Kritik der Tradierungskrise des Glaubens
Abschiedsvorlesung am 2. Juli 1997 in Paderborn
von Heribert Mühlen
Kurzinhalt - Summary:
Die Tradierungskrise des Glaubens ist als Gotteskrise eine
Bundeskrise. Sie gründet in einer objektivierend über Gott redenden Theologie.
Das unselbstverständliche Bundesangebot Gottes ist in ihr nicht eingeschlossen
und kann nur in einer ebenso unselbstverständlichen, von Gott befreiten Freiheit
angenommen werden. Die der Lehre Jesu widersprechende Idee eines politischen
Reiches Gottes "auf Erden" bedarf deshalb einer Reintegration in
das allein von Gott ausgehende Bundesgeschehen. Aus ihm ergibt sich die
Differenz zwischen einer von außen gesteuerten und einer frei bejahten
Sozialisation. In einer Reformliturgie hat der einzelne die Möglichkeit, durch
eine vertiefte Annahme des Taufbundes in bundesgemäßer Freiheit sich Gott neu
zuzuwenden.
The
crisis of the transmission of Christian faith - seen as a God-crisis - is a
crisis of the covenant. It is rooted in a theology talking in an objectifying
manner about God. It does not include the gratuity of the covenant as an offer
of God, which can only be received by a freedom which is gratuituosly liberated
by God as well. The idea of a political kingdom of God “on earth“ is a
contradiction to the teaching of Jesus and therefore needs to be reintegrated
into the covenant-event originating from God alone. From here the difference
results whether a socialisation is directed from the outside or whether it is
freely assented to. In a reformed liturgy the individual is being given the
opportunity to turn to God anew through a deepened acceptance of the covenant
of baptism in a freedom that corresponds to that covenant.
Ich möchte diese Vorlesung beginnen mit dem Hinweis auf
eine Meinungsumfrage aus den letzten Wochen. Eine Emnid-Studie mit dem Titel:
"Was glauben die Deutschen"[1] hat ergeben, daß 26% der evangelischen und 16% der
katholischen Christen nicht an einen Gott glauben. Die Vorstellung von Gott als
einem persönlichen Gegenüber werde nur noch von 17,3% der katholischen und
evangelischen Christen in Deutschland bejaht. Etwa 48% meinen, Gott sei in der
Natur, er sei eine universale Kraft, und jeder Dritte vermutet, er schaue dem
Weltgeschehen tatenlos zu. Das nach wie vor große Interesse an "religiösen
Fragen" konzentriere sich auf Astrologie (43%), Schicksal und
Vorherbestimmung (39%), Jesus als historischer Figur (37%) und Okkultismus
(35%).
In den folgenden Überlegungen sind einige Grundpositionen
zusammengefaßt und erweitert, die ich in meinem Buch "Kirche wächst von
innen. Weg zu einer glaubensgeschichtlich neuen Gestalt der Kirche. Neubestimmung
des Verhältnisses von Kirche und Gesellschaft" (Paderborn, 1996)
veröffentlicht habe (zitiert unter der Abkürzung KWI). Im dritten Teil sind
zwei Reformgottesdienste im Paderborner Dom ausführlich dokumentiert, die
aufweisen, daß nicht ein abstrakter "Entwurf" vorgelegt, sondern eine
reflektierte Praxis vermittelt werden soll.[2]
1. Der Grundansatz einer spirituellen Kritik der
traditionellen "Weitergabe des Glaubens"
a. Die zunehmende
"Gotteskrise" als Bundeskrise
In den zitierten Umfragen wird deutlich, daß die
gegenwärtige Krise in den Kirchen vorrangig nicht eine Struktur-, sondern eine Gotteskrise
ist. Innerhalb dieser Vorlesung sei vor allem darauf hingewiesen, daß sie
auch das Ergebnis eines vorstellenden und feststellenden, objektivierenden Redens
über Gott ist, einer Theologie, die sich als sermo de Deo versteht, als
logos peri tou theou. Dies hat dazu geführt, daß das nicht "von
außen" her anschaubare, in und zwischen uns geschehende Geschehen
des Bundesangebotes Gottes nie zum Grundansatz der wissenschaftlichen Theologie
wurde. Von da her ist die Gotteskrise theologisch zutiefst eine Bundeskrise.
Das theologisch-begriffliche Reden über Gott hat eine
lange Geschichte, deren Beginn sich bis in die ersten Jahrhunderte
zurückverfolgen läßt. In der dogmatischen Konstitution "Dei Filius"
des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) sind Anfang und Ergebnis dieser Entwicklung
wie folgt zusammengefaßt: "Die heilige, katholische apostolische Römische
Kirche glaubt und bekennt, daß ein wahrer und lebendiger Gott ist, Schöpfer
und Herr des Himmels und der Erde, allmächtig, ewig, unermeßlich,
unbegreiflich, an Verstand und Willen sowie jeglicher Vollkommenheit unendlich;
da er eine einzige, gänzlich einfache und unveränderliche geistige Substanz
ist (simplex omnino et incommutabilis substantia spiritualis), ist er zu
verkünden (praedicandus est) als der Sache und dem Wesen nach von der Welt
verschieden (re et essentia a mundo distinctus)." (DH 3001) "Verkünden"
ist hier ein Reden über Gott in Begriffen, die dem "natürlichen"
Weltverständnis entnommen sind, das Gott als "Ursprung und Ziel aller
Dinge" (DH 3004) erkennt. Dieser Begriffe gehören zu den sogenannten
"praeambula" fidei, zu den Grundlagen und Voraussetzungen des Glaubens.
Sie sind praeambulum, also dem Glauben "vorausgehend" und der
"Raum", in den hinein die Offenbarung "gesprochen", von dem
her sie (in einer apologetischen, vor der Vernunft sich rechtfertigenden
Intention) gehört wird. Insofern wissenschaftliche Theologie methodisch, in
auseinander folgenden Schritten vorgeht, ist der allererste Ansatz
schlechthin entscheidend.
Eine nachgeordnete Integration der biblischen
Bundesverheißung in diesen apriorischen Ansatz ist rational und methodisch
nicht möglich. Da Gott von seiner Schöpfung "real" (re et essentia)
verschieden ist, hat er nur eine von uns gedachte Beziehung zur Schöpfung
(relatio rationis), denn eine "reale" Beziehung (relatio realis) zu
ihr würde den Unveränderlichen verändern, wie etwa Thomas von Aquin betont (KWI
129 ff). Das Bundesangebot Gottes aber ist zweifellos nicht nur eine von uns
gedachte Beziehung Gottes zu uns (vgl. zum Beispiel Mal 3,6: "Kehrt euch
zu mir, dann kehre ich mich zu euch"). In ihm zeigt sich sein innerer
Geschichtsbezug. Mehr noch: Die Bundesverheißung Gottes ist ein Sprecher-Hörer-Geschehen
von Gott her, in dem er auf die menschliche Freiheitsgeschichte reagiert.
Sein "Herz" schlägt für sein Volk (Jer 31,20), und er erwartet von
ihm eine Antwort. Im Zusammenhang mit dem Sinai-Bund und der Verkündigung der
10 Gebote durch Moses heißt es: "Jetzt aber, wenn ihr auf meine Stimme
hört und meinen Bund haltet, werdet ihr unter allen Völkern mein
besonderes Eigentum sein... Das ganze Volk antwortete einstimmig und
erklärte: Alles, was der Herr gesagt hat, wollen wir tun. Moses überbrachte dem
Herrn die Antwort des Volkes." (Ex 19,5-8; vgl. 2 Kön 23,2 f) Deshalb ist
das Bundesangebot Gottes zugleich eine Freisetzung der menschlichen Freiheit,
durch die er den einzelnen zu einer direkten Beziehung zu ihm
ermächtigt, zu einer nicht delegierbaren Antwort "mit ganzem Herzen, mit
ganzer Seele und mit ganzer Kraft" (Dt 6,5).
