Ekklesiologie
und Moraltheologie II
Ihre
Beziehung im 20. Jahrhundert[1]
von
Josef Georg Ziegler
Kurzinhalt
- Summary:
Seit
Beginn des Jahrhunderts wandelte sich eine mehr verrechtlichte statische
Kirchen- und Sittlichkeitsauffassung zu einem biblisch-dynamischen
Verständnis, das im Vaticanum II die Kirche als Heilssakrament begriff und als
Sittlichkeitslehre in der Glaubensethik seinen Niederschlag fand. Daneben
betonte ein Autonomiemodell die Venunfteinsicht. Seit einem Jahrzehnt plädiert
eine soziologisch agierende Sicht der Kirche als Communio für eine synodale
Kirchenverfassung. Indes verwirklicht sich die Subjekthaftigkeit der Kirche und
ihrer Glieder sowohl in vertikaler Ausrichtung auf Gott wie in horizontaler Hinordnung
auf die Welt. Zugleich fördert das neuzeitliche Personenverständnis ein
christozentrisch-pneumatisches Konzept einer Gnadenmoral, derzufolge die
Selbstmitteilung Gottes das christliche Proprium beinhaltet. Demgegenüber
favorisiert eine primär autonom-teleologisch vorgehende Vernunftethik die
Eigenständigkeit des einzelnen. Die Öffnung der Kirche zu den christlichen Konfessionen,
Religionen und Kulturen zeitigte die Devise: Partnerschaft durch Partizipation.
Since the beginning of this century a rather static and canonical
conception of Church and ethics has changed towards a biblical and dynamic
approach, which influenced the appreciation of the Church as sacrament of salvation
by the Second Vatican Council and eventually found its expression in a
faith-model of moral theology. Besides, a model of autonomy laid stress on
rational insight. For a decade now a sociological approach seeing the Church
as "communio" has pleaded for a synodal constitution. The
subjective dignity of the Church and its members, however, is going to be
realized both vertically towards God and horizontally towards world. At the
same time the modern appreciation of the person promotes a christocentric and
pneumatological concept of a moral of grace founding the Christian proprium
in God's self-revelation. On the other hand, however, a largely autonomous and
teleological ethics of reason favours individual independence. The new ecumenical
attitude towards other denominations, religions, and cultures has brought
forward the maxim: partnership by participation.
IV.
Kirche als "communio"
1.
Neuerdings schob sich der Begriff "communio" als Bestimmung der
Kirche in den Vordergrund. Das Wort bezeichnete ursprünglich die gemeinsame
Teilnahme an den Heilsgütern (sancta) , z. B. "Teilhabe am Blut
Christi" (1 Kor 10,16: "koinonia‑communicatio"). Das
"Apostolische Glaubensbekenntnis" betont die
"Heilsgemeinde", wenn es ausführt: "Ich glaube an ... die
heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen ‑ Sanctorum
communionem". Die Bedeutung von Abendmahlsgemeinschaft wurde seit dem
fünften Jahrhundert vor allem in Gallien auf die Gemeinschaft der
Gerechtfertigten auf Erden und im Himmel (sancti) ausgeweitet.[2]
Der Ausdruck "communio" beinhaltet demnach eine vertikale Komponente,
das Leben und Sterben mit Christus (Röm 14,8) und eine horizontale
Verpflichtung, als Glieder am Leibe Christi den anderen "zu nützen",
einschließlich der Charismen (1 Kor 12). In der Kirchenkonstitution des
Vatikanum II tritt der Ausdruck "communio" neben
"communitas" (LG 8) oder "congregatio" (LG 9) zurück hinter
den oben angeführten Umschreibungen der Kirche als "sacramentum" oder
"populus Dei". Verwandt wird der Ausdruck "communio", um
auf die Einheit mit dem Stuhl Petri hinzuweisen.[3]
Der
auslegungsbedürftige Begriff entfachte eine lebhafte Diskussion. Unter dem
Einfluß der gesellschaftlichen Entwicklung seit der 68er Revolution kolportiert
eine mit den Methoden einer "Christentumssoziologie"
agierende Strömung den Ersatz der "monologisch‑pyramidalen"
Papstkirche durch das "konziliar‑kollegiale" Modell einer
kontextuellen Ekklesiologie mit einem "pluriformen Katholizismus".
Man begnügt sich nicht mehr mit einer "communio ecclesiarum", wie sie
auf dem Konzil thematisiert worden ist[4].
Angestrebt wird eine "Umcodierung" von ,Dissoziation' auf ,Dialog'.[5]
Als ein mehr oder weniger offen eingestandenes Fernziel steht hinter den
Überlegungen eine synodale Kirchenverfassung.
Exegetische
und dogmatische Veröffentlichungen benutzen das Wort als Vehikel, um die originäre
Kirchenstruktur vor dem sog. Frühkatholizismus zu bezeichnen. Das
Ordnungsprinzip der neutestamentlichen Gemeinden sei die Idee eines
geschwisterlichen Gottesvolkes ohne irgendwelche Standesunterschiede gewesen.
Erst unter dem Druck durch Verfolgung und Irrlehre habe die Kirche im Bischof
die Figur der Einheit und der Treue gegenüber der Christusüberlieferung gefunden.
Daraus ergebe sich für unsere Zeit die Konsequenz, mit Hilfe von lokalen
Basisgemeinden das Klerus‑Laienschema zu überwinden, damit "die
Gläubigen Anteil erhalten an der Verantwortung für das Geschick der Kirche und
die Erfüllung ihrer Aufgaben".[6]
Gefordert wird "mehr Konzessionsbereitschaft in der Amtsfrage und im
ökumenischen Dialog. Entzerrung der starren Koppelung von Vorsteheramt und
Eucharistie, Gleichstellung der Frau, Verzicht auf Bevormundung und
Gängelei".[7]
Eine gruppen‑soziologische Hermeneutik des Übergangs von einer
charismatisch verfaßten Urkirche zu einer institutionell strukturierten,
nachapostolischen Kirche habe Laien und Priester in passive und aktive
Kirchenmitglieder getrennt.
