In seiner Denkschrift an den Feldmarschall Bernard Law Montgomery, Oberbefehlshaber der britischen Resatzungstruppen und Mitglied des allierten Kontrollrates in Berlin, hatte Lorenz Jaeger am 23. Juni 1945 zwar den Krieg als Verbrechen des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit bestritten, ihn jedoch eindeutig als Untat der NS-Führung qualifiziert.(1.*)
Nach Ablehnung jeder Kollektivschuld blieb die Frage nach der gestuften mannigfachen Beteili gung der vielen einzelnen Mittäter und Mitträger des Gewaltregimes noch offen. Ihr historischer Ort war mit mehr Recht in einer inneren Selbstreinigung des Volkes zu sehen, zumal sich die Siegermächte bald mit der Durchführung der zahllosen Einzeluntersuchungen überfordert zeigten. Selbst die gericht liche Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Im Prozeß konnte man auch nicht ihr einziges Forum suchen. Als sich 1946 der Wille der Siegermächte deutlicher abzeichnete, hat sich das westdeutsche Kon veniat, das 1942 den Menschenrechtsprotest gegen das NS-Regime im Alleingang in die Öffentlichkeit getragen hatte und 1943 Initiator des Dekalog-Pastorale gewesen war, auch noch einmal vor dem Sieger offen zu Wort gemeldet. Der von den Alliierten zum Teil verbotene Kanzelprotest der westdeutschen Bischöfe von 1946 reicht, wie jeder sehen wird, so tief in unsere Gegenwart hinein, daß ein Gedenken angebracht erscheint.
Im ersten Nachkriegsjahr also verabschiedete das westdeutsche Bischofskonveniat von Werl aus den Hirtenhrief vom 27. März 1946 zur Lage des deutschen Volkes.(2.*) In dem Protestwort bewährte sich der Mut des "Konveniats von Kevelaer" nun auch vor dem Tribunal der selbstbewußten Sieger mächte.
Das Recht ihres Eingreifens sahen die Bischöfe in der unlösbaren Verbindung der religiös-sittlichen Verhältnisse eines Volkes mit seinen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Gegebenhei ten.(3.*) Der erwartete Aufbau eines neuen Rechtsbewußtseins wäre indes trotz aller Bemühungen nicht eingetreten, wenngleich Ansätze dazu anzuerkennen seien.
Die Rechtsunsicherheit ist manifest - so die westdeutschen Bischöfe - in der Vertreibung von 10 Millionen Deutschen aus der angestammten Heimat, die nun ohne alle Habe in Westdeutschland "zu sammengepfercht" sind.
Das Festhalten von Millionen deutscher Kriegsgefangener, die auf unbestimmte Zeit unter erbärm lichen Umständen und wie Sklaven unter schwerer Zwangsarbeit dahinvegetieren, oft noch ohne jede Verbindung zu ihren Angehörigen, ist bitteres Unrecht.
Ferner lassen die Willkürmaßnahmen der Entnazifizierung mit der fristlosen Entlassung Tausen der von Beamten ohne Richterspruch und ihre Haft in primitiven Lagern uns an die Gestapo, an Kon zentrationslager und ähnliche Dinge denken. Nicht die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft entscheidet schon über Schuld oder Unschuld, sagen die Bischöfe unter Berufung auf den Hl. Vater in Rom, sondern die genaue Einzeluntersuchung. Der Kampf gegen kollektive Schuldzuweisung geht auch hier also wei ter. - Endlich wird auch die "Bodenreform" in den "östlichen Teilen von Restdeutschland", also in der späte ren DDR, in der Form der Enteignung als Unrecht angeprangert. Eine gerechte Neuverteilung müsse beim Besitz der öffentlichen Hand beginnen und nicht beim Privatbesitz, bei dem sie jedenfalls Ent schädigung fordere. Wie eine Prognose liest sich nach Massenflucht, Mauerbau, Aussiedlerstrom, nach 17. Juni 1953 und 9. November 1989 der Satz: "Was aber jetzt im deutschen Osten (gemeint ist Mittel deutschland - H. G.) geschieht, hat mit Bodenreform kaum etwas zu tun. Eine Bodenreform muß wohl überlegt und von Fachleuten gründlich vorbereitet sein, soll nicht ein starker Rückgang der Erzeugung eintreten, der gerade in diesem Augenblick katastrophal wirken muß." Bei aller Differenziertheit der Darstellung wird betont, daß der letzte Sinn aller Reformen, gerade auch der Landreform, auf das Eigen tum in privater Hand hingeordnet bleiben muß.