In der Abnahme der "Vorstellung" von Gott als
einem persönlichen Gegenüber wird somit offenbar, daß der weiterhin zunehmende
Abbruch des "selbstverständlichen Hineinwachsens in die Kirche" nicht
nur in einem allgemeinen Sinn eine Gotteskrise, sondern eine Bundeskrise
ist. Im Hinblick darauf sei vorgreifend und thesenhaft hervorgeboben:
(1) Wenn Gott überhaupt jemals durch Menschen und nach
Menschenart "gesprochen" hat, und wenn "Bund" nicht eine
religionsgeschichtlich etwas merkwürdige "Idee" ist, dann kommt es
nicht darauf an, wie oft statistisch das Wort "Bund" in der Bibel
vorkommt. Sondern: Die das AT und NT durchziehende Zusage: "Ich bin mit
dir (euch)" (vgl. Ex 3,12 u. ö.) ist die biblische Grund-Aus-Sage
schlechthin, und dieses Mit-sein Gottes konkretisiert sich seinem
Bundesangebot, wie in dem zwar nicht traditionsgeschichtlich, aber im Text
ersten Stelle dazu deutlich wird: "Dies ist mein Bund mit dir: Du
wirst Stammvater einer Menge von Völkern" (Gen 17,4). Das biblische
Sprecher-Hörer-Geschehen ist selbst und als solcher die wirksame
Gegenwart seines Mit-seins und damit seines Bundes, bis hin zur Menschwerdung
dieses Wortes.
Es kommt also nicht darauf an, wie oft das Wort
"Bund" statistisch in der Bibel vorkommt, sondern: Das gesprochene
und gehörte Wort Gottes, dieser logos tou theou, ist selbst und als solcher
die wirksame Gegenwart seines Mit-seins und damit seines Bundes. In der
Formulierung "mit dir" kommt zum Ausdruck: "Bund" ist eine
Grundweise des nicht vor-stellbaren Mit-seins Gottes und nicht ein zum
Wortgeschehen der Offenbarung hinzukommendes Geschehen: Das sich im Wort
offenbarende Mit-sein Gottes ist in sich selbst bundesgemäß und befähigt
uns zu einer diesem Bund gemäßen, freien Antwort. "Bund" ist primär
nicht ein "Begriff", sondern ein jeweils jetzt geschehendes
Geschehen, in dem das geschieht, wovon gesprochen wird. Es kann nur zuhörend
mitvollzogen, als solches aber nicht vor-gestellt werden.
Die Bundeskrise ist von da her auch eine Krise des
vorstellenden und begrifflich objektivierenden theologischen Denkens. Hier
zeigt sich der tiefere Grund dafür, daß das geschichtliche Mit-sein Gottes,
das sich als "Bund" geoffenbart hat, nie zum Grundansatz der
Theologie werden konnte, obwohl doch zum mindesten in der nachbiblischen
Reflexion "Bund" die alle Einzelaussagen der Bibel umfassende Klammer
ist: "Bund" ist nicht anschaubar, sondern geschieht in und zwischen
uns (KWI 103-107).
(2) Die Bundeskrise ist von da her auch die Krise einer
Theologie, die primär Gottes Wort vor sich hin und auf sich zustellt, um es
begrifflich zu analysieren und in vorgegebene philosophische Schemata
einzuordnen. Es wird sogar die Meinung vertreten, man könne heute theologisch
verantwortbar von Gott nur noch "im Modus der Abwesenheit" reden.
Mit einer solchen Theologie im Kopf kann man nicht die Gutbotschaft verkünden. Deshalb
sei hervorgehoben: Die ursprünglichste Theo-logie ist nicht der logos peri tou
theou, die Rede über Gott, sondern der logos tou theou selbst und als solcher,
das Sprecher-Hörer-Geschehen von Gott her. Eine Trennung von Wortgeschehen und
Begriff, eine abstrahierende Herauslösung des begrifflichen Gehaltes aus dem
geschehenden Geschehen des Wortes ist eine folgenschwere Verkürzung des
biblischen "Wortes". Von da her brauchten wir dringend eine im
reflektierenden Nachvollzug des Wortes Gottes entstehende, also durch diese
Gutbotschaft evangelisierte Theologie, die dann in sich selbst auch wiederum
evangelisierend ist (KWI 447). Alles andere, was dann philosophisch zu sagen
ist, etwa daß Gott von der Schöpfung her als "unveränderliche Substanz"
erkannt wird, muß und kann in diese Reflexion des bundesgemäßen Mitseins
Gottes integriert werden. Die Folgerelation: unveränderliche Substanz -
Bund ist eine methodische Umkehrung mit allergrößten Folgen. Das unvermeidliche
"Reden über Gott" bedarf deshalb einer gegenläufigen methodischen
Umkehrung: Theologie läßt sich zunächst einmal vom bundesgemäßen Wort
Gottes selbst evangelisieren, und zwar bevor sie Begriffe an dieses Wort
heranträgt, die nicht ihm selbst entnommen sind. Nur so kann sie dann auch zu
einer Neu-Evangelisierung und zu einer glaubensgeschichtlich neuen Gestalt der
Kirche beitragen.
(3) Der Grundansatz zur Kritik an der Tradierungskrise
des Glaubens wird sein, daß das Antwortgeschehen und damit die Freiheitsstruktur
des von Gott angebotenen Bundes durch die abendländische Idee eines
politischen "Reiches Gottes auf Erden" verdrängt und unterdrückt
wurde (KWI 77-99, 124 ff). Auf diese Weise kam es zu einer von der Gesellschaft
erwarteten und geforderten, pflichtgemäßen Selbstverständlichkeit des
Hineinwachsens in die Kirche, genauer: in ein gesellschaftlich-kirchliches
System von Glaubenswahrheiten, Normen, Verhaltensweisen, dessen Übernahme der
sozialen Kontrolle unterlag. Diese Selbstverständlichkeit schwindet, wenn die
gesellschaftlichen "Bedingungen" des Christseins sich ändern, wenn
der Glaube nicht mehr von außen her erwartet und mitgetragen wird.
b. Der Mangel an spiritueller Kritik: Hauptgrund der
gegenwärtigen Krise in der Kirche
Die bisherigen Überlegungen sind bereits Anlaß zu
eindringlicher Kritik an der Tradierungskrise des Glaubens. Bevor wir sie
vertiefen, ist zunächst der spirituelle Charakter der hier gemeinten
Kritik zu erläutern. Sie wird im Neuen Testament als "Unterscheidung der
Geister" (dia-krisis ton pneumaton) bezeichnet (1 Kor 12,10; 14,29; vgl. 1
Joh 4,1-6). Dia-krino meint wörtlich: auseinander-sondern, unterscheiden,
beurteilen. Mit diesem Wort bedeutungsverwandt ist dokimazein = prüfen,
erproben. In spiritueller Kritik wird geprüft, ob Impulse, Worte, Handlungen
Energien erkennen lassen, die ihren Ursprung im Geist Gottes oder im Menschen
selbst haben oder vielleicht sogar gegengöttliche, damit auch gegenmenschliche
Antriebe erkennen lassen. Die Prüfung geschieht anhand von Kriterien für die Echtheit
spirituellen Geschehens (KWI 68 ff) und ist in der Regel ein längerer Prozeß.
Die primär skeptische, "neuzeitliche" Vernunftkritik kann und muß in
ihn integriert werden, ist aber eine weithin noch unbewältigte Aufgabe (KWI
55-59).
Spirituelle Kritik kann einen bestätigenden oder auch
einen verändernden Charakter haben. Bestätigende Kritik geht von der
positiven Grunderwartung aus, daß Gottes Geist überhaupt in der Gemeinde
wirksam ist: "Löscht den Geist nicht aus! Verachtet prophetisches Reden
nicht! Prüft alles (panta dokimazete), und behaltet das Gute! Meidet das Böse
in jeder Gestalt!" (1 Thess 5,19-22). Verändernde spirituelle
Kritik bezieht sich auf Defizite und Mißstände in der Gemeinde: "Was ihr
bei euren Zusammenkünften tut, ist keine Feier des Herrenmahles mehr... In
diesem Fall kann ich euch nicht loben." (1 Kor 11,20.22). Die Kritik des
Paulus an der Abendmahlspraxis der Gemeinde von Korinth ist einschneidend und
hart. Sie wird nicht durch ein Lob oder verständnisvolle Entschuldigungen neutralisiert,
sondern will verändern. Letztlich geht es um Weiterexistenz oder
Selbst-Auflösung der Gemeinde. "Positiv" ist diese Kritik in ihren
Voraussetzungen und in ihren möglichen Folgen, aber eben deshalb darf und muß
sie in sich selbst negierend und verändernd sein (KWI 65 ff).
