Erkenntnis und Glaube. Philosophische Voraussetzungen

der Theologie bei Georg Hermes (1775 - 1831)

von Thomas Fliethmann

 

Kurzinhalt - Summary:

 


Herausgefordert durch die Erkenntniskritik Kants versucht G. Hermes, den Wahrheitsanspruch der Theologie neu zu begründen. Beinahe gegen seine eigene Intention entwic­kelt er eine Erkenntnistheorie, in welcher der Gedanke der subjektiven, freien Anerkennung als konstitutiven Mo­ments der Erkenntnis den Primat vor dem Ideal objektiver Einsicht übernimmt. In der gegenwärtigen Wahrheitsdis­kussion ist dieses Problem präsent in dem Versuch, die Momente von objektiver Vorgegebenheit und Kontextrela­tivität der Erkenntnis zusammen zu denken. Der Vergleich mit der postulatorischen Wahrheitstheorie Ph. Claytons schärft das Profil von Hermes’ Entwurf vor dem Hinter­grund der aktuellen Debatte und zeigt umgekehrt Proble­me gegenwärtiger Lösungsversuche auf.

 


Challenged by Kant’s critical theory of knowledge G. Hermes searched for a new basis for truth claims in theolo­gy. He developed an epistemology in which - almost against his own intention - the subject’s free assent as a constitutive element of knowledge gains priority over the ideal of "objective insight". In the recent debate about truth this very problem emerges as a tension within knowledge itself, the tension  between the given "facts as they are" and the relativity of those contexts by which knowledge is necessarily determined. The comparison with Ph. Clayton’s postulatory theory of truth shows Hermes’ approach in profile again­st the background of the current debate and vice versa it reveals some problematic aspects in contemporary epistemology.


 

Einleitung

 

Die wissenschaftstheoretische Diskussion dieses Jahrhunderts ist ge­prägt von der Einsicht in die Kon­text­relativität jeder wissenschaftli­chen Erkennt­nis. In Abkehr von einer formalisti­schen Auffassung, in der die Beschreibung be­obacht­barer Phänome­ne aus Gesetzen und Randbedingungen kausal deduziert und die Phäno­mene dadurch erklärt werden sollen,[1] wandte man sich immer stärker den Kontexten zu, in denen und durch die geprägt wissen­schaft­liche Erkenntnis als For­schung sich vollzieht. Dabei wur­den einerseits er­klärende Gesetze als geord­nete Gewohn­heiten in Relation auf einen bestimmten Bereich inter­pretiert und somit ihrer streng universalen Geltung entledigt, ande­rerseits wurde klar, daß es neutral beobachte­te und erst sekun­där inter­pretier­te Fakten ­nicht gibt: Von allem Anfang an liegt schon ein Einfluß des Beobachters auf die Ergebnisse der Erkenntnis vor.

Vertieft wurde diese Sicht der Erkenntnis durch den "lin­guistic turn", der den Blick auf die konstitutive Funktion der Sprache für die Möglichkeit bestimmter Erkennt­nis lenkte. Der apriori­sche Cha­rakter der Sprache, die immer nur innerhalb ­einer konkreten Sprachgemeinschaft existiert, wurde in der Analyse ihres ­Ge­brauchs sowie der Funktio­nen, die ihr zukommen, weiter entfaltet; d. h. man erarbeitete neben der semantischen und gramma­tischen auch ihre pragmati­sche Dimen­sion. Mit seinem Begriff von den "Sprach­spie­len"[2] gab Wittgenstein dieser Situa­tion einen wirkungs­trächti­gen Aus­druck.

Im Rahmen dieser Diskussion ist die Frage nach dem Sinn und der Mög­lichkeit von Wahrheit neu gestellt worden. In ihrem Kern ist es die Frage, wie sich das Moment von Unbedingtheit und Absolutheit, das jedem Wahrheits­anspruch eignet, mit der Kon­textrelativi­tät jeglicher konkreten Wahrheits­behauptung verein­baren läßt. Ist Wahrheit als "Wahrheit für alle" möglich, oder muß man überzogene Allgemeingültig­keits-Ansprüche der Vergangen­heit zugunsten einer Plausibi­lität in­nerhalb von Sprachge­meinschaften relativie­ren?


Die folgenden Ausführungen richten die Aufmerksamkeit auf die Erkenntnistheorie des Bonner Dogmatikers Georg Hermes. Hermes wird in den Handbüchern der Theologiegeschich­te gerne zu­sammen mit der "Tübinger Schule" und Anton Günther als Beispiel moderner, theologischer Aufbrüche im 19. Jahrhun­dert genannt, die alle das Schicksal teilen, von der übermäch­tig wer­denden Neuschola­stik in der 2. Hälfte jenes Jahrhunderts ins Abseits gedrängt worden zu sein. Die postume Indizierung seiner Bücher 1835 und die auf dem ersten vatikanischen Konzil lehramtlich bestätigte Kategorisierung seiner Theologie als "Semirationalismus" haben dazu beigetragen, daß Hermes länger als die Tübinger und Günther hat darauf warten müssen, in diesem Abseits aufgesucht zu werden, um erneut auf seinen Beitrag zur Entwicklung der neueren Theologie hin befragt und gewürdigt zu werden.[3] In diesem Artikel wird die These vertreten, daß eine wesentliche Bedeutung von Hermes’ Ansatz auf dem Feld der Erkenntnistheorie lie­gt, insofern sich bei ihm jenes Element subjektiver Frei­heit im Erkennt­nisprozeß einen Ausdruck verschafft, das unter dem Stich­wort der "Pragmatik" in unserem Jahr­hundert eine so große Be­deutung ge­wonnen hat. Zugleich soll aber auch hingewie­sen werden auf die philosophischen Defizite in den Grundlagen seiner Erkenntnistheorie, die seinen Ansatz letztlich zum Schei­tern verurteil­t haben. Dennoch lassen sich aus der Analyse des herme­sischen Versuches Einsichten gewinnen, die für die Beur­teilung der aktuel­len Dis­kussion um Wahr­heit nützlich sein können.

 

 

1. Georg Hermes

 

Der "Sitz im Leben" der hermesischen Behandlung des Wahrheitsproblems ist die In­fragestellung der Möglichkeit theologi­scher Erkenntnis durch die Vernunft­kritik Kants. Dieses Problem gewann für Hermes geradezu existentiel­le Bedeutung, insofern ihm die Frage nach der Mög­lich­keit von Theo­logie über­haupt im theologischen Unterricht seiner Zeit nicht begegnete. Er war aber fest überzeugt, daß alles Be­gründen und Beweisen der Theo­logie ins Leere läuft, wenn es nicht inner­halb eines allgemein geltenden Bezugs­rah­mens plausibel gemacht wer­den kann. Deshalb sah er sich genö­tigt, diesen Bezugs­rahmen mithilfe einer all­gemeinen Wahr­heits­theorie als eine Grundle­gung der Theologie mit philosophischen Mitteln neu zu er­stellen.