Niemand,
auch keine Gemeinschaft, kann jedoch in den Mutterschoß zurückkehren. Außerdem
ist zu bedenken: wenn und weil im Handeln der Apostel und ihrer Nachfolger Christus
selbst als Haupt der Kirche tätig ist, bedarf es "einer eigenen real
symbolisch gestalteten Sendung und Beauftragung ... (gemäß) dem dogmatischen
Grundverständnis des normativen Niederschlags der Offenbarung in der Schrift
und ihrer zugleich normativen Auslegung in der Tradition der Kirche".[8]
Überdies unterstellt nach 1 Kor 14 "der Autorität (der Apostel) der Geist
selbst auch die Charismatiker"[9],
damit sie miteinander und nicht gegeneinander zum Aufbau des Leibes Christi
beitragen.
Wie
jede Definition ist auch die Benennung der Kirche als "communio"
interessen‑ und zielgeleitet. Deshalb bleibt sie der Gefahr einer
Funktionalisierung ausgesetzt. Die Glaubenskongregation sah sich zu einer
Klärung veranlaßt. Es fehle "einerseits eine sachgerechte Integration des
Communio‑Begriffes mit den Begriffen vom Volk Gottes und vom Leib
Christi ... andererseits (die) Beziehung zwischen der Kirche als Communio und
der Kirche als Sakrament. Soll der Begriff der Communio, der nicht
eindeutig ist, als ekklesiologischer Interpretationsschlüssel dienen können,
muß er innerhalb der biblischen Lehre und der patristischen Tradition
verstanden werden".[10]
Eingegangen wird auf das Verhältnis der Gesamtkirche zu den Teilkirchen
(Ecclesia in et ex Ecclesiis ‑ Ecclesiae in et ex Ecclesia) , auf das
Verhältnis zum Papst (cum Petro et sub Petro) sowie auf "Einheit in der
Verschiedenheit". "Aber die Verwirklichung und Bewahrung dieser
Einheit, der die differenzierte Vielfalt den Charakter der Communio verleiht,
ist (neben den Bischöfen) ebenso Aufgabe aller in der Kirche".[11]
Die
Abklärung ist in vollem Gang, wenn es heißt: "Deshalb ist auch das
neuzeitliche Kirchenverständnis mindestens in seiner jüngsten Phase dadurch
bestimmt, daß ... eine mehrfache Öffnung der Kirche unternommen wird: eine
Öffnung auf die Welt hin, eine Öffnung auf die anderen christlichen Kirchen
und Gemeinschaften hin, eine Öffnung auf die Großcommunio aller Gläubigen hin
sowie auch eine Öffnung auf die Geschichte hin. Ein gegenwärtiges theologisches
Verständnis der Subjekthaftigkeit der Kirche würde daher nur dort gelingen, wo
die juristisch, hierarchisch und päpstlich definierte Subjekthaftigkeit der
Kirche im Zusammenhang mit dem Communiocharakter der Kirche und der
Subjekthaftigkeit aller Glieder der Kirche neu bedacht wird ... Jede Teilkirche
bzw. Nationalkirche steht in Gefahr, sich zu verabsolutieren und die eigenen
Glaubenserfahrungen mit dem Evangelium selbst zu identifizieren, wenn sie nicht
im ständigen Austausch mit den anderen Teilkirchen lebt ... Um diese Aufgabe
der Identitätssicherung und Einheitswahrung auf gesamtkirchlicher Ebene
wahrzunehmen, wurden ... Instanzen ausgebildet, die in der Lage waren, die
Teilkirchen zu koordinieren und die Kirche als die eine nach innen und außen zu
vertreten und abzugrenzen: das Papsttum und die Bischofsversammlungen".[12]
Auch
wenn die Kirche als "communio" charakterisiert wird, "muß der
Wille zum Handeln an der Kirche die Geduld aufbringen, zuerst zu fragen, was
sie ist, woher sie kommt und wozu sie bestimmt ist"[13].
Entscheidend ist die Einsicht in das Wesen der Kirche. Demzufolge ist
die Interpretation der Kirche durch den Begriff "communio" primär
als eine Wesensaussage zu hinterfragen. Erst nach dieser hermeneutischen
Vergewisserung können und müssen Überlegungen über eine zeitgerechte
Organisation, u. a. bezüglich der Mitsprache und Mitwirkung von Laien,
angestellt werden; andernfalls verfehlte eine Position, die nach dem Motto
"sola structura" vorgeht, die gottgesetzte Wirklichkeit und führte in
das Abseits des Irrtums und der Illegitimität.
2. Die
dogmatische Verifizierung des Kirchenbildes der "communio" trägt den
Gegebenheiten der gegenwärtigen subjektivistischen, individualistischen und
technokratischen Kultur Rechnung. Der einzelne rückt in den Mittelpunkt, wenn
innerhalb der Gemeinschaft der Kirche die Beziehung der Gläubigen zu Gott und
untereinander neu ins Auge gefaßt wird. Je nachdem Gott oder der Mensch den
Schwerpunkt der Reflexion bildet, erhält die objektive oder die subjektive
Komponente den Vorrang. Angesichts dieser zwei Möglichkeiten bleiben die oben
erwähnten beiden Methoden der nachkonziliaren Moraltheologie weiterhin
bestehen. Vor dem Hintergrund der communio‑Sicht der Kirche erhalten sie
eine neue Relevanz.
"Die
Moraltheologie hat seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil einen enormen
Wandlungsprozeß durchgemacht. Die Veränderung als personale Wende, also als
eine Neuorientierung katholischer Moral an personalen Zielen, als
Sensibilisierung auf existentiellen Erfahrungen, persönliche Schicksale und
personal‑mündige Verantwortung hin zu interpretieren, das ist schon zur
Gewohnheit geworden ... Aber die Konturen des Zieles dieses Aufbruches bleiben
irgendwie verschwommen".[14]
Einer der Gründe dafür liegt darin, daß eine primär eindimensional
argumentierende, "autonome" und teleologisch vorgehende
Vernunftethik erst nachträglich den Kontext des Glaubens einbezieht.