Angesichts der Tatsache, daß die abendländische
Selbstverständlichkeit des Christseins in rapider Auflösung begriffen ist, muß
in einer spirituellen Geschichtskritik gefragt werden, wie diese
Sozialgestalt der Kirche entstanden ist und welche Gründe zu ihrer Auflösung
vielleicht schon in diesem Anfang eingeschlossen waren: Der Anfang ist der geschichtliche
"Ort", an dem sich die Komplexität der Gegenwart in ihren einfachsten
Grundstrukturen zeigt, so daß auch hier am ehesten eindeutige
Unterscheidungen und eine kritische Prüfung möglich werden. Eine solche Rekonstruktion
des Anfangs muß zunächst und vor allem die historischen Fakten sichern,
die immer auch in menschlichen Freiheitsentscheidungen gründen und deshalb
grundsätzlich kritisierbar sind. Ob die Fakten-Kritik bestätigend oder
negierend ist, muß zunächst offen bleiben. Wenn sich herausstellt, daß sie
negierend sein muß, wird sie zur diagnostischen Anamnese der
"Pathologie" der Gegenwart. Diese wird um so heilsamer sein, je
schonungsloser sie ist, ohne beschwichtigende Verharmlosung, denn: Sie macht
den Weg frei für das Neue, indem sie das Erstorbene in seinem geschichtlichen
Ursprung aufdeckt.
Näherhin müßte geprüft werden:
1. Was an der europäischen "Gestalt" der Kirche
ist geschichtlich, kulturell, politisch, soziologisch bedingt, gehört nicht zu
ihrem unaufgebbaren geistgewirkten Erbe?
2. Woran erkennt man die Echtheit einer neuen
Glaubenspraxis? Wie unterscheidet man sie von primär menschlichen Bemühungen,
Entwürfen, Strategien? Nach welchen Begründungskriterien kann man sich ihr
überlassen?
Aber: Eine gemeinschaftliche Praxis der spirituellen
Prüfung sowohl des Gewesenen als auch des Neuen, und zwar mit Hilfe spiritueller
Kriterien, ist auf allen Ebenen kirchlicher Gremien nicht ausgebildet. Dieser
Mangel ist der Hauptgrund (!) für die gegenwärtige Tradierungskrise des
Glaubens. Denn: Ratlosigkeit ist der Zustand, in dem die Angst vor dem Neuen
ebenso groß ist wie die Angst, eine erstorbene, nicht zum Wesen der Kirche
gehörende Praxis hinter sich zu lassen. Solange der Prozeß einer spirituellen
Prüfung in den kirchlichen Gremien nicht in Gang gekommen ist, wird
weiterhin auf einer primär menschlichen Ebene behauptet, festgestellt,
gefordert, polarisiert - ohne greifbares Ergebnis.
2. Die Frage nach einer neuen gläubigen Praxis
a. Die traditionelle Selbstverständlichkeit des
Hineinwachsens in die Kirche
Beginnen wir unsere Überlegungen mit Hinweisen auf zwei
Veröffentlichungen der Deutschen Bischofskonferenz, die Analysen von
epochal-glaubensgeschichtlicher Bedeutung enthalten und für die gesamte
abendländisch-europäische Situation zutreffend sind.[3] Sie erinnern an unabweisbare Fakten, die zwar seit
vielen Jahren bekannt sind, die aber nicht weiterhin verdrängt, überspielt,
verharmlost werden dürfen: Nunmehr läßt sich nicht mehr umgehen, "daß wir
uns der Geschichte stellen" und "die Krise in der Kirche ohne
Verharmlosung wahrnehmen" (PD 7.9). Das Schreiben enthält keine neuen
Perspektiven, fordert aber eindringlich und mehrfach dazu auf, eine neue,
unserer Zeit "besser entsprechende Gestalt gläubiger Praxis zu
entdecken" (PD 9, vgl. 8.10.24.27.35). Die folgenden Anfragen
verstehen sich im Sinne einer dazu unumgänglichen spirituellen Kritik
und bedürfen deshalb einer nochmaligen spirituellen Prüfung durch die
Hörer/Leser bzw. durch die Adressaten dieser Kritik.
Die "konkrete Gestalt" der Kirche ist
"allem Anschein nach mit der Gesellschaft, in der sie eingebettet ist, in
einem grundlegenden Wandel begriffen... Denn die kontinuierliche
Weitergabe des Glaubens und der Prozeß des selbstverständlichen (!)
Hineinwachsens in die Kirche ist ... in hohem Maße unterbrochen. "Eine
bestimmte Form von kirchlichem Leben erfährt eine Ablösung, ohne daß schon
eine neue, überzeugende Gestalt am Horizont erscheint." (PD 23) Es
wäre eine verhängnisvolle Selbstbeschwichtigung, darauf hinzuweisen, daß das
"selbstverständliche Hineinwachsen in die Kirche" hier und da noch
lebendig ist. In traditionsgebundenen Regionen wird dieser Wandel anders vor
sich gehen als in industrialisierten Zonen. "Aber der Prozeß des Umbruchs
wird mit einiger Sicherheit in wenigen Jahrzehnten wohl alle Regionen erfaßt
haben" (PD 22). Die neuesten Meinungsumfragen bestätigen diesen Befund.
Der sich gegenwärtig vollziehende Geschichtseinschnitt
wird in einem Dokument der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz
"Sakramentenpastoral im Wandel" nochmals mit allbekannten Hinweisen
geschildert: "Über Jahrhunderte hin lebten Christen in unserem Land in
einer überwiegend volkskirchlich geprägten Situation.[4] Die Zugehörigkeit zu einer konkret verfaßten
Gesellschaft brachte für viele fast von selbst die Mitgliedschaft in der
Kirche mit sich. Die Gesellschaft war beinahe selbstverständlich (!)
durch christliche Normen, Werte und Glaubensinhalte geprägt. Durch diese
Vorgegebenheiten wurde das Verhalten beinahe aller Mitglieder in der Gesellschaft
bestimmt. Mitglied der Kirche wurde man durch die Kindertaufe, durch die
religiöse Erziehung in Elternhaus, Schule, Pfarrei und Öffentlichkeit, die ein
bestimmtes 'Milieu' förderte... Dieser volkskirchliche Gesamtzusammenhang erfaßte
alle und alles. Die Sakramente, also auch die Kleinkindertaufe, die Feier der
Erstkommunion, die Firmung waren darin selbstverständliche Verdichtungen
und Höhepunkte." (9)
Nunmehr aber zeigt sich: "Die schwindende
Selbstverständlichkeit (!) kontinuierlicher religiöser
Sozialisationsprozesse vom Kindesalter an macht es Heranwachsenden immer
schwerer, zu einer persönlichen Glaubensentscheidung zu kommen. Häufig ist die
Firmung für die Heranwachsenden das 'Abschiedsfest' von der Kirche." (48
f) "Das Christwerden des Einzelnen geschieht im Bezug zur Gemeinschaft der
Glaubenden. Die Eingliederung (Initiation) ist also ein sozialer Vorgang."
(50)
Mit "Gestalt der Kirche" ist in den zitierten
Texten ihre konkrete "äußere Gestalt" (PD 27) gemeint, ihre
"Sozialgestalt", die "im Wandel begriffen ist" und
"sich ändert" (PD 22 f.27), eine "bestimmte Form von kirchlichem
Leben" (PD 4). Diese äußere "Sozialgestalt" war bestimmt von der
in Auflösung begriffenen Symbiose von Kirche und Gesellschaft, die als in sich
geschlossenes Strukturganzes zugleich auch als eine Sozialisationsinstanz
fungierten: Bis vor wenigen Jahrzehnten galt es als staatsbürgerliche Pflicht,
ein Christ zu sein. Ein persönlicher, "bundesgemäßer" Glaubensschritt
des einzelnen war dazu nicht in jedem Falle notwendig. Deshalb muß deutlich
unterschieden werden zwischen
- der abendländischen Selbstverständlichkeit des
Ineinanders von gesellschaftlicher und kirchlicher Sozialisation und
- dem darin nicht eingeschlossenen und nicht ableitbaren,
gänzlich unselbstverständlichen Bundesangebot Gottes, das einzig und
allein von ihm ausgeht und direkt zu ihm hinführt.
Die Annahme dieses Bundesangebotes Gottes ist ebenso unselbstverständlich,
denn sie geschieht (in der Taufe) mit einer von Gott befreiten Freiheit, und
diese hat den Charakter einer nur von Gott gegebenen Direktheit (vgl.
Apg 10, 44; DH 1525) des Rückbezuges zu ihm. Die bundesgemäße menschliche
Antwort ist deshalb von gesellschaftlichen Vermittlungen und
"Bedingungen" nicht abhängig, geschieht durch sie hindurch und
übersteigt sie.