 

 

a. Maßstab der Wahrheit: adaequatio intellectus et rei

 


Die Erörterung des Wahrheitsbegriffs nimmt in Hermes' Hauptwerk, der Philo­so­phi­schen Einleitung[4], nur wenige Seiten ein. Dennoch werden gerade hier wichtige Grundlagen für sein weiteres Vorge­hen und für die Lösungen, die er auf seine erkenntnistheoreti­schen Fragen finden wird, geschaffen. Wahr­heit ist für ihn "Über­einstimmung der Er­kennt­niß mit dem Erkann­ten".[5] Damit nimmt er zunächst die tradi­tio­nelle Definition von Wahrheit als adaequa­tio intel­lectus et rei auf. Da diese "Stan­dard­for­mel"[6] der abend­ländi­schen Ent­wick­lung des Wahr­heits­begriffs aber ­­vage ist, sind weitere Klä­rungen ­­unver­meidlich. Es ­muß daher gefragt werden, welche Präzi­sie­run­gen Her­mes hinsichtlich der Mo­men­te der Formel (adaequa­tio, intellec­tus, res) vor­nimmt.

Unter intellectus versteht er die Erkenntnis, inso­fern sie sich im Urteil aus­drückt. Der Erkenntnisprozeß kommt für Hermes im Urteil zum Ab­schluß. Deshalb ist auch nur das Urteil wahr oder falsch.[7] In ihm wird je­weils ein Ver­hält­nis der beiden Größen Sub­jekt und Prädi­kat ausge­sagt. Gemeint sind dabei na­tür­lich nicht die ­sprach­lichen Größen "Sub­jekt" und "Prä­di­kat"; vielmehr zielt die Wahr­heits­defini­tion ab auf ein der Aus­sage ent­sprechendes Verhältnis zwi­schen den Grö­ßen, die durch das grammati­sche Subjekt und Prädikat bezeich­net wer­den. Im Urteil wird somit ein Sachver­halt darge­stellt und behauptet.

Die Wahr­heit des Urteils entscheidet sich daran, ob es in der Wirk­lichkeit eine Ent­spre­chung zu dem im Urteil ausgesagten Sach­verhalt gibt.[8] Die res in der Wahr­heits­formel meint daher die Wirk­­lich­keit, die durch den Sach­verhalt ausge­drückt, damit aber zugleich von ihm unter­schie­den ist.

Hermes' Problem ist die Möglichkeit der adaequatio. Er stellt näm­lich grund­sätz­lich in Zweifel, ob es Wahrheit im Sinne der Übereinstim­mung über­haupt geben kann. Können Men­schen ihre Erkennt­nis bis zur Errei­chung der Ad­äquation voran­treiben?[9] Ziel seiner Er­kennt­nis­theo­rie ist es, die Real­möglich­keit der Angleichung zu erfor­schen. Sie ist die Be­dingung der Möglich­keit von Wahr­heit. Sein Wahrheitsbegriff wird so zu dem einer adae­qua­tio intel­lectus ad rem.

Die besondere Problemstellung, die Hermes in der Diskussion des Wahr­heitsbegriffs entfaltet, ergibt sich nun daraus, daß er die Diffe­renz zwischen erken­nendem intellectus und erkannter res nicht innerhalb einer umfassenderen Einheit des Erkenntnisaktes ansetzt, sondern subjektives Bewußtsein auf der einen Seite und Wirklichkeit als schlecht­hin ex­tramentale auf der anderen Seite hypostasiert und als solche einander gegenüberstellt. Durch Anglei­chung soll das Bewußt­sein dann in eine Über­ein­stimmung mit der Reali­tät über­führt und so die Differenz überwunden werden. Erst durch diese Über­ein­stim­mung wird das Urteil wahr. So ist Wahr­heit "im Grun­de einer­ley ... mit der objectiven Wirklich­keit unserer Vor­stellun­gen".[10] Er­kennt­nis be­müht sich, im Urteil die objekti­ve, reale Sache zu "tref­fen" bzw. ein "Ver­fehlen" zu ver­meiden. Wahr­heit als ein genau be­stimm­ter Ziel­punkt ist so die Erfül­lung der Er­kenntnis, an dem diese zu ihrem Ende kommt.


Wird die Differenz von Subjekt und Objekt aber in dieser Weise verabsolutiert, ­dann kann Wahrheit nur die Überwin­dung der damit aufgerissenen Kluft sein. Unter diesen Umständen muß die grundsätz­liche Vermittel­theit aller Er­kennt­nis durch die entspre­chen­den Vermögen des erken­nenden Sub­jekts aber zu einem prinzi­piellen Hindernis werden. Für Hermes unterliegt daher jedes Ver­standes‑ und Vernunft­denken dem Verdacht, bloß subjektiv zu sein. In seiner Erläuterung der menschlichen Erkenntnisvermögen schreibt Hermes dem Verstand das Wissen zu. Dieses ist aber immer ver­mittelt durch den inneren oder äuße­ren Sinn sowie durch die beson­deren Bedingun­gen des mensch­lichen Denk­ver­mögens, wor­unter Hermes in Anlehnung an die kanti­schen Katego­rien aprio­rische Ver­stan­des­be­griffe versteht. Was der Verstand jeweils nur leisten kann, ist ein gemäß den Denkge­set­zen sich voll­zie­hendes Denken, das in sich stringent und notwen­dig ist. Der Objekt­bezug dieses Denkens bleibt aus ihm selber aber völlig unge­klärt, denn auch die Anschauungen, auf die sich nach Hermes jegliches Denken bezie­hen muß, sind durch das An­schau­ungs­ver­mögen ver­mittelt, dessen Zuver­lässigkeit hin­sicht­lich seiner "Objek­tivität" nicht erkannt werden kann. Innerhalb dieses Rahmens bewegt sich auch Hermes' Kantkritik. Für Hermes ist Kants Philosophie eine "Phi­loso­phie des Verstan­des"[11] und eine "Philoso­phie des Scheins", da sie bei den sub­jektiven Vor­stellun­gen stehen­ge­blieben und deshalb ein Sich-Dre­hen "in dem ge­schlosse­nen Kreise des noth­wen­digen Den­kens"[12] sei. Für Hermes hat Kant den Hiatus zwischen Er­kennt­nis und Wirklichkeit gerade nicht überwun­den.

Aber auch die Vernunft, obwohl von Hermes prononciert als "Wahr­heits- und Wirk­lichkeits­ver­mögen"[13] bezeichnet, kommt nicht weiter. Die Vernunft hat zu ihrer inneren Regel den Satz vom Grunde, gemäß dem sie mit Notwen­digkeit zum empiri­schen, vom Verstand ge­dachten Objekt, einen Grund, "wie es seyn könne", "hinzu­denken"[14] kann, ohne daß dieser Grund selbst wieder­um empirisch gege­ben sein müßte. Die Wirk­lichkeit des gedachten Grundes hängt aber ganz von der Wirklich­keit des vom Verstand gedachten Objektes ab. Denn einzig um dieses Objekt zu begrei­fen, wird die Vernunft "be-grün­dend" tä­tig.[15] Von sich aus kann daher auch die Vernunft den Man­gel an objek­ti­ver Not­wen­dig­keit nicht behe­ben.