Das
wachsende Selbstbewußtsein betont die Eigenständigkeit des einzelnen und der um
sich greifende Säkularismus verschafft ihm breite Resonanz. Allerdings
beschwört das moderne Freiheitspathos die Gefahr einer semipelagianischen
Selbstüberheblichkeit und einer egozentrischen Gefährdung der Kirche und
Gesellschaft. Zwar werden für die verschiedenen Gebiete konkrete Handlungsrichtlinien
aufgestellt. Da aber ethische Prinzipien nicht vorgestellt werden, fehlt ein
zusammenfassender Bezugspunkt.[15] Eine
schlüssige Gesamtdarstellung läßt auf sich warten, weil Vernunfttätigkeit und
praktische Erfahrung allein kein letztgültiges Moralprinzip herzugeben vermögen.
Als Reaktion darauf weckt u. a. der Abschied von traditionellen
Sittlichkeitsvorgaben sowie eine zunehmende Privatisierungstendenz ein enormes
Bedürfnis nach Sinnantworten und Lebensdeutungen. Dies bezeugt die zunehmende
Flucht in den Selbstbedienungsladen esoterischer Praktiken. Die fehlende
terminologische Unterscheidung zwischen absoluten, abstrakten Prinzip und
konkreter, relationaler Norm behindert eine sachgerechte Urteilsbildung.
Eine
profunde Auseinandersetzung enthält die Enzyklika "Veritatis
splendor" unter oftmaligem Bezug auf das Vatikanum II. Hier können nur
einige einschlägige Stellungnahmen erwähnt werden. Eingangs heißt es:
"Dieses Licht und diese Kraft (des Evangeliums) treiben die Kirche dazu
an, unabhängig nicht nur die dogmatische, sondern auch die moralische Reflexion
in einem interdisziplinären Umfeld zu entfalten, wie dies besonders für die
neuen Probleme notwendig ist... (Der Papst) möchte ... die Prinzipien darlegen,
die für die Unterscheidung, was der ,gesunden Lehre' entspricht, erforderlich
sind".[16]
Die
Positionen der "autonomen Moral" werden vornehmlich im Kapitel II
befragt. Der Abschnitt "Freiheit und Gesetz" weist der Vernunft eine
aktive Rolle bei der Auffindung und Anwendung des "sittlichen
Naturgesetzes" (42) zu. Erst die Mißachtung allgemein verpflichtender
"Grundgüter" führe zur Behauptung "vor‑sittlicher
Güter" (48). Außerdem enthalte "das heute bindende Wort Gottes"
mehr als eine "allgemeine ,Paränese'" (37). Die Ausführungen über
"Gewissen und Wahrheit" weisen dem Gewissensurteil "Freiheit
,in' der Wahrheit" zu (54). Der Abschnitt "Die sittliche
Handlung" geht auf den "Teleologismus" ein. Er mißachte bei den
Quellen der Moraltheologie die Zusammengehörigkeit von Objekt und Wille (75).
Allgegenwärtig ist die Frage nach der Existenz, Erkennbarkeit und
Verbindlichkeit absoluter ethischer Prinzipien. Die subjektive Freiheit ist der
Glanz der objektiven Wahrheit. "Der Glanz der Wahrheit erstrahlt ... in
dem nach dem Abbild und Gleichnis Gottes geschaffenen Menschen"
(Einleitung)
Man mag
zur Enzyklika stehen wie man will. Verhängnisvoll wäre es, sich mit ihr nicht
auseinanderzusetzen mit dem vordergründigen Verdikt, daß man falsch verstanden
worden sei[17].
Wegen der approximativen Perspektivität der menschlichen Erkenntniskapazität,
die einen Gegenstand nur von einem bestimmten Standpunkt und nur
annäherungsweise in den Blick zu nehmen vermag, ist jede wissenschaftliche
Position außerhalb von dogmatischen Glaubensaussagen hinterfragbar,
korrekturfähig und damit korrekturbedürftig. Die Enzyklika erschwert allerdings
den Zugang, weil sie wegen ihres, der Phänomenologie benachbarten
Wortreichtums, die Probleme weitschweifig, kreisförmig, mit Wiederholungen
angeht, anstatt ein Problem möglichst insgesamt abzuhandeln.
Gleichermaßen
verkehrt wäre es, wenn die sog. glaubensethische Vorgehensweise
ebenfalls zu selbstgewiß agieren würde. Auch sie hat die jeweilige
Erkenntnislage und Diktion als "Zeichen der Zeit" zu berücksichtigen,
selbst wenn sie davon ausgeht, daß nicht nur nach dem, was zu tun ist, zu
fragen sei, sondern auch nach dem, der etwas tut. Dadurch wird die
Verbindung zwischen Dogma und Moraltheologie, wie sie J. S. Drey gefordert
hatte, auf den Punkt gebracht. Es ist der in Christus erlöste Mensch, der als
Moralsubjekt agiert. Die Weiterführung der vorösterlichen Jesusnachfolge durch
die in Taufe und Glauben vermittelte nachösterliche Lebensgemeinschaft mit dem
gekreuzigten, auferstandenen und wiederkommenden Herrn stellt sich als die
spezifische Aufgabe allen Gläubigen, gleichgültig ob Priester oder Laie. Das
Ziel heißt: "Christus in sich Gestalt gewinnen zu lassen" (vgl. Gal
4,19). Die Direktive lautet: "Nicht mehr ich lebe, sondern Christus lebt
in mir. Soweit ich aber jetzt noch in dieser Welt lebe, lebe ich im Glauben an
den Sohn Gottes, der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat" (Gal
2,20).
Gnade
als Selbstmitteilung Gottes enthält das Proprium christlicher Ethik[18].
Die "ecclesia sub lege" fand ihre Erfüllung in der "ecclesia sub
gratia". Die Omnipräsenz der Gnade, die Grundentscheidung für Gott, der
Transzendenzbezug, qualifiziert das Tun und Lassen einer christusförmigen
Sittlichkeit. Der Mensch ist keinesfalls omnipotent. Er vermag nicht ‑
wie Münchhausen ‑ sich selber an seinem Schopf aus dem Sumpf des Lebens
zu ziehen. Er bestimmt nicht das Ziel des Lebens, als ob er an seinem
Lebensschiff eigenhändig einen Mast aufrichten könnte, der ihm die Richtung
weist. Das Moralprinzip "in Christus", dem "Eckstein oder
Schlußstein" (Mk 12,10 par.), wird im Glauben konstatiert, nicht von der
Vernunft konstruiert.