Von ihr her ergeben sich nun eindringliche Rückfragen an
den folgenden Text: "Wenn eine kleine entschiedene Schar von Jesus-Jüngern
damals eine Ausstrahlungskraft für die ganze Welt besaß, warum sollte es uns,
wenn auch unter anderen Bedingungen und in anderer Gestalt, nicht
möglich sein, den Glauben bei vielen neu einzupflanzen? Freilich stellen sich
hierzu sofort (!) eine Reihe tiefgreifender Fragen. Es läßt sich kaum leugnen,
daß bei nicht wenigen von uns eine große Ratlosigkeit (!) darüber
herrscht, wie denn unter den Bedingungen unserer heutigen Welt und Gesellschaft
ein überzeugendes, vom Evangelium geprägtes Leben aussehen kann und soll. Der
Pluralismus und die Komplexität gegenwärtigen Lebens sowie das allmähliche
Auseinanderbrechen der lange bestehenden Symbiose von Kirche und
Gesellschaft läßt viele bisherige Formen, das Evangelium zu verwirklichen, fragwürdig
oder unwirksam oder gar unwirklich erscheinen... Wie also sieht
heute das Leben eines Christen aus, der sich mitten in der Welt am Evangelium
orientieren möchte? Vielleicht (!) finden wir eine Antwort, wenn wir Priester
und Bischöfe gemeinsam mit den übrigen Mitchristen auf die Suche gehen, damit
wir auch konkrete Zielvorstellungen für den Aufbau einer Gemeinde und für die
Schwerpunkte unserer seelsorglichen Tätigkeit aufstellen." (PD 23 f)
Warum - so muß kritisch gefragt werden - stellen sich
nach dem Hinweis auf die Bezeugung des Evangeliums durch die kleine
entschiedene Schar der Jesus-Jünger sofort, aber auch sofort
"tiefgreifende" Fragen hinsichtlich der gegenwärtigen
gesellschaftlichen Bedingungen des Christseins? Warum werden die zentralen
Aussagen Pauls VI. über die "Evangelisierung in der Welt von heute"
nicht analysiert oder wenigstens erwähnt?[5] Jesus hat die Direktheit seiner Beziehung zu Gott und
die Umsetzung seines Rufes zur direkten Umkehr keineswegs von
"gesellschaftlichen Bedingungen" abhängig gemacht, die damals von den
Hohenpriestern und Schriftgelehrten repräsentiert wurden. Er hat vielmehr
prophetisch-kontrafaktisch gegen diese Bedingungen gepredigt und gehandelt!
Warum wird die jähe Ratlosigkeit von den Verfassern des Schreibens nicht Anlaß
zu der Frage, was an der vergehenden Sozialgestalt der Kirche geschichtlich
bedingt ist und was zu ihrem unaufgebbaren geistgewirkten Erbe gehört?
Noch kritischer und selbstkritisch gefragt: Als die
Apostel nach der Pfingstpredigt des Petrus gefragt wurden: "Was sollen wir
tun"? (Apg 2,37) haben sie nicht geantwortet: "Wir wissen das so
genau auch nicht und möchten deshalb ein Gespräch eröffnen. Setzt euch
zusammen, sucht und fragt, vielleicht findet ihr irgendeine Antwort, und wenn
ihr sie gefunden habt, dann sagt sie uns, damit wir dann konkrete
Zielvorstellungen für den Aufbau einer Gemeinde aufstellen." Sie wußten
vielmehr mit aller Bestimmtheit und Gewißheit, was zu tun ist: "Kehrt um,
und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung
seiner Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen."
(Apg 2,38) Dies war im Sinne des Lukas der konkrete Beginn der Kirche. Gilt
also diese Auskunft "unter den Bedingungen unserer heutigen Welt und
Gesellschaft" nicht mehr? (PD 147 f)
In Bezug auf die abstrakte Utopie einer
Neu-Evangelisierung der europäischen "Kultur" (KWI 179-185) muß
hervorgehoben werden: "Es wird keine neue Menschheit geben, wenn nicht zuerst
(prius) die Menschen erneuert sind durch die Erneuerung aus der Taufe
(ex baptismatis novitate) und ein Leben nach dem Evangelium." (Paul VI., a. a. O., Nr. 18). Damit ist zunächst eine Evangelisierung innerhalb
der Kirche gemeint, die eine Evangelisierung der Amtsträger ausdrücklich
einschließt. (KWI 175 f)[6] Evangelisierung aber führt hin zu leibhaften Glaubensschritten,
für schon Getaufte zu einem vertieften Ich-Einschluß in den von Gott
angebotenen Bund, der eine bewußte Annahme der Charismen einschließt (KWI 268
ff). Aber: Der Weg vom Kopf bis zu den Füßen ist angesichts der Überbetonung
der lehrmäßigen Weitergabe von Glaubens-Wahrheiten (deren prinzipielle
Notwendigkeit in keiner Weise bestritten werden soll) unendlich weit. Wenn die
Amtsträger und hauptamtlichen Laien nicht zu persönlich-leibhaften
Glaubensschritten ermutigen und nach dem Vorbild Jesu bei seiner Taufe (KWI
193-199) vorangehen, wird es voraussichtlich bei der anhaltenden Ratlosigkeit
bleiben. Eine neue, unserer Zeit besser entsprechende Glaubenspraxis beginnt
nicht nur "von unten", sondern auch "von oben". Hier hätte
das Angebot die eingangs erwähnte Reformliturgie, in die alle sich einbezogen
wissen, seinen glaubensgeschichtlichen Ort. Wer einmal miterlebt hat, welche
Freude und Gemeinschaft im Geist bei solchen Schritten aufbricht, kann getrost
Ratlosigkeit und Resignation hinter sich lassen!
b. Rückfragen
In den zitierten Texten wird wiederholt der Abbruch des selbstverständlichen
Hineinwachsens in die Kirche als unbezweifelbares Faktum hingestellt, und
zwar mit einem Unterton des Bedauerns, denn eben daraus ergibt sich ja die
"große Ratlosigkeit", wie es mit der Kirche weitergehen soll. Ist es
so selbstverständlich, überhaupt von dieser Selbstverständlichkeit zu sprechen,
ohne sie kritisch zu hinterfragen? Wenn etwa 80% der Jugendlichen nach der
Firmung dem Gemeindeleben fernbleiben, obwohl sie doch alle vor der Firmung
gemeinschaftlich-sozial ihr Taufversprechen "erneuert" haben, dann
kann doch etwas nicht bzw. nicht mehr stimmen. Denn es ist offenbar: Wenn die
öffentliche Meinung das Christsein nicht mehr als selbstverständlich fordert
und mitträgt, wachsen Jugendliche und Erwachsene ebenso selbstverständlich
und gleichsam von selbst, ohne innere Auseinandersetzung, aus der Kirche
wieder heraus wie sie in sie hineingewachsen sind. Die traditionelle
Sozialisationspraxis kann somit nicht zur inneren, unaufgebbaren Identität der
Kirche gehören. Wäre dies der Fall, dann würden mit einem Absterben der
abendländischen Selbstverständlichkeit des Christseins auch die Kirchen in
Europa absterben. Es soll nicht bestritten werden, daß sich hier und da auf
kleinere Gruppen beschränkte Neuansätze zeigen (Gemeinde-Exerzitien,
Bibelkreise usw.). Es ist jedoch nicht abzusehen, daß sich an der bisherigen
Sozialisationspraxis grundlegend etwas ändert.
Von da her ist auch die Rede von einer kontinuierlichen
"Weitergabe" des Glaubens zu kritisieren. Mit "Glaube" sind
hier die Glaubenswahrheiten gemeint, christliche Normen und Werte,
"kirchlich geprägte Verhaltens- und Orientierungsformen". Nur sie
können überhaupt "weitergegeben" werden. Um es nochmals zu sagen: Es
kann und soll nicht bestritten werden, daß eine solche Weitergabe auch
weiterhin unerläßlich und notwendig ist. Nur: Die je eigene Annahme des dem
einzelnen in der Taufe geschenkten Heils kann nicht durch
Sozialisationsprozesse weitergegeben, sondern nur einladend bezeugt werden!
Die Taufe ist der nicht delegierbare Ich-Einschluß des einzelnen in den
Bund, den Gott mit seinem ganzen Volk geschlossen hat. Wenn Sozialisationsprozesse
nicht zu ihm hinführen und für ihn öffnen, erstirbt auch die Weitergabe von
Glaubenswahrheiten.