Damit hat Hermes das Erkenntnisideal eines durch Einsicht in die Dinge in ihrem An-sich-Sein gewonnenen Wissens aufgege­ben. Nicht die Unmöglichkeit von Erkenntnis als Korrespondenz ist sein Ergebnis, sondern die Unmöglichkeit, erreichte Korre­spondenz als solche zu erkennen. Mit Kant hält er fest, daß die Theologie keine Ein­sicht in ihr Erkenntnis­objekt gewinnen kann. Über Kant hinausgehend behauptet er, daß es über­haupt kein der­artig gewonnenes Wissen gibt. Die Theo­logie hat er­kenntnis­theo­retisch demnach die gleichen Proble­me wie jede Wissen­schaft, und man muß deshalb nach allgemein­gülti­gen Lösun­gen des Problems suchen.

 

 

b. Kriterien der Wahrheit: Fürwahrhalten - Fürwahrannehmen

 


Das skeptische Resultat seiner Analyse von Verstandes- und Vernunftvermögen konfrontiert Hermes mit dem Phänomen immer wieder vorkommender Wahrheitsgewißheit. Der Mensch befindet "sich gar oft im Zu­stande der Ent­schie­den­heit über Wahr­heit seiner Urteile", und zwar ist sie "fac­tisch in uns"[16] ge­ge­ben. Damit be­schreibt Hermes die empi­risch-psycho­logi­sche Tatsache, daß das Bewußt­sein sich nicht in einem stän­digen Zweifel über die Wahrheit seiner Er­kenntnisse befindet, sondern in konkreten Urteilen am Ende des Er­kenntnis­prozes­ses der errungenen Wahr­heit inne ist. Woher kommt die Gewiß­heit? In einer "psycho­logisch"-gene­tischen Untersu­chung findet Hermes zwei Bewußtseins­akte, das Fürwahr­halten und das Fürwahrannehmen, deren Entdeckung er für das Propri­um seiner Erkenntnistheorie hält und mithilfe derer er die Defizienzen der bisherigen Ansät­ze überwin­den will. Beide Akte sind vom bloßen Denken des Ver­standes und der Vernunft unter­schieden und kommen zum Denken noch hinzu. In ihnen wird die bloß gedachte Wirk­lich­keit als tatsäch­lich existierende affir­miert und dadurch gewiß.

Das Fürwahr­halten ist in den Fällen "des un­mittelbaren Bewußt­seins einer Sache in uns" ur­sprüng­lich gegeben, die un­mittelbar be­wußte Sache wird durch es "für wirklich gehalten". In seiner reali­täts­etzenden Funktion ist das Fürwahrhalten durch keine Refle­xion zu de­struieren, weil jeder Refle­xions­akt auf das un­mittelbare Be­wußt­sein nur wiederum ein neuer Akt des un­mittel­baren Bewußtseins ist, der seiner­seits von dem ur­sprüng­lich not­wendigen Halten begleitet ist. Von daher ist der Mensch in Fäl­len des unmittel­baren Bewußt­seins durch das Fürwahr­halten zu einer Affirma­tion der Wirklichkeit genötigt, der er nicht aus­weichen kann.

Besonders weitreichend in Hermes' Theorie ist der Begriff des Fürwah­ran­nehmens. Der Akt des Fürwahrannehmens liegt in der Frei­heit des Men­schen, der ihn setzen kann oder auch nicht.[17] Das erken­nende Sub­jekt nimmt einen Sach­verhalt für wahr an, weil es das will. Um hier Willkür auszu­schließen, bedarf die Frei­heit, die das Fürwahr­an­nehmen be­stimmt, einer Regel. An dieser Stelle trägt Hermes' Kant-Rezeption ihre deutlich­sten Früchte. Hermes nimmt einen faktisch im Bewußt­sein gegebe­nen katego­ri­schen Impera­tiv an, der den höch­sten Wert der Menschen­würde zu erhalten und zu fördern gebietet. Um dieser allgemei­nen Pflicht nach­kom­men zu können, bedarf es in con­creto der Für­wahr­annah­me jener Um­stände, die den kon­kreten Pflichtfall bedingen­. Mit theore­ti­scher Evidenz können diese nie einge­sehen werden, da sie als empiri­sche Gegeben­heiten prinzi­piell immer theo­retisch be­zweifel­bar sind.

Der Un­ter­schied zwischen Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen liegt also in der Freiheitlich­keit beider Akte: Das Für­wahr­hal­ten wird dem Subjekt unwill­kürlich "ange­tan", es ist von ihm selbst nicht bewußt steuer­bar; das Für­wahr­an­nehmen dagegen un­ter­liegt der Frei­heit des erkennenden Sub­jekts, das eine Rea­lität um des sittlichen Handelns willen ganz bewußt für wirk­lich annimmt.

Nun sind Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen ebenfalls Akte des erkennenden Subjekts. Warum vermögen sie die Sphäre rein subjekti­ver Vollzüge zu verlassen? Welche "Sicherheit", d. h. welche "Objek­tivität" kommt der durch Fürwahrhalten und Fürwahr­an­nehmen gene­rier­ten Ge­wiß­heit zu?

Für Hermes liegt das Kriterium der Sicherheit der Erkennt­nis in der Notwendigkeit, mit der die Akte des Für­wahrhalte­ns und Für­wah­ran­nehmens voll­zogen wer­den. Die Notwen­digkeit des Fürwahrhaltens setzt er dabei ganz in dessen pure Faktizität. Das Fürwahrhalten ist da und kann nicht destruiert werden. Der Mensch ist unwillkürlich in "seine Welt" gesetzt. Die Frage nach der Sicherheit einer vom Fürwahr­halten begleiteten Er­kenntnis ist daher letzt­lich sinnlos. Was ich für­wahrhalte, das halte ich für wahr und kann nicht anders. Die Not­wen­digkeit des Fürwahran­nehmens ist die moralische Notwen­dig­keit der Pflicht­erfül­lung gemäß dem katego­rischen Imperativ. Auch hier reflek­tiert Hermes nicht weiter auf den Grund der Geltung dieses Imperativs, er wird in der psycholo­gischen Introspektion faktisch vor­gefunden. Diese morali­sche Notwen­digkeit des Fürwahran­nehmens, obwohl durch Freiheit zu unter­laufen, kommt der Notwendigkeit des Fürwahrhal­tens in Hin­blick auf die "Si­cherheit" des Erkennens vollkommen gleich; "aller Zweifel muß ... in Fällen der verpflich­tenden Ver­nunft nach der eignen Einsicht der theore­tischen Vernunft auch eben so vollkom­men theore­tisch ausge­schlossen werden, als in Fällen der theore­tischen Ver­nunft aller Zweifel durch die Unmög­lichkeit zu zwei­feln schon ausge­schlos­sen ist, und in jenen einem Zweifel Platz geben wollen ist Inconse­quenz, eben weil er in diesen un­möglich ist".[18]