Das
dogmatische Verständnis der Kirche als "communio" bestätigt diesen
Einstieg, wenn es heißt: "Es ist deshalb für die christliche Sicht der
Communio wesentlich, sie vor allem als Geschenk Gottes anzuerkennen ... Die
neue Beziehung zwischen Mensch und Gott, die in Christus grundgelegt ist, und
in den Sakramenten mitgeteilt wird, weitet sich dann auch aus in eine neue
Beziehung der Menschen zueinander"[19].
"Seid untereinander so gesinnt, wie es dem Leben in Christus Jesus entspricht"
(Phil 2,5). Da ein integrales Christusbild die schöpfungstheologische,
doxologische, ecclesiale, apostolisch‑missionarische und eschatologische
Komponente enthält, kann sich jedermann danach ausrichten. Dabei weiß sich der
einzelne nicht auf sich allein zurückgeworfen, weil ihm der "Beistand des
Heiligen Geistes" (Joh 14,25) zugesprochen ist.
Die
Gefahr, allein den Gottbezug gelten zu lassen, wehrt die dreifache Ausrichtung
des Hauptgebotes der Liebe zu Gott, dem Nächsten und zu sich selbst (Mk 12,30
f. par.). Sie fordert ein dialogisches Konzept, das die derzeitige
personale Wende gleichermaßen gegenüber dem Du Gottes und dem Du des
Mitmenschen entfaltet. Die Grundstruktur einer so verstandenen personalen Ethik
anerkennt "die Einmaligkeit der Person ... als Dubezogenheit ... Person
als Geschichte"[20].
Eine intersubjektive Dialogik und eine interpersonale Objektivität gewähren die
notwendige Distanz zur neuzeitlichen Ideologisierung des Subjekts. "Wenn
man von dieser (neueren Entwicklung) gemeint hat, sie mit der Formel ,vom
Gesetz zum Gewissen' beschreiben zu können, dann wird man sie mit gewiß nicht
weniger Recht als Weg ,von der Natur zur Person' bezeichnen dürfen"[21].
A.
Günthör hat, wenn man von B. Häring absieht, erstmals seit dem Konzil wieder
ein Moralhandbuch vorgelegt unter dem bezeichnenden Titel: "Anruf
und Antwort". Er gibt folgende Standortbestimmung an: "Um als
Christen zu handeln, müssen wir Christen sein. Deshalb kann die Moraltheologie
nicht allein auf unser Tun schauen, sondern sie hat auch das christliche Sein
ins Auge zu fassen. Christsein setzt das Menschsein voraus, erhebt und
vollendet es". Als erstrangige Quellen werden die Heilige Schrift, die
Überlieferung, der Glaubenskonsens und das Lehramt angeführt, als zweitrangige
Quellen Vernunft und Erfahrung[22].
Methodisch empfiehlt sich, in den einzelnen Kapiteln zuerst die
Schöpfungsordnung zu befragen und daraufhin die Erfüllung in der
Erlösungsordnung darzulegen gemäß dem Diktum, daß die Gnade die Natur
voraussetzt und vollendet[23].
Der
dritte Teil des "Katechismus der Katholischen Kirche", der die
Gebotenlehre behandelt, trägt die Überschrift "Das Leben in
Christus". "Das neue Gesetz ist die Gnade des Heiligen Geistes; die
den Gläubigen durch den Glauben an Christus geschenkt wird ... Der erste und
letzte Bezugspunkt dieser Katechese wird stets Jesus Christus selbst sein"[24].
Ebenso enthält das Kapitel III der Moralenzyklika eine christozentrisch‑pneumatische
Darstellung der Sittlichkeitslehre. "Der Glaube ist eine Entscheidung,
der die gesamte Existenz in Anspruch nimmt. Er ist Begegnung, Dialog, Liebes‑
und Leibesgemeinschaft des Glaubenden mit Jesus Christus, der der Weg, die
Wahrheit und das Leben ist" (vgl. Joh 14,6)"[25].
Beim Vergleich mit einer Ellipse gebührt deshalb dem Glauben gegenüber die
Vernunft der größere Brennpunkt.
Das
Bild der Kirche als "communio" der Gläubigen mit Gott und
untereinander hat die Stellung des Laien und seine Mitarbeit aufgewertet. Damit
trägt es dem neuzeitlichen Personalismus Rechnung. In der Moraltheologie wird
die zweifache, nachkonziliare Ausgestaltung weitergeführt, je nachdem die
Vernunft oder der Glaube als primäres Erkenntnisorgan herangezogen werden.
Beide Methoden kommen ‑ je auf ihre Weise ‑ der Hinwendung zum
Personalismus entgegen.
3. Die
oft beschworene Tradierungskrise des Glaubens hat ihre außerkirchlichen Wurzeln
u. a. in dem Einfluß der "modernen Beliebigkeit" und des
materialistisch eingestellten "Konsumismus". Die innerkirchliche
Situation prägt weithin der Protest gegen die sog. Amtskirche und ein
"antirömischer Affekt". Es erwies sich als verhängnisvoll, daß die
konziliare Kennzeichnung "Dienstpriestertum ‑ sacerdotium
ministeriale seu hierarchicum" einseitig mit dem irreführenden, typisch
deutschen Ausdruck "Amtspriestertum", der Ausdruck
"Dienstpriester ‑ sacerdos ministerialis" mit
"Amtspriester" übersetzt worden ist[26]. Das
Gespräch innerhalb der Kirche stellt sich nicht selten als schwieriger heraus
als ein Dialog mit kirchenfremden Kreisen. Deshalb von einem "Sterben der
Kirche in den Seelen" zu sprechen, widerspräche allerdings den Tatsachen.
Vielmehr
ist eine Neubelebung nicht zu übersehen, wie die stärkere Mitverantwortung
und Mitsprache der Laienchristen dokumentiert. Das Bild der Kirche als
"communio" gab dieser Entwicklung das theologische Fundament. Die
1963 in der Liturgiekonstitution geforderte "actuosa fidelium
participatio ‑ die tätige Teilnahme der Gläubigen"[27]
weitete sich in ungeahnter Weise aus über die Pfarrgemeinderäte und die nunmehr
in allen deutschen Bistümern durchgeführten Diözesangespräche, Pastoralforen
oder Diözesantage bis zum "Zentralkomitee der Katholiken" als offiziellem
Laiengremium. Daneben entsteht eine Vielzahl von Meditations‑ und
Aktionsgruppen. Großsammlungen zeigen neben vielen privaten Patenschaften die
Vernetzung mit der Weltkirche. In den ehemaligen Missionsgebieten gesellt sich
dazu das immer dringlichere Problem der Inkulturation[28].