Von da her ist die Rede von der "Verdunstung des
Glaubens" (PD 3) eine folgenreiche Verharmlosung: Ein einmal vollzogener
personaler Glaubensvollzug (Hebr 6,6), der Ich-Einschluß in den Bund, kann
verdrängt und verschüttet werden, aber nicht einfach "verdunsten".
Der im Taufgeschehen sich ereignende Bund kann "gebrochen", seine in
Freiheit vollzogene Annahme aber kann nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Nur die Selbstverständlichkeit des Glaubens kann sich in nichts
auflösen, der einmal bundesgemäß vollzogene Glaube aber nicht.
Und weiter: Wodurch unterscheidet sich das
"selbstverständliche Hineinwachsen" in die Kirche von dem gleichfalls
selbstverständlichen Hineinwachsen in Gesellschaften, in denen zum Beispiel
"atheistische" Normen "weitergegeben" werden? Die
Zugehörigkeit zu der konkret verfaßten Gesellschaft in der ehemaligen DDR
führte für viele "fast von selbst" dazu, daß sie in eine innere und
äußere Distanz zu allem hineinwuchsen, was mit Gott und Christsein zu tun hat.
Im Prinzip kann alles Mögliche durch Sozialisationsprozesse weitergegeben
werden, die von außen her, durch die Gesellschaft, durch das System, erwartet und
kontrolliert werden. Von da her ist verständlich, daß nach den erneuten
Erfahrungen mit verschiedenen Formen von psychischer Beeinflussung,
Außenlenkung und Diktatur im 20. Jahrhundert das moderne Freiheitsbewußtsein
sich zunehmend und mit Recht gegen jede Form von zwangs- oder pflichtgemäßer
Sozialisierung wehrt. Worin also zeigt sich die innere Identität und Kraft der
Kirche, aufgrund deren sie jeglicher totalen Vergesellschaftung widersteht?
Natürlich ist die Kirche auch eine gesellschaftliche
Großgruppe und somit immer auch mitbestimmt durch die jeweiligen
gesellschaftlichen Bedingungen. Aber: Ihre innere, unaufgebbare Gestalt,
die Grundwirkungen des Geistes in ihr, sind aus der Gesellschaft nicht
ableitbar.[7] Zu ihnen gehören die Verkündigung des Wortes Gottes nach
"innen" und nach "außen", die Sakramente, die Charismen,
das kirchliche Amt. In ihnen zeigt sich das innere Profil der Kirche,
das ihr selbst vorgegeben und somit unabhängig ist von den jeweiligen
gesellschaftlichen Bedingungen.
3. Die Differenz zwischen Sozialisation und
direkt-bundesgemäßer Beziehung zu Gott
a. Was meint "Sozialisation"?
Das Wort "Sozialisation" hat im Deutschen erst
zwischen 1950 und 1970 allgemeine Verbreitung gefunden und ist die Wiedergabe
des seit dem 17. Jahrhundert nachgewiesenen Ausdrucks "Vergesellschaftung".
Zwischen beiden Begriffen kann und muß jedoch unterschieden werden.
(1) Gesellschaft im weitesten Sinne ist das jeweils umfassendste
System menschlichen Zusammenlebens, das bestimmt ist durch das jeweils
aktuelle soziale Handeln und ein soziales Handlungsschema (z. B. Familie,
Staat, Betrieb, Schule), das in Institutionen, Gruppen, Verbänden usw. geschichtlich
aktualisiert wird.[8] Über weitere einschränkende Merkmale besteht kein
Einverständnis.
In den verschiedenen Sozialisationstheorien finden sich
folgende Aspekte von Gesellschaft wieder:
- Gesellschaft als System, in dem der einzelne Mensch
Orientierung und eine bestimmte Ordnung findet;
- Gesteuert-werden des eigenen Handelns durch das Handeln
anderer;
- Hineinwachsen des einzelnen in die durch die Kultur
angebotenen Orientierungen und Handlungsformen.
Sozialisation ist näherhin "der Prozeß der Aneignung
von und Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Werten, Normen und
Handlungsmustern, in dessen Verlauf ein Gesellschaftsmitglied die soziale
Handlungsfähigkeit erwirbt und/oder aufrechterhält." So kommt es zur
Entstehung und Entwicklung der psycho-sozialen "Persönlichkeit" als
eines je eigenen Gefüges von Merkmalen, Eigenschaften, Einstellungen und
Handlungskompetenzen.[9] Sozialisation ist von da her die "Gesamtheit der
Lernvorgänge, durch welche die psychischen Dispositionen zum sozialen Erleben und
Verhalten gemäß den Normen der für die eigene Gruppe spezifischen Kultur
erworben werden." Dieser Prozeß wird auch als "sozio-kultureller
Beeinflussungsvorgang" bezeichnet.[10]
Zur Verdeutlichung von Sozialisationsprozessen müssen
drei einander durchdringende, relational aufeinander bezogene
"Ebenen" der Sozialisationsbedingungen unterschieden werden.[11]
(a) Der alles einschließende Ursprung von
Sozialisationsprozessen sind die ökonomischen, technologischen, politischen,
sozialen und kulturellen Strukturmomente der Gesellschaft als der umfassendsten
Form menschlichen Zusammenlebens. Diese Strukturmomente sind ein in sich
bewegtes Ganzes, so daß der Prozeß der Aneignung von Werten, Normen,
Handlungsmustern durch dieses Ganze gesamtgesellschaftlicher Strukturmomente
"überformt" ist.[12]
(b) Sie konkretisieren sich auf der Institutionsebene
zu sozialen Organisationen, die auch als Sozialisationsinstanzen fungieren.
Zu ihnen gehören öffentliche Einrichtungen, (bisher noch) die Kirchen als
gesellschaftliche Großgruppen, Betriebe, Instanzen sozialer Kontrolle, Schulen,
Interessenverbände, Massenmedien.
(c) Die wichtigste Bedingung zur Ausbildung der
psychischen Disposition zum sozialen Erleben und Verhalten ist die Interaktionsebene,
also der konkrete, direkte Umgang miteinander im Lebenszusammenhang von
Arbeitswelt, Familien und Kleingruppen. Zu ihnen gehören innerhalb der Kirchen
die jeweiligen Ortsgemeinden und andere kirchliche Gruppierungen.
(2) Das Verb "sozialisieren" wird in der
soziologischen Literatur weniger verwendet. Es hat jedoch nicht nur eine
wirtschaftspolitische (etwa im Sinne von "verstaatlichen"), sondern
auch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung und kann, ebenso wie das ältere
"vergesellschaften"[13], transitiv und reflexiv gebraucht werden: jemanden
sozialisieren, sich sozialisieren. Wir führen diese Differenz hier ein, da sie
im Hinblick auf die "religiöse Sozialisation" und die damit gegebene
innere Freiheit und die Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Bedingungen von
erheblicher Bedeutung ist.
(a) "Jemanden sozialisieren" meint die
von der jeweiligen sozialen Mitwelt gesteuerte, vorbewußte Formung des
psychischen Dispositionsgefüges, die dazu befähigt, in der jeweiligen sozialen
Mitwelt in Kommunikation mit anderen zu handeln. Dieser Prozeß ist nicht auf
die Kindheits- und Jugendphase beschränkt; vielmehr ist jedes Erlernen von
sozialen Rollen und jede Eingliederung in eine Gruppe zunächst ein vorbewußtes,
vor-reflexes Geschehen. Wenn dieser Prozeß dazu führt, daß der einzelne
"die betreffenden Verhaltensstandards, Werte, Überzeugungen, Einstellungen
usw. als seine 'eigenen' bzw. als 'Selbstverständlichkeiten' empfindet,
spricht man von einer Internalisierung derselben."[14]
(b) Das bewußte und freie "Sich-sozialisieren"
meint nicht lediglich ein vorbewußtes Hineinwachsen in die Orientierungen und
Verhaltensweisen einer gesellschaftlichen Gruppe, sondern im Prozeß der
Verinnerlichung zugleich die bewußte und freie Aneignung von und Auseinandersetzung
mit ihnen.[15]
(c) Durch die Übernahme der von der Kultur einer
Gesellschaft geprägten Werte, Normen und Verhaltensweisen wird zugleich diese
Kultur tradiert. Gesellschaft ist ständig in Bewegung und in ihrem
Fortbestand auf diese Tradierungsprozesse angewiesen.