Hermes weist eigens darauf hin, daß den prakti­schen Wissenschaf­ten damit die gleiche Si­cherheit zukommt wie den theoretischen, weil gezeigt ist, daß das Für­wahrannehmen "über seine Gegenstän­de sogar auch eine gleiche theo­retische Sicher­heit, ich meine eine gleiche Sicherheit von der objec­ti­ven Wahrheit gebe, als das Für­wahr­hal­ten der theo­reti­schen Ver­nunft von seinen Gegen­ständen gibt".[19]

Mit den Begriffen des Fürwahrhaltens und Fürwahranneh­mens hat die hermesi­sche Erkennt­nistheorie nach der De­struk­tion des Konzepts der "Einsicht" den Leitbegriff der "An­erken­nung" an­genommen. Wahr­heits­gewiß­heit, auch die des Für­wahr­haltens, entsteht in einem Prozeß der Anerken­nung von Wirk­lich­keit.

Daß damit ein spezifischer Charakter von Sub­jektivi­tät gegeben ist, wird von Hermes aus­drück­lich bestätigt, auch für die Fälle des subjektiv nicht manipulierbaren Fürwahr­haltens. "Mein Halten des Erkannten kann aller­dings von dem ob­jec­ti­ven Da­seyn des Er­kann­ten keine andere Ge­wißheit geben, als die ist: daß ich (das Sub­ject) das Er­kann­te für ob­jectiv seyend halten muß; oder nach jener Bedeu­tung des Wortes sub­jec­tiv: es kann von dem ob­jec­ti­ven Da­seyn des Er­kann­ten keine an­dere, als die höch­ste sub­jec­ti­ve Ge­wiß­heit ge­ben. Wer aber nur selbst weiß, was er will, wird auch nach kei­ner an­dern Gewiß­heit fragen; nicht nur, weil sie nicht erreichbar ist, sondern auch, weil sie ein Wider­spruch für des Men­schen Denken ist: oder kann ein Sub­ject anders gewiß seyn, als daß es gewiß ist? d. h. als daß es selbst, das Sub­ject, gewiß ist?"[20] Die Subjekti­vität des Fürwahrhaltens besteht dar­in, daß es eben das erken­nen­de Subjekt ist, das durch sein Für­wahrhalten die Objekti­vität der Objek­te anerkennt. Diese Subjekti­vi­tät ist unhintergehbar; hinter sie braucht aber auch nicht zurückge­gan­gen werden, weil gera­de in dieser Aner­kenntnis die höchste mög­li­che Wirklich­keits­verge­wisserung liegt. So­bald sie unwi­derruf­lich ist, hat sich das Sub­jekt genauso unwi­derruf­lich eine be­wußt­sein­strans­zen­den­te Wirklichkeit gegen­über gestellt, die seine Wirk­lichkeit nun ist.[21] Hier kann dann nicht noch­mals weiter nach der objek­ti­ven Realität des Für­wahr­gehal­tenen ge­fragt werden, das unwi­derrufliche Fürwahr­halten unter­liegt kei­ner weiteren Kon­trolle mehr.[22] Der Mensch lebt in der Gewiß­heit, aber nicht infolge eines objektiven Offen­barseins der Wahrheit, sondern infolge einer subjektiven Affirma­tion.

 

 

c. Vollzug der Wahreit: Vernünftiger Glaube

 

Hermes hatte seine wahrheitstheoretischen Überlegungen mit einem Bekenntnis zur Korre­spondenz­theorie begonnen, und auch dann daran festge­halten, als sich zeigte, daß das Gelingen einer Korrespon­denz nicht erwiesen werden kann. Als Konsequenz hatte er nach einem "Krite­rium" gesucht, das als Indiz für die nicht erkennbare adaequatio gelten kann, und es in der Notwendigkeit des Fürwahrhaltens und Fürwahran­nehmens gefunden. Durch diese Notwen­dig­keit wird das Moment der Kohä­renz in seine Wahrheits‑ und Er­kenntnis­theorie einge­führt, wobei Kohärenz als Kriterium der Korres­pondenz gilt, ohne daß beide identifi­ziert werden. Die Kohärenz wird hergestellt durch den in sich notwendi­gen Vollzug des Er­kennt­nisvermögens, das so univer­sale Geltung gewin­nen soll.


Obwohl das mit physischer und moralischer Notwendigkeit sich voll­ziehende Fürwahr­halten und Fürwahrannehmen das Subjekt in eine Welt versetzt, die es so annehmen muß, wie es sie denkt, weiß Hermes sehr wohl, daß das Halten der Vernunft kei­ne in seinem Sinne "objekti­ve" Erkennt­nis der Sachen selber ist. Darin liegt die "Subjekti­vität" der Gewiß­heit. Der Mensch kann sich durchaus wün­schen, "daß seine höchste Gewißheit von dem Objectiven, sein noth­wen­di­ges Fürwirk­lich­halten (welches allzeit ein subjectives d. i. im Subjecte ist, seyn und bleiben muß) auch das Seyn der Objecte nothwendig ein­schlösse, voraussetzete oder nach sich zöge, und es nicht immer noch möglich ließe, daß das an sich nicht sey, was er als seyend halten muß".[23] Dies würde aber ein solch unmittelbares Verhältnis zu den tran­szenden­ten Seienden dar­stellen, wie es der Mensch niemals haben kann, der "nicht die Welt erschaffet sondern sie vorfin­det".[24] Implizit ist Hermes von dem Vertrauen geleitet, daß die Vernunft in dem, was sie notwendig tut, nicht in die Irre geht.