Die Aufschlüsselung der Berufung der Laien anhand ihrer Teilnahme am Priester=,
Propheten= und Königsamt Christi, die der Katechismus der Katholischen Kirche
vornimmt[29],
ist noch lange nicht in die Praxis umgesetzt.
Vor Fehlentwicklungen
wird gewarnt. Auf der römischen Bischofssynode 1987 wurde die Befürchtung
geäußert, "daß die christusgläubigen Laien auf gewisse Weise
,klerikalisiert' würden; daß die Gefahr bestehe, daß eine gewisse kirchliche
Dienststruktur tatsächlich festgelegt werde, die parallel zu der ist, die im
Sakrament der Weihe gründet"[30]. In
diese Richtung weisen mancherlei Äußerungen. Bezüglich der Lehre wird folgende
Forderung erhoben: "Der Berufung aller Menschen zum Volk Gottes entspricht
es, wenn alle Gläubigen in eigenständiger Verantwortung das Evangelium auf dem
Hintergrund ihrer Erfahrungen auslegen". Bezüglich der Verfassung der
Kirche heißt es: "Weiterhin ist es keine Verfremdung der Kirche, wenn sie,
etwa durch vermehrte synodale Strukturen ihr Leben demokratischer gestaltet.
Die Demokratisierung verneint nicht der Herrschaft Jesu Christi, sondern die
Zentralisierung von Herrschaft in den Händen von Amtsträgern"[31].
Die
Postulate sind nicht neu, wie ein Blick in die Kirchengeschichte zeigt. Sie
geben ein deutliches Indiz für die Lebendigkeit einer "ecclesia semper
reformanda" ab.[32] Eine
weitere Gefahr droht von einer Psychologisierung des Glaubens, die ihn
auf "eine bloße seelische Befindlichkeit"[33]
einengt. Sie läßt die mitmenschliche Komponente außer acht. Die anfängliche
Begeisterung scheint allerdings abzuklingen.
Die
Definition der Kirche als "communio" rückt die zweifache Hinordnung
der Heilsgemeinde auf Gott und auf die Welt in das Bewußtsein. Sie regt in der
Auseinandersetzung mit soziologischen Interpretationen eine revidierte
dogmatische Ortsbestimmung zwischen Klerus und Laienchristen an. In der
Moraltheologie sehen sich weiterhin die Vertreter der zwei Richtungen, die
entweder mehr von der Vernunft oder vom Glauben aus argumentieren, bestätigt,
die einen, weil der Urteilskraft der Laien ein stärkeres Mitspracherecht
eingeräumt wird, die anderen weil die Ganzheitsschau des Christen durch die
stärkere Herausstellung der Zusammengehörigkeit von vertikaler und horizontaler
Komponente überzeugend in den Blick rückt. In der kirchlichen Öffentlichkeit
hat das Verständnis der Kirche als "communio" die Notwendigkeit einer
aktiven Bezeugung der christlichen Botschaft durch alle Mitglieder einsichtig
dargelegt und bestärkt.
Schluß
Die
Rückschau in die Beziehung zwischen Ekklesiologie und Moraltheologie in unserem
Jahrhundert öffnet den Blick für den unvermutet schnellen Bedeutungswandel,
der sich innerhalb der beiden systematischen Disziplinen, der Dogmatik und der
Moraltheologie, vollzogen hat und das Verhalten der Gläubigen modifizierte. Zu
Beginn führte eine introvertierte defensive Mentalität zu einem Bild der Kirche
als "societas perfecta", als Festung. Damit kooperierte eine kanonistisch
orientierte Gebotenlehre, die sich in einer Gehorsamshaltung der Gläubigen
niederschlug. Nach dem Ersten Weltkrieg vollzog sich eine Wende nach innen.
Eine exegetisch fundierte, sich nunmehr mit Recht nennende Ekklesiologie
erkannte Kirche als "corpus Christi mysticum". Sie stellte die Kirche
als Geheimnis des anwesenden Herrn vor. Die moraltheologischen Handbücher
erläuterten das Verhalten des Christen anhand der in den Evangelien vorgelegten
sittlichen Aussagen. Damit korrespondierten eine liturgische und biblische
Bewegung.
Das
Zweite Vatikanum vollzog den endgültigen Abschied vom Juridismus, Klerikalismus
und Triumphalismus. Eine pastoral motivierte vertiefte Schau der Kirche
als "universale salutis sacramentum" oder als "populus
messianicus" vereinigte alle Gläubigen im "Zelt Gottes unter den Menschen".
Die Öffnung zur Ökumene und zur Weltverantwortung fand in der Moraltheologie
ein zweifaches Echo, je nachdem unter ihren beiden Erkenntnisquellen mehr die
Vernunft oder mehr der Glaube herangezogen wurde. Die Weltverantwortung der
Laien bestimmte in zunehmendem Maße das Bewußtsein der Gläubigen. Seit einigen
Jahren rückte die Auseinandersetzung mit einer soziologisch agierenden Sicht
der Kirche als "communio" in den Vordergrund der dogmatischen
Überlegungen. Die Moraltheologie reagierte mit einer vertieften
Beibehaltung der beiden Methoden, einer, vergröbert gesprochen, Vernunft‑
oder Glaubensethik. Eine Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Klerus und
Laien in der hierarchischen Verfassung der Kirche zeichnet sich ab. Die Kirche
durchmaß unter soziologischem Aspekt überraschend schnell den Weg von einer
mehr monarchischen über eine mehr oligarchische zu einer mehr demokratischen
Struktur.