Die in der Soziologie noch kaum reflektierte Differenz
zwischen dem Sozialisiert-werden durch äußere Sozialisationsinstanzen und der
bewußt- freien Selbst-Sozialisation ermöglicht auch ein ich- und zugleich
wirgemäßes Verständnis von Sozialisationsprozessen,[16] das für ein bundesgemäßes Verständnis kirchlicher Sozialisationsprozesse
von zentraler Bedeutung ist. Bereits innerhalb der Gesellschaft ist die
bewußt-freie Selbst-Sozialisation nach dem Erwachen des Selbstbewußtseins durch
Freiheitsentscheidungen vermittelt. Deshalb schließt die Aneignung von
gesellschaftlichen Normen, Orientierungen, Verhaltensweisen auch eine
Stellungnahme zu ihnen ein und muß in Freiheit gestaltet werden. Das
Sich-sozialisieren des Erwachsenen ist deshalb immer auch produktive
Realitätsverarbeitung, genauer: Die Dialektik zwischen den in den
gesellschaftlichen Strukturen vorgegebenen Sozialisationsbedingungen und der
ihrer selbst bewußten Freiheit ist somit in sich selbst individuelle
Freiheitsgeschichte: Das bewußte und freie "Sich-sozialisieren"
des Erwachsenen - etwa bei der Übernahme von Normen und Werten einer
gesellschaftlichen (oder kirchlichen) Klein- oder Großgruppe oder bestimmter
Rollen in ihr - hat zur Bedingung den freien Ich-Einschluß in das jeweilige
Wir und ist somit von sich selbst her gleichursprünglich ichgemäß und wirbezogen.
(KWI 149-161)
Bei der primären, vorbewußten Sozialisation der
Kinder ist eine bewußte Auseinanderandersetzung, Verarbeitung und
Stellungnahme noch nicht möglich. Der Sozialisationsprozeß geschieht zunächst gemäß
den Normen der für die eigene Gruppe spezifischen Kultur. Die vorbewußte
Formung des psychischen Dispositionsgefüges darf jedoch nicht lediglich
gesellschaftsbezogen, sie muß auch ichbezogen sein. Das meint: Der
Sozialisationsprozeß muß einschließen die Offenheit für eine spätere,
ichgemäße Auseinandersetzung mit den zur Aneignung vorgegebenen Normen und entsprechende
Dispositionen dazu vermitteln. Der sozio-kulturelle Beeinflussungsvorgang von
Kindern durch die Sozialisationsinstanzen muß gleichursprünglich zur Verinnerlichung
der gesellschaftlichen Normen, Werte, Handlungsmuster befähigen und zu
deren späterer, ichgemäß freien und bewußten Verarbeitung hinführen, die eine
kritische Stellungnahme einschließt. Kurz gesagt: Der Sozialisationsprozeß
kommt erst dann zur Übereinstimmung mit der Gleichursprünglichkeit von Ich-sein
und Im-Wir-sein, wenn er von der Gesellschaft her ichbezogen und vom
einzelnen Ich her gesellschaftsbezogen ist.
Daraus ergibt sich eine unaufhebbare Dialektik von
Im-Wir-sein und Ich-sein: Je intensiver der sozio-kulturelle
Beeinflussungsvorgang ist, um so eingehender muß auch die
"subjektive" Auseinandersetzung und Stellungnahme dazu sein. Je
intensiver jemand sich die Normen und Werte einer gesellschaftlichen Gruppe
aneignet und gleichsam in ihnen aufgeht, um so mehr müssen die Sozialisationsinstanzen
den Anstoß zu einer ichgemäßen Auseinandersetzung und Stellungnahme geben. Jede
determinierende Außenlenkung und jede zwanghafte Sozialisation widerspricht der
Freiheit des Ich-Einschlusses in ein Wir. Diese Differenz hat eine erhöhte gesellschaftskritische
Bedeutung, die von den Kirchen deutlicher zu reklamieren wäre.
Die Rede von "selbstverständlichen" und damit
auch passiv hingenommenen Sozialisationsprozessen ist von da her schon
gesellschaftstheoretisch unzureichend. In ihr wird die innerste Freiheit
unterschlagen, die ja zentral zum psychischen Dispositionsgefüge gehört. Dies
muß im Hinblick auf kirchliche Sozialisationsprozesse nochmals deutlicher
betont werden. Sie sollen ja gerade disponieren zur (späteren) Annahme des
gänzlich unselbstverständlichen und aus ihnen nicht ableitbaren Mit-seins
Gottes, das sich primär in seinem Bundesangebot geoffenbart hat. Darauf ist nun
näher einzugehen.
b. Die in Sozialisationsprozessen nicht eingeschlossene
Direktheit
Im Hinblick auf die kirchliche Sozialisation
unterscheiden wir die bisher aufgeführten Bedeutungen dieses Wortes von einer
"Vergesellschaftung" von Normen und Verhaltensweisen, bei der
ihre Geltung der Gesamtgesellschaft verbindlich so vorgeschrieben wird, daß sie
zu gesellschaftlichen Strukturprinzipien und somit auch zu
Sozialisationsbedingungen werden. Dies geschah, wie an anderer Stelle gezeigt
ist, bei der Entstehung der Symbiose von Christentum und Gesellschaft bzw. der
Christianisierung Europas im 4.-9. Jahrhundert (KWI 70-102).
"Sozialisation" gehört unter allen
gesellschaftlichen Bedingungen unaufgebbar zur äußeren und inneren
"Gestalt" der Kirche, insofern sie "in dieser Welt als
Gesellschaft (societas) verfaßt und geordnet ist." (LG 8) Diese
gesellschaftliche Verfaßtheit der Kirche schließt ein, daß sie als das neue
Bundesvolk lebt und fortdauert. Gottes Bundesangebot aber gehört nicht zu den
inneren Strukturmomenten der jeweiligen Gesellschaft, innerhalb deren sie
existiert und wirkt. Dieses Angebot geht vielmehr einzig und allein und direkt
von Gott selbst aus. Es ist deshalb ganz und gar unselbstverständlich, kann
vom Menschen nicht gefordert, vorweggenommen oder erwartet werden. Gottes Bund
ist deshalb unabhängig von allen nur denkbaren gesellschaftlichen Bedingungen,
aus der Gesellschaft nicht ableitbar, in kirchlich-gesellschaftlichen
Sozialisationsprozessen nicht eingeschlossen oder mitvermittelt. Zugespitzt
gesagt: Gott hat seinen Bund nicht mit einem gesellschaftlichen Milieu
geschlossen, und deshalb kann auch ein Milieu ihn nicht annehmen oder diese
Annahme ersetzen.
Im Bundesangebot Gottes zeigt sich seine freie
Selbstbestimmung zum Erbarmen und zur Treue, seine rein in sich selbst
gründende Freiheit, die vom Menschen nicht erwartet, gefordert oder
vorweggenommen werden kann. In ihr macht er den Menschen nicht zum Objekt
seines Heilshandelns und zum Adressaten selbstverständlich-pflichtgemäß zu
befolgender Verfügungen, sondern ruft sein Volk in den Gegenüberstand des
einzig und allein von ihm ausgehenden Ich-Ihr-Verhältnisses ("Ich bin euer
Gott und ihr seid mein Volk").
Gleichursprünglich damit befreit er den einzelnen zur
tiefsten und intensivsten Freiheitstat, deren er überhaupt fähig ist: Er kann
das Bundesangebot annehmen oder auch ablehnen. Gott zwingt seinen Bund nicht
auf; der einzelne wächst aber auch nicht "von selbst" und
selbstverständlich in ihn hinein (und dann je nach Umständen ebenso
selbstverständlich auch wieder aus ihm heraus), sondern: Die in der Taufe
vollzogene Annahme des Bundes ist eine Freiheitstat, die als solche und in sich
selbst nicht den Charakter pflichtgemäßer Selbstverständlichkeit hat, sondern
in geistgewirkter, unselbstverständlicher Direktheit geschieht, aufgrund
deren sie unabhängig ist von den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen.
Diese "vertikale" Dimension der Kirche zeigt
sich in der pfingstlichen "Kraft aus der Höhe" (Lk 24,49), die nicht
zu den inneren Strukturmomenten der Gesellschaft gehört, die deshalb auch in
kirchlich-gesellschaftlichen Sozialisationsprozessen nicht
"weitergegeben" wird, sondern nur je persönlich angenommen und
bezeugt werden kann. Dies zeigt sich deutlich bei der Taufe: Ihr voraus geht
die direkte "Berührung" des menschlichen Herzens durch den Heiligen
Geist (vgl. DH 1525), die im Taufgeschehen selbst die nicht delegierbare, direkte
Beziehung "eines jeden" zu Gott (Apg 2,38) ermöglicht und freisetzt.