An dieser Stelle enden Hermes’ explizite erkenntnistheoretische Überlegungen. Deshalb be­kommt er jene Konsequenzen seines philosophischen Ansatzes nicht in den Blick, die für die weitere erkenntnistheoretische Debatte der Neuzeit tragend wurden und die bei ihm angelegt sind. Denn indem Hermes den besonderen Status der "Subjektivität" von Erkenntnis beden­ken kann, d. h. indem er die Notwen­digkeit von Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen hin­sicht­lich ihrer Ob­jek­ti­vität noch­mals hinter­fragen kann, relati­viert er selbst diese Notwen­digkeit, sogar in der Form der "phy­si­schen" Not­wendig­keit des Haltens der theoreti­schen Ver­nunft. Weil die Gewiß­heit des Für­wahr­haltens nicht ausschließt, daß die objek­tive Realität in Distanz bleibt, ist die Un­wandel­bar­keit der für wahr gehalte­nen Wirk­lich­keit aufge­ho­ben und ein Mo­ment der Freiheit auch im Wirk­lich­keits­bezug der theore­tischen Ver­nunft aufge­deckt: Der Mensch muß sich zu dem Um­stand verhalten, daß er immer schon eine Wirk­lich­keit für wahr ­hält, die auch ganz anders sein kann. Obwohl für Hermes das (theoretische) Fürwahr­halten den maßgeblichen Bezug zwi­schen Erkennen und Wirk­lichkeit herstellt und das (praktische) Fürwahr­annehmen in sei­ner Legitimi­tät daran gemes­sen wird, weist doch das Fürwahrhal­ten die glei­che freiheit­liche Struktur auf, die Hermes anhand des Fürwah­ranneh­mens explizit macht. Kon­sequenter­weise wäre nun gerade auch das Fürwahr­halten als ein aktives Tun des Sub­jektes aufzufassen. Darin, daß Hermes dies nicht tut, ist seine Er­kenntnistheorie "vorkritisch".

Hermes' Erkenntnistheorie ist Ausdruck eines bestimmten mensch­lichen Weltver­hält­nis­ses, insofern sich der Mensch in einer theore­tisch prinzi­piell nicht restlos zu durchschau­enden Welt bewegt, in der er aber zu leben und zu handeln hat. Hermes be­zeichnet dieses Weltverhältnis mit dem Begriff des Glaubens.[25] Ziel der hermesischen Wahr­heits­theorie war es, für die fak­tisch häufig gegebene Entschieden­heit über Wahr­heit als eines rein sub­jektiven Zustandes zuverlässige Gründe zu suchen und so Krite­rien für eine sichere, d. h. wahrheits­indizierende Gewißheit auf­zustel­len. Fürwahr­halten und Fürwahran­nehmen hatten sich als solche Gründe erwiesen. Durch sie wird der Glau­be ein ver­nünfti­ger Glaube, dessen Wirk­lich­keitsbezug durch seinen Ur­sprung gesichert ist. Glau­be meint daher genau den zu Beginn der Un­ter­su­chung entwor­fe­nen Be­griff sicherer "Ent­schie­denheit über Wahr­heit seiner [des Menschen; T.F.] Urtei­le".[26] Dieser vernünftige Glaube ist "das höchste Ziel aller Philo­so­phie", von hier­her sind alle Bereiche des mensch­lichen Lebens zu verstehen; "denn wie des Men­schen Glauben, so ist seine Wirklich­keit, und wie seine Wirklichkeit, so ist seine Sitt­lich­keit".[27] Mit diesen Bestimmungen zieht Hermes die Konsequenz aus seinen bishe­rigen Unter­suchun­gen. Er ordnet die Sittlich­keit der Theo­rie nach, aber vor die Theorie setzt er den Glauben, der wirk­lichkeitskon­stitutiv ist.[28]


Erkenntnistheoretisch vollzieht Hermes durch die Einführung des vernünftigen Glaubens als einer wirk­lich­keitskonstitutiven Lei­stung des Erkenntnissubjekts die Abkehr von einem objek­tivis­tischen Er­kenntnis­ideal, in dem Gewiß­heit die gleich­sam mecha­ni­sche Wirkung der zwei­felsfreien Ein­sicht in evi­den­te Sach­verhal­te ist. Der Mangel seines Ansatzes liegt in der Begrün­dung die­ser Leistung durch die reine Faktizi­tät des Bewußt­seins und der psychologisch-geneti­schen Unter­suchung seiner Zustän­de. Festzuhalten ist aber, daß sich bei Hermes jenes Moment neuzeitlicher Erkenntnis­theorie zeigt, wonach Wahr­heit ein Geschehen ist, das auf den Voll­zug durch ein Subjekt angewiesen ist. Ohne die An­erken­nung durch urtei­lende Subjekte gibt es keine Wahrheit. ­Die Ad­äqua­tion der Wahrheits­definition muß vom Subjekt voll­zogen wer­den oder sie ist nicht. Und insofern es keinen subjekt­unab­hängi­gen Richter gibt, der die Adäqua­tion von subjektiv Gedachtem und der "objek­tiven Wirk­lich­keit" fest­stellen kann, ist dann das Subjekt letzte Instanz im Wahr­heits­gesche­hen: Wahrheit ist nur da, wo sie be­zeugt wird.

[TF1] [COMMENT2] 

 

2. Philip Clayton: Wahrheit als Postulat

 

Daß Hermes’ Erkenntnistheorie trotz ihrer Defizienzen Ausdruck einer fortwirkenden und noch ungelösten Problematik ist, soll durch ein Beispiel aus der neueren anglo-amerikanischen Wissen­schaftstheorie aufgewiesen werden.


In seinem Buch "Rationa­lität und Religion"[29] untersucht Philip Clayton das Wahrheits­problem im Kontext unterschiedlicher Rationalitätstypen, die in den Wissenschaften eine Rolle spielen. Für den Theologen besonders bemerkenswert ist es, daß Clayton auf der Rolle insistiert, die Wahrheit im Bereich der Theologie spielt und wodurch sich Theologie von der Religionswissenschaft unterscheidet.[30] Durch den Begriff "Gott" erhebe die Theologie Anspruch auf univer­sale Wahr­heit im stren­gen Sinne,[31] und dazu gehören nach Clayton die Momente von Korrespondenz und Kohärenz. Deshalb werde es dem Selbstver­ständnis der Religion gerade nicht gerecht, wenn man religiösen Behauptungen den Wahrheits­charak­ter im Sinne einer intendierten onto­logi­schen Referenz be­strei­tet.[32] Clayton grenzt sich explizit von Positionen ab, nach denen der christliche Glaube exklusiv als ein Narrativ zu rekonstruieren sei, anstatt in ihm eine "Menge von Wahrheits­ansprü­chen"[33] zu sehen. Allerdings ­wird im Lauf der Überlegungen auch Clayton mit dem Problem konfrontiert, daß Wahr­heit als Kor­re­spon­denz nicht durch Evi­denz oder Intui­tion nach­weisbar ist. Er versucht daher, Korre­spon­denz als Bestandteil der Wahr­heits­defini­tion beizubehal­ten, sie als Kriterium der Wahrheit aber nicht in An­spruch zu neh­men.[34] Seine Lösung: "Wir können die Ver­knüpfung zwischen idea­ler Erklärung und Wahrheit ... postulie­ren".[35] Ideale Er­klä­rung meint hier die systematische Ver­knüpfung in gegen­seitiger Implika­tion der in ihr gemach­ten Aussagen (ideale Kohä­renz) sowie die korrekte Dar­stel­lung der Art und Weise, "in der die Welt ist (ideale Korrespon­denz)".[36] Man­gels Verifika­tions­mög­lich­kei­ten der Korre­spondenz wird diese postuliert und an das Krite­rium der idealen Kohärenz gebun­den. Kerni­dee dieser "regulativen Wahr­heits­theo­rie"[37] ist es also, daß ohne die postu­lier­te Ver­bindung von Kohärenz und Kor­re­spon­denz der Zusam­menhang von rationaler Rechtfertigung und Wahr­heit aufge­löst wird: Jene Erklärung hat die größte Wahr­heitsver­mutung für sich, die den idealen Ei­genschaften einer wissen­schaftlichen Er­klärung am nächsten kommt.