Ein
Signum der Entwicklung ist die fortschreitende Öffnung der Kirche zu den
christlichen Konfessionen und den Religionen, zur Welt und ihren verschiedenen
Kulturen insgesamt und zur Person. Wer sie als Krise bezeichnen würde, sollte
bedenken, daß Krise von "cribrum" d. h. "Sieb" kommt und
"sieben, reinigen" beinhaltet. Ein Umdenkungsprozeß hat eingesetzt
vom Bleiben zum Wandern, vom Verschließen zum Öffnen, vom Besitzen zum Hoffen.
Die Aufgabe besteht darin, den verschiedenen Meinungen ein Heimatrecht zu
gewähren und dabei die Grenzen zu wahren. Als Methode ergibt sich die Devise "Partnerschaft
durch Partizipation".
Sie
gründet in der Polarität als dem Grundgesetz jedweden Lebens, von dem
anorganischen über den organischen bis zum geistig‑geistlichen Bereich.
Die Schöpfungs‑ und Erlösungsordnung bestätigen diesen Befund.[34]
Man denke an die Spannungseinheit zwischen Vergangenheit und Zukunft, dem
einzelnen und der Gemeinschaft, zwischen Freiheit und Gnade, Erlösung und
Endvollendung. Die Aufgabe besteht darin, nicht zu polarisieren, indem durch
das Streichen eines der Pole eine kurzschlüssige Scheinlösung angezielt wird.
Eine solche erwiese sich über kurz oder lang als irrealer Irrweg. Die Wahrheit
ist symphonisch.[35]
H.
Newman forderte im vorigen Jahrhundert eine Konvergenzargumentation.
"Daß es überhaupt eine Konvergenzargumentation gibt, liegt in der Geschichtlichkeit
des Menschen, in seiner Leibgebundenheit und in der Pluralität der
menschlichen Erfahrungsquellen begründet ... Insofern entspricht der
Perspektivität menschlichen Erkennens, daß die verschiedenen Gesichtspunkte und
Begründungen zusammengetragen und möglichst in einer Gesamtschau gewertet
werden"[36].
Ein zuverlässiges
Korrektiv stellt die kirchliche Lehre bereit. Die eingangs erwähnten
Direktiven J. S. Dreys für die Beziehung zwischen Dogmatik und Moral, Theologie
und Kirche, enthalten eine sichere Wegweisung, deren bleibende Gültigkeit in
unseren Tagen eine neue Aktualität erhalten hat. Man sollte sie immer wieder
beherzigen.
Da
Glaube auf Symbole angewiesen ist, um vorstellbar zu werden und Gedanken einer
sprachlichen Formulierung bedürfen, um Mitteilbarkeit zu erlangen, ist es
unausweichlich notwendig, sowohl die bildhafte als auch sprachliche Ausprägung
am jeweiligen kirchlichen Glaubensbewußtsein zu messen. Welche Aussagekraft
und Aufgabe darin beschlossen sind, erweist bereits der vorgelegte kursorische
Rückblick. Angesichts eines derzeitig sich abzeichnenden Alleinganges der
theologischen Einzeldisziplinen bekräftigt er die Notwendigkeit eines echten
innertheologischen Gespräches. Die Aneinanderreihung verschiedener Aspekte, z.
B. des Vatikanum II, ist verdienstvoll. Sie vollzieht indes nur einen ersten
Schritt[37].
Diese
Feststellung gilt auch für die Moraltheologie. Als ihr hermeneutisches
Grundprinzip dient eine christliche Anthropologie, die vom Menschenbild der
Schöpfungsordnung ausgeht, das durch die humanwissenschaftlichen Disziplinen
erhoben und in die Aussagen der Erlösungsordnung integriert wird. Letztere
befragt den exegetischen Befund und dessen dogmatische Systematisierung,
bezieht die historische Entwicklung und die pastoralen Gegenwartsaufgaben ein,
und gelangt so zu moraltheologischen Aufstellungen[38].
Moraltheologie
ist Glaubenswissenschaft. Im Unterschied zur philosophischen Ethik
rekurriert sie auf die zwei Erkenntnisordnungen der Vernunft und des Glaubens.
Innerhalb der einen erlösten Schöpfungswirklichkeit berücksichtigt sie zwei
zwar verschiedene, aber nicht geschiedene Seinsweisen, die der Schöpfung und
Erlösung bzw. der Natur und der Gnade. Dadurch wird sie befähigt, eine
umfassende Antwort auf die Sinnfrage des Menschen anzubieten. Derzeit ist eine
nur noch funktionalistisch vorgehende, instrumentelle Vernunft in Gefahr, den
Zugang sowohl für die Erkenntnis der Wahrheit als auch für die Sicherung der
Freiheit zu verlieren. Plausibilität kann nicht als Wahrheitskriterium gelten.
Vernunfteinsicht stößt ständig an ihre Grenzen, die zur Überprüfung und
Korrektur herausfordern. Kommunikabilität, Vermittelbarkeit, muß zwar als ein
notwendig didaktischer, darf aber nicht als ein ausschließlicher Gesichtspunkt
angesehen werden. Der Moraltheologe trägt keine Verantwortung für den Inhalt,
wohl aber für die Verpackung der Glaubensbotschaft.
Glaube
verlangt Zeugnis. "Auch wir glauben, darum reden wir" (2 Kor
4,13). "Wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde!" (1 Kor
9,16), bekennt der Völkerapostel angesichts der Skepsis und Ablehnung, die ihm
entgegentritt. "Die Juden fordern Zeichen, die Griechen suchen Weisheit.
Wir dagegen verkündigen Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein empörendes
Ärgernis, für Heiden eine Torheit, für die Berufenen aber, Juden wie Griechen,
Christus, Gottes Kraft und Gottes Weisheit" (1 Kor 1,22 f.). Das
"Ärgernis des Glaubens" fordert allezeit selbstlosen Einsatz.
"Wir verkündigen nämlich nicht uns selbst, sondern Jesus Christus als den
Herrn, uns aber als eure Knechte um Jesu willen" (2 Kor 4,5). "Denn
jeder, der den Namen des Herrn anruft, wird gerettet werden. Wie sollen sie nun
den anrufen, an den sie nicht glauben? Wie sollen sie den anrufen, von dem sie
nichts gehört haben? Wie sollen sie hören, wenn niemand verkündigt? Wie soll
aber jemand verkündigen, wenn er nicht gesandt ist?" (Röm 10,13‑15).