Diese Direktheit steht nicht in Gegensatz zu kirchlichen Sozialisierungsprozessen,
denn diese können und sollen zu ihr hinführen. Kirche ereignet sich deshalb
immer gleichursprünglich im Schnittpunkt einer geschichtlichen,
"horizontalen" Überlieferung des Wortes Gottes, der Sakramente, des
Amtes, und der "vertikalen", durch alle Vermittlungen hindurch
unvermittelt bleibenden Direktheit des Handelns Gottes "von
oben" (KWI 136-139). Wenn in kirchlichen Sozialisationsprozessen nicht
ausdrücklich und thematisch zur Offenheit für eine leibhaft-ichgemäße, freie
Annahme des Bundes Gottes hingeführt wird, bleibt es bei selektiv soziologischen
Denkmustern, wird die Direktheit der Beziehung zu Gott verdeckt, überlagert,
vergessen, kann eine Reform der Kirche von innen her nicht in Gang
kommen.
"Direkt" meint hier: Das Handeln Gottes und
sein wirksames Mit-sein mit uns geschieht immer "in" der Welt, ist
durch die kosmische Umwelt, die soziale Mitwelt, die je eigene Lebensgeschichte
und Selbsterfahrung vermittelt, aber Gott macht das Angebot und die
Durchsetzung seines Heilswillens von diesen Vermittlungen nicht abhängig.
"Direkt" meint weiterhin: Auch unsere Beziehung zu Gott ist nochmals
durch alle diese Vermittlungen hindurch vermittelt, aber Gott macht
unsere Beziehung zu ihm von ihnen und den damit immer auch gegebenen Behinderungen
nicht abhängig: Er ruft uns auch gegen diese Behinderungen und
über sie hinweg in die von ihm befreite Freiheit der Annahme seines Angebotes
zum Mit-sein, in eine direkte, nicht delegierbare Beziehung zu sich selbst.
Freiheit ist also nicht lediglich verstanden als
"vernünftige Selbstbestimmung" des einzelnen Ich im Sinne der
"neuzeitlichen" Idee autonomer Freiheit, die sich nur dem Gesetz
unterwirft, das sie sich selbst gegeben hat, sondern: Die in der Annahme des
Bundes von Gott intensivierte ichgemäße Freiheit schließt sich zugleich ein in
das "soziale" Wir der Kirche: Indem wir uns diesem Bund gemäß in freier
Selbstbestimmung gemeinsam Gott anvertrauen und von ihm abhängig machen,
wächst von innen her Kirche als solidarische Gemeinschaft, in der wir uns
mitverantwortlich wissen für den Glauben der Mitchristen und für die
Solidarität in der Gesellschaft. In der gemeinsamen Beziehung zu Gott lernen
wir: Die höchste Form der Selbstverwirklichung ist die Mitwirkung an der
Selbstverwirklichung anderer.
4. Reformliturgie
Aus dem Gesagten ergibt sich nochmals die mögliche
Bedeutung einer Reformliturgie: In dem sich hier ankündigenden Durchbruch zu
einer bundesgemäßen Freiheit und Direktheit zeigt sich der innerste Kern
einer glaubensgeschichtlich neuen Gestalt gläubiger Praxis: Die Zugehörigkeit
zu einem politischen "Reich Gottes auf Erden" kann erzwungen oder von
außen her gesteuert werden. Zum innersten Wesen eines Bundes aber gehört die
Freiheit des Angebotes und die Freiheit der Annahme. Ein erzwungener Bund
ist kein Bund. Die Thematisierung des von Gott für alle Zeiten verheißenen
Bundes macht allererst die Tiefe jener Freiheit offenbar, zu der Christus uns
befreit hat (Gal 5,1): Sich in der Gemeinschaft der Glaubenden Gott ganz und
gar anzuvertrauen ist der tiefste menschliche Freiheitsakt. Da er
gleichursprünglich ich- und wirgemäß ist, erwachsen aus einer solchen
bundesgemäßen Freiheit von innen her auch neue Strukturen kirchlichen
Zusammenlebens und pastoraler Verantwortung (KWI 115-122).
Das gegenwärtige Auseinanderbrechen der lange bestehenden
Symbiose von Kirche und Gesellschaft ist somit im Prinzip das endgültige Ende
der Idee eines räumlich und zeitlich ausgedehnten Reiches Gottes "auf
Erden", in dem "Gesellschaft" begrifflich identisch war mit dem
politisierten "Reich Gottes" als einem theologisch legitimierten
Untertanenverband. Im diesem Bündnis zwischen Christentum (das nicht identisch
ist mit der Kirche als solcher) und Gesellschaft hatte der von Gott angebotene
Bund keinen Platz (eingehende Nachweise und Neuübersetzung der wichtigsten
Religionsgesetze: KWI, 70-102). Eine Kritik der gängigen Säkularisierungsthesen
kommt zu dem Ergebnis: Das Reich Gottes "auf Erden" muß in den
Bund Gottes mit seinem Volk reintegriert werden, damit er wiederaufleben kann (KWI
136).
In diesen glaubensgeschichtlichen Gesamtzusammenhang
gehört auch die Entdeckung der Taufe als "Bund" in neueren
lehramtlichen Dokumenten (KWI 187 f) sowie die Neuordnung der Liturgie der
Kindestaufe: Bis zu dieser Neuordnung (1969) haben die Paten stellvertretend
für das Kind das Ja-Wort zur Taufe und das Taufbekenntnis gesprochen. Darin
kommt zum Ausdruck, daß der Taufbund unbedingt einer ausdrücklichen Zustimmung
und Annahme bedarf. Nunmehr ist die direkte Frage an das Kind: "Willst du
getauft werden?" ersatzlos entfallen (Augustinus hatte sie damit
begründet, daß das Kind "durch die Paten" antworte): Die Eltern und
Paten bekennen ihren eigenen Glauben und sprechen im Gedenken an ihre eigene
Taufe das Taufbekenntnis (KWI 187-192).
Diese Neuordnung ist von kaum zu überschätzender
dogmatischer und pastoraler Bedeutung. Auch das kleine Kind wird durch die
Taufe ein für allemal hineingenommen in das von Gott seinem ganzen Volk
angebotene Bundesgeschehen: Gott hat ein für alle mal den Taufbund mit ihm
geschlossen, nur: Die Antwort des Kindes steht noch aus. Sicherlich wächst das
Kind auch in den Glauben der Eltern und Paten hinein (falls diese noch aktiv
gläubig sind), aber: Ihre Begleitung und kirchliche Sozialisationsprozesse
sollen nunmehr dazu hinführen, daß der/die junge Erwachsene den Taufbund frei
und persönlich annimmt, das heißt, ausdrücklich bejaht, was Gott in der Taufe
ein für allemal an ihm/ihr getan hat: Glaube und Taufe sind aufeinander
bezogen, aber die zeitliche Reihenfolge ist nicht entscheidend. Das
Taufgeschehen bleibt im Getauften gegenwärtig (dazu bedarf es eines nicht an
Jetztpunkten orientierten Zeitverständnisses), so daß der liturgische Ausdruck
der Annahme des Taufbundes der Taufspendung durchaus lebensgeschichtlich nachfolgen
und nach dem ersten bewußten und freien Vollzug dann auch erneuert werden
kann (KWI 191 f).
Diese Annahme ist eine Mitwirkung mit Gottes Gnade in der
Kraft dieser Gnade und die alles kirchliche Leben grundlegende Form der spirituellen
Selbst-Sozialisation eines jeden einzelnen. Er wird nicht lediglich
durch äußere kirchlich-gesellschaftliche Sozialisationsinstanzen in ein System
von Wahrheiten, Normen, Verhaltensweisen hineinsozialisiert, sondern: In der
bewußten und freien Annahme des Taufbundes sozialisiert der einzelne sich
selbst in die Kirche hinein.
In diesem Sinne zeigt sich in der Reformliturgie eine
glaubensgeschichtlich neue gläubige Praxis. Sie ist ausführlich dokumentiert in
KWI 292-428. Entscheidend ist, daß sie nicht als eine neue
"Forderung" an den einzelnen verstanden wird oder einen
pflichtgemäßen Charakter hat: Gottes Zuwendung kommt erst an ihr Ziel, wenn der
einzelne sie in innerer und äußerer Freiheit und Selbstbestimmung annimmt.