Clayton bezeichnet seine Theorie des "regula­tiven Reali­smus" auch als ein "pragma­tisch-transzendentales Argument"[38], das jeder wis­sen­schaft­li­chen Untersuchung voraus­liege. Implizit werde in jeder wissen­schaftlichen Untersuchung die Idee einer Überein­stim­mung von Erkenntnis­geschehen und der Wirklich­keit vorausgesetzt. Clayton macht diese tran­szendentale Vorausset­zung, um den normativen Aspekt der Wahrheit zu sichern. Er deutet auch an, sein tran­szenden­tales Argument in der Struk­tur des Urteils selbst zu ver­ankern.[39]

Mit seiner "postu­latori­schen" Wahr­heits­theorie steht Clayton in großer Nähe zur hermesi­schen Er­kenntnis­theorie. Hermes hatte seiner ­­­Erkennt­nistheorie ein Ver­hältnis absolut-ab­strakter Gegen­über­stellung von Subjekt und Objekt zugrundegelegt, das ein Wissen um die objektive Realität-an-sich unmög­lich macht. Deshalb mußten die dem Men­schen zu seiner sittlichen Le­bensführung notwendigen Realitäten postu­liert wer­den im Ver­trauen darauf, daß die Ver­nunft "die Wirklich­keit" schon treffen werde. Clayton setzt zunächst ganz ähnlich an. Ideal­ziel einer Er­klärung ist für ihn die Korre­spondenz von idealer Erklärung und Wirklichkeit, deren Zustande­kom­men aber nicht erkenn­bar ist, weil die Objektsei­te, die in der Wahrheits­be­haup­tung als wirklich ausgesagt wird, außerhalb dieser Behaup­tung nicht erreich­bar ist. Erreich­bar ist aber Kohärenz als die integrie­rende Vermitt­lung allen schon vorhande­nen Wissens und der den Erkenntnisprozeß beein­flussen­den Faktoren. Das Postulat der zumin­dest grundsätzlichen Entsprechung von Kohä­renz und Korre­spon­denz findet seine Begründung nun genau darin, daß Kohärenz die höchst­mögliche Ratio­na­lität vor­stellt, die Menschen erreichen können, wenngleich sie Korrespondenz immer erreichen wollen. Lag für Hermes das Kohärenzmoment in der sich notwendig voll­ziehenden theoretischen und praktischen Ver­nunft, so hat Clayton es in die aner­kannten, wenn auch histo­risch wandelbaren Rationalitätsstandards der Wissenschaften ge­setzt. Beide Varian­ten erfüllen die Funktion eines Kriteriums der korre­spon­denz­theoretisch ver­stan­denen Wahr­heit. Clayton wie Hermes halten aus prag­mati­schen Gründen an der Korre­spondenzwahr­heit fest, auch wenn der Ein­tritt der Korrespondenz nicht nochmals verifiziert werden kann. Deshalb tritt ein Postulat an die Stelle des Wissens. In beiden Fällen freilich bleibt der Erken­nende in der fakti­schen Subjektivi­tät seines Vernunftvoll­zuges letztlich einge­schlos­sen, auch wenn die Sub­jekti­vi­tät einmal als indivi­duelle, das andere Mal als kollektive des historisch ver­mittelten For­schungs­prozesses ins­gesamt aufge­faßt wird.


Als Problem bestehen bleibt beide Male der erkenntnistheoretische Status der zu erkennenden "Wirklichkeit an sich". ­Hermes spricht in einer Weise von ihr, die der transzendental erhellten Struktur des Erken­nens nicht gerecht wird: Für ihn ist das An-sich eine aufgrund unseres sich dazwischenschiebenden Erkenntnisapparates zwar nicht erreichbare, zweifellos aber im kategorialen Sinne "daseiende" Realität. Clayton vermeidet diese "vor­kritische" Konsequenz, indem er sei­nen Ansatz zu einer "Philo­sophie der Grenzbegrif­fe" ausbaut.[40] Darin korreliert er die Unter­schei­dung der beiden Elemente von Wahr­heit, Kohärenz und Korre­spon­denz, mit der Un­ter­schei­dung von "tran­szenden­talen und tran­szenden­ten Postula­ten". Tran­szendentale Postula­te bezeich­nen jene Vor­aussetzungen, die als Bedingungen der Möglich­keit von Er­kenntnis und um der Kohä­renz derselben willen angenommen wer­den.[41] Innerhalb des tran­szenden­talen Gedan­kens ist dabei nach Clayton nicht ent­scheidbar, ob es sich bei diesen Postu­laten um Fiktio­nen oder um "Wirklich­keit" handelt und sie darum "wahr" sind. Da der Aus­gangspunkt der transzendentalen Frage aber das Faktum von Erscheinung ist, kann deren Möglich­keits­bedingung die Wirklich­keit nicht abge­sprochen werden - das transzendentale Postulat wandelt sich in ein transzendentes.[42] Daß über diese "Wirk­lich­keit" anders gespro­chen werden muß als über die der Erschei­nungen, berücksichtigt Clayton, indem er den Postulaten den Status von "Grenzbegriffen" zuschreibt, welche die Alternative von Fiktion und Wirklichkeit metho­disch gerade unentschieden halten.

Die dargestellten Positionen weisen auf eine Aporie hin. Denn aus der Ein­sicht in die Kontextbezogenheit von Erkenntnis scheint zu folgen, daß entweder der Wahr­heits­anspruch von Erkennt­nis eben­falls zu relativieren oder gar auf­zugeben ist, oder daß die Objekti­vi­tät der Wirklich­keit in einer Weise für sub­jekt­unabhängig er­klä­rt wird, daß sie von der Erkenntnis gar nicht mehr erreicht werden kann. Beides aber führt zu radika­lem Erkenntnisskeptizismus. Will man dieser Aporie entge­hen, dann muß eine Mög­lich­keit gefunden werden, unter­schiedliche Wahr­heitsbe­hauptun­gen jeweils unter Berück­sichti­gung ihrer Kontextabhän­gig­keit zu ver­mitteln. Wird die Pluralität der Rationalitäten, innerhalb derer Erkenntnis formuliert wird, absolut ge­setzt, dann herrscht in ihnen jeweils ein eigenes Wahr­heitsver­ständnis, das jegliche Kom­munika­tion ausschließt. Wird aber die Kom­munika­tions­fähig­keit der "Sprachspiele" unterein­ander angenommen, dann kann die tran­szen­den­tale Frage nach den Be­dingun­gen der Mög­lichkeit dieser Kom­munikation gestellt werden.

