als auch im Hinblick auf das Gemeinwohl ist eine vornehmliche Aufgabe des Rechts.

 

In der Vorlesung werden die wesentlichen Bestimmungen des Eherechts des Codex Iuris Canonici sowie die Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz systematisch dargelegt und erläutert: Grundaussagen, Ehevorbereitung, Ehehindernisse, Ehekonsens und dessen Mängel, Eheschließungsform.

 

Quellen:         

  • cc. 1055-1165 CIC

  • Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz

 Literatur (in Auswahl):

  • AA.VV., Handbuch des katholischen Kirchenrechts, §§ 83-90, Regensburg ²1999

  • Heimerl, Hans/Pree, Helmuth, Kirchenrecht: Allgemeine Normen und Eherecht, Wien 1983

  • Lüdicke, Klaus, Kommentar zu cc. 1055-1165 CIC, in: ders. (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Essen seit 1985 (Loseblattwerk)

  • Mosiek, Ulrich, Kirchliches Eherecht. Nachkonziliare Rechtslage und konzipierte Neufassung, Freiburg ³1976 (zum nachkonziliaren Eherecht)

  • Prader, Joseph/Reinhardt Heinrich J.F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorglichen Praxis. Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung, Essen 2001

  • Reinhardt, Heinrich J.F., Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Text und Kommentar, MKCIC Beiheft 3, Essen 1990

  • Zapp, Hartmut, Kanonisches Eherecht, Freiburg 71988


Seminar (2 Std.): Recht auf Sakramente – Recht der Sakramente

Do. 16.15 – 17.45 Uhr  (evtl. Blockveranstaltung)

Kirchenrechtliches Seminar

Beginn: 19.10.2007

 

Eine zentrale Stellung im Leben der Kirche und jedes einzelnen Christgläubigen nehmen die Sakramente ein, die durch sinnenhafte Zeichen göttliche Gnade vermitteln. Dabei setzen sie den Glauben voraus, nähren ihn und tragen zum Aufbau des Leibes Christi bei (SC 59,1).

Obgleich das kirchliche Gesetzbuch in c. 213 CIC gleichsam ein Recht der Christgläubigen auf Sakramente kennt, stößt deren Spendung aber dort auf Hindernisse, wo christlicher Glaube nicht oder nur rudimentär vorhanden ist und kirchlicher Daseinsvollzug vornehmlich aus sozialen Rücksichten oder überkommenen Gewohnheiten in Anspruch genommen wird. Zudem kann ein Konflikt daraus entstehen, daß die ekklesiale Funktion der Sakramente noch nicht hinreichend bewußt ist, konkretisiert als Feier der Gemeinde und in der Gemeinde. Der Spender der Sakramente sieht sich daher gelegentlich mit der Frage konfrontiert, ob er überhaupt ein Sakrament spenden kann, soll oder darf (zB. Taufaufschub). Anhand von Fallbeispielen sollen in diesem Seminar Grenzen und Umfang eines Rechtes auf Sakramente und des Rechtes der Sakramente erörtert werden.

 

Literatur (in Auswahl):

  • AA.VV., Handbuch des Katholischen Kirchenrechts, Regensburg ²1999, §§ 72-82

  • Ahlers, Reinhild, Ecclesia a sacramentis, Paderborn 1992

  • Althaus, Rüdiger, Der Heiligungsdienst der Kirche, Kommentar zu cc. 834-1054 CIC, in: Klaus Lüdicke (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Essen seit 1985 (Loseblattwerk)

  • Althaus, Rüdiger, Die Rezeption des Codex Iuris Canonici von 1983 in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Voten der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Paderborn 2000, 777-957

  • Schmitz, Heribert, Taufe, Firmung, Eucharistie. Die Sakramente der Initiation und ihre Rechtsfolgen in der Sicht des CIC von 1983, in: AfkKR 152 (1983) 369-407


Lektürekurs (1 Std.): Aktuelle rechtliche Dokumente des Hl. Stuhles

Termine nach besonderer Ankündigung.
Ort: Priesterseminar

Vorbesprechung:  Do., 18.10.07, 10.15 Uhr im kirchenrechtlichen Seminar

 

In dieser Veranstaltung sollen rechtliche Verlautbarungen des Hl. Stuhles gelesen, analysiert und ihr Verhältnis zur geltenden Rechtslage geprüft werden. In Betracht käme zB. die Instruktion Redemptionis sacramentum der Gottesdienstkongregation vom 25. März 2004, in: AAS 96 (2004) 549-601.

 


Übung: Kirchliches Eherecht in den Anforderungen der seelsorglichen Praxis

Termine nach besonderer Ankündigung.
Ort: Priesterseminar

Vorbesprechung:  Do., 18.10.07, 10.15 Uhr im kirchenrechtlichen Seminar

 


Kolloquium für Diplomanden und Doktoranden (2 Std.)

Zeit nach Vereinbarung

Ort: Kirchenrechtliches Seminar