Nicht jeder muß solche Schritte vollziehen, aber wenn er sie vollzieht, tut er
etwas ganz Normales. Dies erfordert eine Hinführung zur spirituellen Toleranz
in den Gemeinden (KWI 30 ff, 298 f).
Abschließend sei darauf hingewiesen: Der erste Schritt
auf dem Weg des Vertrauens zu Gott ist die einfache Segensbitte in den Freuden
und Nöten des Alltags (KWI 272; sie entspricht den Segnungen im Katechumenat
für Ungetaufte). In ihnen lernen wir neu, in einem intimen und geschützten,
zugleich aber überprivaten, ekklesialen Rahmen, Gott als "persönliches
Gegenüber" anzusprechen, und diesem Ansprechen entspricht dann der in die
je persönliche Situation hinein ergehende Zuspruch der Segnenden von Gott her.
Weitere liturgische Schritte sind die persönlich-leibhafte Annahme des Tauf-
und Firmbundes, der Bekräftigung des Ehebundes oder der Bereitschaftserklärung
zum priesterlichen Dienst (KWI 271-276, 465 ff). Die breite Akzeptanz, die
dieses Geschehen findet, ist ein Hinweis darauf, daß sich in einer so
verstandenen Reformliturgie und in der Vorbereitung auf sie in Weg-Seminaren
(KWI 212-275) vielleicht so etwas wie eine glaubensgeschichtlich neue Gestalt
der Kirche ankündigt.
[2] Das Buch ist ergänzt durch
die Video-Kassette eines Reformgottesdienstes im Dom von Paderborn. Titel der
Kassette: Kirche wächst neu von innen. Paderborn: Bonifatius, 1996.
[3] Schreiben über den
priesterlichen Dienst vom Jahre 1992 (zitiert unter PD). Dieses Schreiben hat
auch insofern einen besonderen Stellenwert, als es ein Lehrschreiben der
Deutschen Bischöfe über das priesterliche Amt aus dem Jahre 1969 ergänzt und
zum Teil ablöst, denn nunmehr geht es nicht mehr primär um theologische
Fragestellungen, sondern um die "kommende Gestalt" der Kirche (PD 8).
[4] Der im 19. Jahrhundert
geprägte Begriff "Volkskirche" meint im Prinzip die Kirche als eine
"öffentliche Gesellschaft göttlichen Rechts", und hat zwei
unterschiedene Bedeutungsgehalte: (a) Mit dem Missionsbefehl Jesu (Mt 28,18 ff)
wird der rechtliche Anspruch der Kirche auf alle Glieder eines Volkes
theologisch "legitimiert". Daraus ergeben sich aus der Kindertaufe
abgeleitete kirchliche und staatliche Rechtswirkungen. (b) Die Zugehörigkeit zu
einem bestimmten Volk schließt die selbstverständliche Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Kirche ein und umgekehrt. Sie ist durch Herkunft und Sitte
weitgehend normale Situation und im voraus zu einer persönlichen
Entscheidung mehr oder weniger festgelegt durch die geltende öffentliche
Meinung: Der einzelne wird in die Kirche (bzw. Konfession seiner Eltern)
hineingeboren und durch die Kindertaufe Mitglied in ihr. Der Sendungsauftrag
Jesu, zu allen Völkern zu gehen und alle Menschen zu seinen Jüngern zu machen,
enthält jedoch keineswegs die Legitimation eines rechtlichen Anspruchs der
Kirche auf alle Glieder eines Volkes, sondern ist verbunden mit der Zusage: "Ich
bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt" (Mt 28,19 f). Sie hat den
Charakter einer "Bundeserneuerung" (Vgl. Hubert Frankemölle: Jahwebund und Kirche
Christi. Studien zur Form- und Traditionsgeschichte des "Evangeliums"
nach Matthäus. Münster, 1974, 18.42-72), so daß die kommende Gestalt der
Kirche durchaus als "bundesgemäße Volkskirche" bezeichnet werden kann
(KWI 111 f).
[5] Es fällt auf, daß inmitten
der gegenwärtigen "Ratlosigkeit" dieser innerste Existenzgrund der
Kirche im Schreiben der Deutschen Bischöfe über den priesterlichen Dienst nicht
thematisiert wird: "Die Aufgabe der Evangelisierung ist die primäre und
wesentliche Sendung (missio primaria naturalisque), die eigentliche Gnade
und Berufung der Kirche (gratia ac vocatio Ecclesiae propria) und bringt ihren wahrsten
Charakter zum Ausdruck (verissimam eius indolem exprimit). Die Kirche
existiert um der Evangelisierung willen (ecclesia evangelizandi causa
exstat)." Paul VI.: Evangelii
nuntiandi (1975, Nr. 14). Auch in dem 1993 veröffentlichten
"Katechismus der Katholischen Kirche" werden die Grundaussagen dieses
Schreiben Pauls VI. unterschlagen. In vier unbedeutenden Fußnoten wird auf es
verwiesen (2820.1676.843.1201), und die beiden Zitate im Text (835.910)
könnten fehlen, ohne daß sich am Ganzen etwas ändern würde (KWI 215 f). Daß
Evangelisierung der tiefste und eigentliche Existenzgrund der Kirche ist,
gehört somit nicht einmal zu den Glaubenswahrheiten, die weitergegeben werden!
Erst recht gehört die entsprechende Praxis nicht zu den Lehrgehalten des
Katechismus. Sie brennt den Verfassern offenbar nicht unter den Nägeln.
[6] "Die Kirche selbst muß
evangelisiert werden (ecclesia semper evangelizanda est), wenn sie ihre Lebendigkeit,
ihren Schwung und ihre Stärke bewahren will, um das Evangelium zu
verkünden." In: Paul VI.: Evangelii nuntiandi, Nr. 15. "Evangelisierung
meint nicht nur Mission in einfachem Sinne, d. h. im Sinne der Heidenmission.
Denn die Evangelisierung der Nichtgläubigen setzt die Selbstevangelisierung
(autoevangelizationem) der Getauften voraus, ja sogar in einem gewissen
Sinne die der Diakone, Priester und Bischöfe selbst." In: Schlußdokument
der Außerordentlichen Bischofssynode 1985 und Botschaft an die Christen in der
Welt. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 68. Hrsg. vom
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, B. a. 2 (S. 11). Der lateinische
Text ist abgedruckt in: L'Osservatore Romano, 10. Dezember 1985:
„Evangelizatio enim non credentium praesupponit autoevangelizationem
baptizatorum, sed etiam, aliquo sensu, ipsorum diaconorum, sacerdotum, et
episcoporum.“
[8] Manfred Riedel: Gesellschaft, Gemeinschaft.
In: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur
politisch-sozialen Sprache in Deutschland / Otto Brunner u. a. (Hrsg.). Bd. 2 (1975), 801-862, hier: 801 f.
Dieselbe Grundbedeutung hat auch das Wort "Gemeinschaft",
abgeleitet von mhd. "gemeine" (zusammengehörig, gemeinsam,
allgemein), mit der Grundbedeutung "mehreren (= gemeinsam) bzw. allen (=
allgemein) in gleicher Weise zukommend". Das Wort bezeichnet gleichfalls
- die durch gemeinsames Sprechen
und Handeln bewirkte personale Verbindung zwischen Menschen,
- den Zustand des Verbundenseins
als soziales Handlungsschema, das der Aktualisierung bedarf (Beispiele: Ehe-,
Berufs-, Betriebs-, Religionsgemeinschaft usw.). Vgl. KWI 71 ff.
[9]Wörterbuch der Soziologie
/ Günter Endruweit; Gisela Trommsdorff (Hrsg.). Stuttgart, 1989.
Bd. 3, 604-607, hier: 604. Vgl. Staatslexikon / Görres-Gesellschaft (Hrsg.).
Freiburg: Herder, 71985-93, Bd. 5, 4.
[10] Wolfgang Brezinka: Sozialisation. In: Historisches
Wörterbuch der Philosophie / Joachim Ritter
u. a. (Hrsg.). Basel, 1995. Bd. 9, 1160-1166, hier: 1163, 1165. Der Begriff
"Sozialisation" bezieht sich "ausdrücklich auf die Gesellschaftsbezogenheit
der Persönlichkeitsentwicklung", während "Erziehung" nur einen
Teil derjenigen gesellschaftlich vermittelten Einflüsse auf die
Persönlichkeitsentwicklung bezeichnet, die unter den Oberbegriff
"Sozialisation" fallen, nämlich der bewußten und geplanten
Einflußnahmen. Vgl. Wörterbuch der Soziologie. Bd. 3, 604.