Kein Moraltheologe kann sich dieser Sendung entziehen. Auch er ist
"berufen, um das Leben in Christus Jesus, das uns verheißen ist, zu
verkündigen" (2 Tim 1,1)[39]. Dem
dogmatischen Verständnis der Kirche als "communio", als Gemeinschaft
der Getauften mit Jesus Christus, untereinander und mit den Heiligen, trägt das
glaubensethische Konzept Rechnung.
Die trinitarische
Verfaßtheit der Kirche und ihre doxologische Bestimmung weiten den Blick und
ermutigen zum Einsatz für sie und in ihr für das Heil der Welt. "So aber
betet und arbeitet die Kirche zugleich, daß die Fülle der ganzen Welt in das
Volk Gottes eingehe, in den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes,
und daß in Christus, dem Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem
Schöpfer und Vater des Alls erwiesen werde".[40]
[1] Fortsetzung aus Heft III/97.
[2] Vgl. A. Piolanti:
s. v. Gemeinschaft der Heiligen. In: LThK 2IV,
651ff.
[3] LG 15. DH 4139: "unitatis communionis sub
successori Petri". LG 18. DH 4142: "beatum Petrum ...
instituit perpetuum ac visibile unitatis fidei et communionis principium et
fundamentum".
[4] LG 23. DH 4148: "Quae Ecclesiarum
localium in unum conspirans varietas indivisae Ecclesiae catholicitatem
luculentius demonstrat - Diese einträchtige Vielfalt der Ortskirchen zeigt in
besonders hellem Licht die Katholizität der ungeteilten Kirche".
[5] Vgl. H. Gabriel:
Christentum zwischen Tradition und Postmoderne. Freiburg u. a.: Herder,
1992 (QD 141). Vgl. F. X. Kaufmann:
Kirche begründen. Analysen und Thesen zur gesellschaftlichen Verfassung des
Christentums. Freiburg, 1979.
[6] P. Neuner:
Der Laie und das Gottesvolk. Frankfurt, 1988, 212f. 14.
[7] H. J. Klauck:
Gemeinde ‑ Amt ‑ Sakrament. Würzburg, 1989, 221f.
[8] G. L. Müller:
Rezension zu Klauck. In: MTHZ 42 (1991) 413f. Vgl. DV 10. DH 4214: "Patet
igitur Sacram Traditionem, Scripturam et Ecclesiae Magisterium ... sub actione
unius spiritus Sancti, ad animarum salutem efficaciter conferant ‑ Es
zeigt sich also, daß die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das
Lehramt der Kirche ... durch das Tätigsein des einen Heiligen Geistes wirksam
dem Heil der Seelen dienen".
[9] LG 7. DH 4113.
[10] Kirche als Communio. Ein Dokument der
Glaubenskongregation. In: Herd. Korr. 46 (1992) Nr. 3, 319.
[11] Ebd. Nr. 8.14.15, S. 320. 322.
[12] S. Wiedenhofer:
Ekklesiologie. In: Th. Schneider
(Hrsg.): Handbuch der Dogmatik II. Düsseldorf, 1992, 89. 147f.
[13] J. Ratzinger:
Zur Gemeinschaft gerufen. Kirche heute verstehen. Freiburg u. a., 1991.
Vgl. K. Rahner: Strukturwandel
der Kirche als Chance und Aufgabe. Einsiedeln, 1972. Freiburg, 1989.
[14] J. Römelt:
Einleitung: Moraltheologie als personales Denken. In: H. Rotter: Glaube und Handeln.
Christliche Existenz unter dem Anruf Gottes. Innsbruck u. a., 1992, 7.
[15] In A. Hertz;
W. Korff; T. Rendtorff; H. Ringeling (Hrsg.): Handbuch der christlichen Ethik. 3
Bde. Freiburg, Gütersloh, 1978‑82, fehlt im Index das Stichwort
"Prinzip". Eine prinzipielle Ablehnung vertritt jedoch ebenfalls ein
Prinzip. Vgl. die Ausführungen der Pastoralkonstitution: "Innerhalb der
,zwei verschiedenen Erkenntnisordnungen' ..., nämlich die des Glaubens und der
Vernunft" (GS 59), können "Grundsätze (principia) der religiösen und
sittlichen Ordnung" (GS 33. DH 4333. vgl. GS 15. DH 4315) oder
"objektive Normen der Sittlichkeit" (GS 16. DH 4316) erhoben werden.
Ihre "Konkretisierung" in den jeweiligen Normen ist ihrer
"Zusammenschau" mit der jeweiligen Situation durch die Vernunft im
Gewissensentscheid dem einzelnen überantwortet.
[16] Johannes Paul II. Enzyklika
Veritatis splendor an alle Bischöfe der katholischen Kirche über einige
grundlegende Fragen der kirchlichen Morallehre v. 6.8.1993 (Verlautbarungen des
Apostolischen Stuhles 111) Nr. 30. Bonn 1993. Unter Berufung auf GS 43f. DH
4343f. Weitere Belegstellen im Text beziehen sich auf die Nummern der
Enzyklika.
[17] B. Häring:
Ein Mißtrauen, das weh tut. Zur neuen Enzyklika "Veritatis
splendor". Anzeiger für die Seelsorge 103 (1994) 51: "Ihre
Aussagen werden schwer auf dem Gewissen aller Betroffenen liegen, obwohl der
Papst und seine besonderen Berater offenbar kein rechtes Bild von der heutigen
Moraltheologie haben. Es werden schwerwiegende Unterstellungen gemacht. Welcher
Moraltheologe guten Rufes würde sich in dem Gemälde wiedererkennen, das die
Enzyklika zeichnet?"
[18] In Hertz (s. Anm. 10) fehlt dieses
Gnadenverständnis. Vgl. Index s. v. Gnade. Ebd. II, 539,
III, 580. Eine schematische Darstellung des Systems der Gnadenmoral enthält Ziegler: Die deutschsprachige
Moraltheologie ... . In: Anzeiger für die Seelsorge 103, 70. Vgl. ders.: Ekklesiologie
und Moraltheologie I. In: ThGl 87 (1997) 342, Anm. 54. Eine kursorische
Inhaltsangabe bringt J. Reiter: Modelle christozentrischer
Ethik. Eine historische Untersuchung in systematischer Absicht. Düsseldorf,
1984 (MSH 9), 175‑196. Vgl. R. Tremblay:
L'Homme qui divinise. Montreal, Paris 1993.