Geradezu prophetisch wirkt nach bald einem halben Jahrhundert bedrückender Erfahrungen des Gegenteils der Satz: "Nur dann kann man eine neue Verwurzelung der Menschen in heimatlicher Erde und deren heilsame Früchte erhoffen."
Es ist, als blicke das Konveniat auf den Bonner Menschenrechtsprotest vom Sonntag Judica 1942 zurück, als es heschwor: "Der wahre, ganze, dauerhafte Friede wird uns nur dann von Gott geschenkt, wenn wir Menschen wieder Recht und Gerechtigkeit als Grundlage aller Gemeinschaft anerkennen. Mögen Sieger und Besiegte dessen eingedenk sein!"
Doch auch die Sieger erlagen der Faszination ihrer eigenen Macht. Der verbotene Hirtenbrief der westdeutschen Bischöfe ist vom 27. März datiert. Zu dieser Zeit nahmen die Menschen in unabsehbarer Schar in Münster Abschied von Bischof Clemens August Graf von Galen, der am folgenden Tage bei gesetzt wurde.(4.*)
Der 1946 im Werler Knabenkonvikt verabschiedete Hirtenbrief über das Grauen der mil- lionenfachen Ostvertreibung und die rechtsverhöhnenden kommunistischen "Reformen" in Mittel deutschland wurde in der amerikanischen und französischen Besatzungszone verboten und am Erschei nen gehindert. In der englischen konnte er nach weiteren Verhandlungen wenigstens gebietsweise er scheinen.(5.*)
Die vom westdeutschen Konveniat beim Tode ihres furchtlosesten Vorkämpfers noch einmal eingeklagten natürlichen Grundrechte aller Menschen blieben ein Vermächtnis für die zweite Hälfte unseres Jahrhunderts.
(Fußnoten:) (1.*) "Ist das deutsche Volk in seiner Gesamtheit verantwortlich für diesen Krieg und für alle Kriegsverbrechen?" Zitiert aus Heribert Gruß: Erzbischof Lorenz Jaeger als Kirchenführer im Dritten Reich. Paderborn: Bonifatius, 1995, S. 432. Die Antwort beinhaltete: In seiner Gesamtheit ist es nicht schuldig, im einzelnen ist jede Schuld zu untersuchen (ebd.). (2.*) Wir haben das Dokument in der Form, in der es in den "Züricher Nachrichten" vom 6. Mai 1946 abgedruckt worden ist, als letztes Dokument in das Jaegerbuch übernommen (ebd. S. 440 - 443). Dort stand auch die Überschrift: "Der verbotene Hirtenbrief." Theologisches (1989, Sp. 423f. und 449) weist in der Vorbemerkung auf die unklare Geschichte hin. Verboten oder verhindert, nach gütlicher Vereinbarung in der amerikanischen und französischen Besatzungszone zurückgezogen und nur in der englischen verlesen! Da an seiner Authentizität aber nicht zu zweifeln ist, wird er uns heute gleichsam zum Vermächtnis des westdeutschen Konveniats, das hier noch einmal als Anwalt der natürlichen Rechte des Menschen spricht. Kardinal von Galen war fünf Tage vor der Verabschiedung des Werler Hirtenwortes (22. 3. 1946) in Münster nach seiner Rückkehr von Rom verstorben. (P. Löffler: Bischof Clemens August. I, S. LXXVIII. ) (3.*) Vgl. Gruß (s. Anm. 1), 440. Andere Nachweise SS. 441 - 443. (4.*) Vgl. P. Löffler: Clemens August. II, S. LXXVIIIf. (5.*) Es scheint, daß im Erzbistum Paderborn die Verlesung mit Rücksicht auf den großen Bistumsanteil in Mittel deutschland unterbleiben mußte.