An dieser Stelle wäre nun ein tran­szenden­taler Begriff von Wahrheit einzuführen, der die Zusammen­gehörigkeit von erken­nendem Subjekt und zu erken­nendem Objekt innerhalb der um­greifen­deren Ein­heit des Erkenntnis­prozesses zu denken gestattet. Innerhalb einer solchen Einheit kann die "Wirk­lichkeit", die ein Moment des Urteils aus­macht, nicht schlecht­hin extramental sein. Vielmehr muß sie als von der Vernunft unter­schie­dene "Sache" immer schon einen Bezug auf diese Vernunft und damit die Er­kenntnis haben, sie muß in einer grundsätzli­chen Weise für das Erkennen "offen" sein. Diese Offenheit erweist sich als notwendig zu denkende Konstitutions­bedin­gun­g der Wahr­heitsstruk­tur, die in der ad­aequatio-Formel ausge­drückt ist. Daß aus diesem vorgängigen Umgrif­fensein der res durch den intellectus ein Idealis­mus im Sinne der Konstruktion der Wirklich­keit durch das Subjekt folge, war Hermes' Sorge gewesen, der er durch ein Festhalten an der Ob­jek­tivität des An-sich entgegen­wirken wollte. Damit fällt er aber von der tran­szenden­talen Ebene genauso auf das Niveau katego­rialen Erkennens zurück, wie es in der Spekulation darüber angedeutet ist, ob es sich bei den transzendentalen Postulaten ­um Fiktionen handelt oder nicht. Die Möglich­keit von wahr und falsch ergibt sich eben erst aus der tran­szendental er­kannten Struktur des Erken­nens und Urtei­lens selbst, die nicht einfach mit den gleichen Kategorien ge­dacht werden kann, welche die Objekterkennt­nis bestimmen.

 



[1]           Vgl. Philip Clayton: Rationa­lität und Religion. Erklärung in Naturwissenschaft und Theologie. Paderborn: Schöningh, 1992 (Orig.: Explanation from Physics to Theology. An Essay in Rationality and Religion, Yale Universitiy Press. New Haven-London, 1989) 26 mit Hin­weis auf K. Popper.

[2]           Ludwig Wittgenstein: Philosophische Untersuchungen (Werkausgabe 1). Frank­furt, 1984, § 7.

[3]           Vgl. Thomas Fliethmann: Vernünftig glauben. Die Theorie der Theologie bei Georg Hermes. Würzburg, 1997 (BDS;  26). Die für die Beurteilung der hermesischen Theologie lange Zeit maßgebliche und immer noch nachwir­kende Darstellung hat Karl Eschwei­ler: Die zwei Wege der neueren Theologie. Georg Hermes - Matth. Jos. Scheeben. Eine kritische Unter­suchung des Problems der theolo­gischen Er­kennt­nis. Augsburg, 1926 geliefert. Zum Indexprozeß vgl. Herman H. Schwedt: Das römische Urteil über Georg Hermes (1775-1831). Ein Beitrag zur Ge­schichte der Inquisition im 19. Jahrhun­dert.  Rom; Freiburg; Wien, 1980 (Römi­sche Quar­tal­schrift; 37. Supp­le­ment­heft). Zu Hermes’ Beurteilung auf dem ersten vatikanischen Konzil vgl. Hermann-Josef Pottmeyer: Der Glaube vor dem Anspruch der Wissenschaft. Die Kon­stitu­tion über den katholischen Glauben "Dei Filius" des 1. Vatika­nischen Konzils und die unveröffent­lich­ten theologischen Voten der vorbereiten­den Kommission. Frei­burg u. a.: Herder,  1968 (FThSt; 87). Auf eine Diskussion der hermesischen Dogmatik im Licht dieser lehramtlichen Verurteilung wird im folgenden verzichtet; vgl. dazu Fliethmann.

[4]           Georg Hermes: Einleitung in die christkatholische Theologie. Erster Theil: Philoso­phi­sche Einleitung. Mün­ster, 1819, 21831 (im folgenden PhE). Ich zitiere nach der ersten Auflage.

[5]           PhE, 84. Nicht ohne ironischen Unterton zieht Hermes sich auf diese Grundposi­tion in der Wahrheitsdiskussion zurück: "Ohne hier der vielen und verschiedenen Be­griffe von Wahrheit zu er­wäh­nen, womit man in neuern Zeiten die Philosophie be­schenkt hat, will ich bloß sagen, was ich hier überall unter Wahrheit ver­stehe". Er ist der Ansicht, daß "alles Interesse für Wahrheit von der Erde ver­bannet ist, sobald man an die Stelle dieses Begriffes einen andern, von ihm wesent­lich verschie­denen setzt" (ebd.).

[6]           B. L. Puntel: Art. Wahrheit. In: Handbuch Philosophischer Grundbegriffe. Bd. III, 1649-1668, hier 1651: "... genauso unver­zichtbar wie ungenügend" (ebd., 1653).

[7]           "Wahr­heit, und das ihr Entgegengesetzte: Falsch­heit, finden diesem nach einzig Statt im Urtheile: unser Urtheil ist wahr oder falsch, aber nichts Anderes; denn unsere Erkenntniß wird erst zur Erkennt­niß im Urthei­le" (PhE, 85).

[8]           "Wir können daher statt der vorigen Erklärung auch sagen: Wahr­heit ist Über­einstimmung des Urtheils mit dem in der Wirk­lichkeit vorhan­de­nen Ver­hältnisse zwischen Subject und Prädi­kat" (ebd.).

[9]           Es könnte sein, "daß es für Menschen, welche die Ge­genstände ihres Erken­nens nicht unmit­telbar ergreifen können, unmöglich sey, ihre Er­kennt­niß bis zur Erreichung dieser Wahrheit, die im Grunde einerley ist mit der objectiven Wirklichkeit unserer Vorstellungen, fort­zufüh­ren" (PhE, 84).

[10]          Ebd.

[11]          "... weil der Verstand das höchste Seelenvermögen ist, was in ihr arbei­tet; und weil die Vernunft, so oft sie auch durch eine Verwechse­lung mit dem Verstande darin genannt werden mag, gar kein Geschäft darin hat, als höchstens im Dienste des Verstandes" (PhE, 135 Anm.).

[12]          PhE, 135.

[13]          PhE, 182.

[14]          Vgl. PhE, 161 f.

[15]          Nachdem Hermes die Vernunft zunächst das "Vermögen des Grundes" genannt hatte, bezeichnet er es später von seinem Zweck her als das "Vermögen zu begreifen" (PhE, 163).

[16]          PhE, 85.