[19] Vgl. Anm. 10, 320.
[20] H. Rotter:
Das personale Denken. 45‑58. Der derzeit aufgekommene,
soziologisch operierende Kommunitarismus verhindert ein Abgleiten in den reinen
Ichbezug. Vgl. Manifest amerikanischer Kommunitaristen zur Lage ihres Landes.
In: Herd. Korr. 48 (1994) 268.
[21] H. Weber:
Allgemeine Moraltheologie. Ruf und Antwort. Graz u. a.,
1991, 153.
[22] A. Günthör:
Anruf und Antwort. Handbuch der katholischen Moraltheologie. 3 Bde.
Vallendar/Schönstatt, 1993, I, 21.25.48. Eine systematische Anordnung von
Themen enthält J. Gründel
(Hrsg.): Leben aus christlicher Verantwortung. Ein Grundriß der Moral. 3
Bde. Düsseldorf, 1991/92.
[23] Thomas, ebd. I, II, 99, 2
ad 1: "Sicut enim gratia praesupponit naturam, ita oportet quod lex divina
praesupponat legem naturalem". Vgl. das Vorgehen der
Pastoralkonstitution bei den Ausführungen über "Die Würde der menschlichen
Person, die menschliche Gemeinschaft und das menschliche Schaffen in der
Welt". GS 12‑39. DH 4312‑4339.
[24] Katechismus der Katholischen Kirche ‑
KKK. München u. a., 1993, 453. 510.
[25] Johannes Paul II., Enzyklika, ebd. Nr. 88.
[26] LG 10. DH 4126.
[27] SC 19. DH 4019.
[28] G. Evers:
Inkulturation: Bilanz und Perspektiven. In: Herd. Korr. 48 (1994) 174‑176.
Die Sakramentenkongregation veröffentlichte Ende März 1994 eine diesbezügliche
"Vierte Instruktion zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konzilskonstitution
über die Liturgie". Vgl. K. Nientiedt:
An der Zeit. Eine römische Instruktion zum Thema Inkulturation. In: ebd., 223. Ders.:
Ein Kontinent entdeckt sich. Die außerordentliche Bischofssynode für
Afrika (vom 14.04.‑08.05.1994 in Rom). In: ebd., 308: "Das Thema Familie als Kategorie der
Ekklesiologie war in einem Maße vorherrschend, daß man sich unweigerlich
fragte, ob es mehr ein Tribut an das internationale Jahr der Familie als an den
afrikanischen Sinn für die Familie war". Trotz Gefährdung der
Familienstruktur enthält m. E. das Bild der Kirche als Familie, auch im Dienst
der "Menschheitsfamilie", Aussagekraft.
[29] KKK, 264‑268. Vgl. Dialog statt
Dialogverweigerung. Wie in der Kirche miteinander umgehen? In: Kommission 8
(Pastorale Grundfragen) des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Bonn,
1991.
[30] Johannes
Paul II.: Nachsynodales Apostolisches Mahnschreiben
"Christifideles laici" v. 30.12.1988. DH 4858.
[31] Zur Zukunft der Seelsorge. 'Suchet zuerst
das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit ...' (Mt 6,33). Erklärung des
Beirats der Konferenz der deutschsprachigen Postoraltheologen. In: Anzeiger für die Seelsorge 103 (1994) 104f.
Neuerdings wird die Verlautbarung eines Bischofs nicht nur als
"Hirtenwort", sondern auch als "Kanzelverkündigung" oder
"Aufruf" bezeichnet.
[32] J. Ratzinger;
H. Maier: Demokratie in der
Kirche. Möglichkeiten, Grenzen, Gefahren. Limburg, 1970 (Werdende Welt 16).
[33] H. Küng:
Credo. Das Apostolische Glaubensbekenntnis ‑ Zeitgenossen
erklärt. München, 1992, 60. K. Nientiedt:
Entschieden, aber nicht wirklich bewältigt. Zu Verlauf, Themen und Stand
des Falles Eugen Drewermann. In: Herd. Korr. 46 (1992) 272‑278.
[34] G. Höhe;
H. Kessler: Polarität als
Weltgesetz und Lebensprinzip. Mannheim, 1974. R. Guardini: Der Gegensatz. Versuche zu einer Philosophie des
lebendig Konkreten. Mainz, 31985, 90. J. G. Ziegler: Moraltheologie in der Polarität
von Vernunft und Glaube. Zur Hermeneutik einer "Gnadenmoral".
ThGl 74 (1984) 282‑299.
[35] H. U. v.
Balthasar: Die Wahrheit ist symphonisch. Aspekte des Christlichen.
Einsiedeln, 1972.
[36] J. Gründel:
Die Bedeutung der Konvergenzargumentation für die Gewissensbildung und für
die Zustimmung zur absoluten Geltung einzelner Normen. In: L. Scheffczyk; W. Dettloff; R. Heinzmann
(Hrsg.): Wahrheit und Verkündigung. (FS M. Schmaus). München u. a.,
1962, 1626.
[37] Vgl. J. Krämer
(Hrsg.): Aufbruch des Zweiten Vatikanischen Konzils heute. Mit einem
Geleitwort von Franz Kardinal König. Innsbruck u. a., 1993. K. Richter (Hrsg.): Das Konzil war erst
der Anfang. Die Bedeutung des II. Vatikanums für Theologie und Kirche.
Mainz, 1991.
[38] J. G. Ziegler:
Christsein heißt Christ werden. Christliches Leben im Verständnis der
neutestamentlichen Briefliteratur. ThGl 83 (1993) 470‑480.
[39] J. G. Ziegler:
"Rolle" oder "Sendung" des Moraltheologen. Versuch einer
Selbstreflexion. ThGl 69 (1979) 272‑288. Vgl. das angekündigte
Dokument der anglikanisch‑katholischen Dialogkommission "Leben in
Christus. Morallehre, Gemeinschaft und Kirche". In: Herd. Korr. 48 (1994) 108.
[40] LG 17. DH 4141. AG 7. Vgl. KKK, 781‑810.