[17]          "Das Für­wahr­an­neh­men ist ein freyer Entschluß des Wil­lens, ein Urtheil als wahr, oder ausführ­lich: eine zwi­schen Subject und Prädi­kat gedachte Bezie­hung als auch in der Wirk­lich­keit gelten zu lassen ‑ und folglich so zu handeln d. i. so zu wol­len und zu thun, als wenn man für wahr hiel­te" (PhE, 90).

[18]          PhE, 255.

[19]          Ebd.

[20]          PhE, 189 f.

[21]          "Wie ich aber etwas halten muß, so ist es für mich, und so bleibt es für mich, solange ich es so halten muß, wie es an sich auch seyn mag. ­... Un­ser noth­wen­di­ges Hal­ten gibt uns daher eigent­lich nicht nur Ge­wiß­heit von der Wirk­lich­keit, sondern es gibt uns selbst un­se­re Wirk­lich­keit, und gibt sie uns so noth­wendig, als es selber ist" (PhE, 191).

[22]          "Wo ich etwas halten muß, da kann ich zwar die Mög­lichkeit nicht leug­nen, daß es an sich anders sey, als ich es halte; aber ich habe nicht die Möglichkeit zu halten, daß es anders sey" (PhE, 147).

[23]          PhE, 190.

[24]          Ebd.

[25]          "Den Zustand des errungenen Haltens und Annehmens der theo­reti­schen und praktischen Vernunft sprechen wir, in sofern beyde, das Halten und Anneh­men, sich auf die Wirk­lich­keit des Erken­nens beziehen ... mit einem eignen aber gemein­schaft­lichen Worte des allgemeinen Sprachge­brauches aus, was Glauben heißt" (PhE, 259).

[26]          PhE, 85.

[27]          PhE, 261.

[28]          In der Hermesianismusdebatte spielte Hermes’ spezifischer Glaubensbegriff und dessen Verhältnis zum heilswirk­samen theologischen Glauben eine wichtige Rolle. Hermes selbst hat nur ein einziges Mal die Unter­schei­dung von na­tür­li­chem Vernunft‑ und gnadengewirktem, heils­wirk­sa­mem "Herzensglauben" ­ausgesprochen, ihre Identität hat er allerdings nie behauptet. Dieses Problem hat ihn gar nicht beschäftigt. Vgl. Georg Hermes: Christkatholische Dogmatik / J. H. Achter­feldt (Hrsg.). Bd. 3, Münster, 1834 (unverän­derter Nachdruck Frank­furt/M., 1968), 469 f; dazu Fliethmann (s. Anm.

 

3), 297 f.

[29]          Vgl. Anm.

 

1.

[30]          Vgl. Clayton (s. Anm.

 

1), 172.

[31]          "Die universale Natur religiöser Wahrheitsansprüche macht es der Theolo­gie unmöglich, innerhalb streng definierter disziplinärer Grenzen zu bleiben. Die 'Selbstbegrenzung auf theologische Wahr­heiten' ist ein Oxymoron - zumindest in der monotheistischen Tradition, in der der Aus­druck Gott den Schöpfer all dessen bezeichnet, was ist" (ebd., 201).

[32]          Vgl. ebd., 202.

[33]          Ebd., 225. Er wendet sich damit gegen die "Yale-Schule", zu der etwa George A. Lindbeck gehört, der in seinem Buch Christliche Lehre als Grammatik des Glau­bens. Religion und Theo­logie im postlibera­len Zeitalter. Gütersloh, 1994 (Orig.: The Nature of Doc­trine. Religion and Theology in a Post-Liberal Age. Phila­del­phia, 1984) eine entsprechende These vertritt.

[34]          Vgl. Clayton (s. Anm.

 

1), 207.

[35]          Ebd., 208.

[36]          Ebd.

[37]          Ebd., 209.

[38]          Philip Clayton: Two Kinds of Conceptual-scheme Realism. In: The Southern Journal of Philoso­phy 29 (1991) 167-179, hier 176.

[39]          "Perhaps the argument can be grounded in the very structure of asser­tions themselves: to assert is to predicate something (a quality) of some­thing (an object). Thus each individual judgement aims at a posited correspon­dence between what is asserted and what is held to be the case. That the verifica­tion of this act is beyond our ken does not prove that we meant something less by assertions in the first place" (ebd., 177 f).

[40]          Philip Clayton: Das Gottesproblem. Bd. 1: Gott und Unendlichkeit in der neu­zeitlichen Philo­sophie. Paderborn; München; Wien; Zürich, 1996, bes. 311-324.

[41]          "Der transzendentalen Auffassung zufolge treten bestimmte Postulate als Implikate unserer Erkenntnispraxis auf; diese bringen zum Ausdruck, wie wir Erkenntnisansprüche formulie­ren und begründen" (ebd., 317; Hervorhe­bung vom Autor).

[42]          "Wenn es tatsächlich problematisch ist zu behaupten, daß transzendentale Postulate bloße Fiktio­nen sind, dann kann andererseits die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß sie als wahr einzustufen sind und darum einen konstitutiven Status innehaben können. Damit begegnen wir aber einer Möglichkeit, die den Bereich des Transzendentalen über­schreitet. ... darum ist eine transzendente oder ontologische Interpretation solcher Postulate notwendig" (ebd., 318 f; Hervorhebung vom Autor). Mitunter stellt Clayton den Begriff "transzendental" in einer Weise dem Begriff "transzendent" gegenüber, der ihn eben doch in die Nähe des "Fiktiven" zu rücken scheint. Nach meinem Verständnis liegt seine Bedeutung jedoch gerade in dem sachlich auch von Clayton betonten Charakter tran­szendentaler Größen, jenseits dieser Alternative zu stehen.


 

Hermes hatte die Möglichkeit, Fürwahrhalten und -annehmen in Notwendigkeit zu hinterfragen, nicht als Indiz ihrer Relativierbarkeit im Sinne eines Freiheitsgewinns inter­pretiert. Genau dies geschah aber im Verlauf der anschließenden erkenntnistheoretischen Diskussion. Das in sich notwendige Apriori der theoretischen und prak­tischen Ver­nunft wurde in seiner histori­schen Ge­formtheit erkannt. Die Vor­gegeben­heiten jeglichen Erken­nens wurden in ihrer sozialen, kulturell differenzierten Vermitt­lung erkannt. Damit stellt sich das Wahrheitsproblem in verschärfter Form.

 

Hermes hatte das Moment der Kohärenz formal in die Notwendigkeit von Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen, material in den Satz vom Grund und den sitt­lichen Impe­rativ ge­setzt und beides in der individuellen, wenn auch universal geltenden Ver­nunft des Men­schen verortet. Die Kohärenz war aber weiterhin deutlich der Korrespondenz in ihrer Be­deutung für die Wahr­heit unterge­ordnet. In der Entwicklung nach Kant wurde nun auch. Das wahr­heitstheoretische Moment der Kohärenz kann so als umfas­sen­der Kultur‑ und Sprach­zusam­menhang auftreten.