Erkenntnis
und Glaube. Philosophische Voraussetzungen
der
Theologie bei Georg Hermes (1775 - 1831)
von Thomas
Fliethmann
Kurzinhalt - Summary:
Herausgefordert durch die Erkenntniskritik Kants versucht
G. Hermes, den Wahrheitsanspruch der Theologie neu zu begründen. Beinahe gegen
seine eigene Intention entwickelt er eine Erkenntnistheorie, in welcher der
Gedanke der subjektiven, freien Anerkennung als konstitutiven Moments der
Erkenntnis den Primat vor dem Ideal objektiver Einsicht übernimmt. In der
gegenwärtigen Wahrheitsdiskussion ist dieses Problem präsent in dem Versuch,
die Momente von objektiver Vorgegebenheit und Kontextrelativität der
Erkenntnis zusammen zu denken. Der Vergleich mit der postulatorischen
Wahrheitstheorie Ph. Claytons schärft das Profil von Hermes’ Entwurf vor dem
Hintergrund der aktuellen Debatte und zeigt umgekehrt Probleme gegenwärtiger
Lösungsversuche auf.
Challenged by Kant’s
critical theory of knowledge G. Hermes searched for a new basis for truth
claims in theology. He developed an epistemology in which - almost against his
own intention - the subject’s free assent as a constitutive element of
knowledge gains priority over the ideal of "objective insight". In
the recent debate about truth this very problem emerges as a tension within
knowledge itself, the tension between
the given "facts as they are" and the relativity of those contexts by
which knowledge is necessarily determined. The comparison with Ph. Clayton’s
postulatory theory of truth shows Hermes’ approach in profile against the
background of the current debate and vice versa it reveals some
problematic aspects in contemporary epistemology.
Einleitung
Die wissenschaftstheoretische Diskussion dieses
Jahrhunderts ist geprägt von der Einsicht in die Kontextrelativität jeder
wissenschaftlichen Erkenntnis. In Abkehr von einer formalistischen
Auffassung, in der die Beschreibung beobachtbarer Phänomene aus Gesetzen und
Randbedingungen kausal deduziert und die Phänomene dadurch erklärt werden
sollen,[1]
wandte man sich immer stärker den Kontexten zu, in denen und durch die geprägt
wissenschaftliche Erkenntnis als Forschung sich vollzieht. Dabei wurden
einerseits erklärende Gesetze als geordnete Gewohnheiten in Relation auf
einen bestimmten Bereich interpretiert und somit ihrer streng universalen
Geltung entledigt, andererseits wurde klar, daß es neutral beobachtete und
erst sekundär interpretierte Fakten nicht gibt: Von allem Anfang an liegt
schon ein Einfluß des Beobachters auf die Ergebnisse der Erkenntnis vor.
Vertieft wurde diese Sicht
der Erkenntnis durch den "linguistic turn", der den Blick auf die
konstitutive Funktion der Sprache für die Möglichkeit bestimmter Erkenntnis
lenkte. Der apriorische Charakter der Sprache, die immer nur innerhalb einer
konkreten Sprachgemeinschaft existiert, wurde in der Analyse ihres Gebrauchs
sowie der Funktionen, die ihr zukommen, weiter entfaltet; d. h. man
erarbeitete neben der semantischen und grammatischen auch ihre pragmatische
Dimension. Mit seinem Begriff von den "Sprachspielen"[2]
gab Wittgenstein dieser Situation einen wirkungsträchtigen Ausdruck.
Im Rahmen dieser Diskussion
ist die Frage nach dem Sinn und der Möglichkeit von Wahrheit neu gestellt
worden. In ihrem Kern ist es die Frage, wie sich das Moment von Unbedingtheit
und Absolutheit, das jedem Wahrheitsanspruch eignet, mit der Kontextrelativität
jeglicher konkreten Wahrheitsbehauptung vereinbaren läßt. Ist Wahrheit als
"Wahrheit für alle" möglich, oder muß man überzogene Allgemeingültigkeits-Ansprüche
der Vergangenheit zugunsten einer Plausibilität innerhalb von Sprachgemeinschaften
relativieren?
Die folgenden Ausführungen
richten die Aufmerksamkeit auf die Erkenntnistheorie des Bonner Dogmatikers
Georg Hermes. Hermes wird in den Handbüchern der Theologiegeschichte gerne zusammen
mit der "Tübinger Schule" und Anton Günther als Beispiel moderner,
theologischer Aufbrüche im 19. Jahrhundert genannt, die alle das Schicksal
teilen, von der übermächtig werdenden Neuscholastik in der 2. Hälfte jenes
Jahrhunderts ins Abseits gedrängt worden zu sein. Die postume Indizierung
seiner Bücher 1835 und die auf dem ersten vatikanischen Konzil lehramtlich
bestätigte Kategorisierung seiner Theologie als "Semirationalismus"
haben dazu beigetragen, daß Hermes länger als die Tübinger und Günther hat
darauf warten müssen, in diesem Abseits aufgesucht zu werden, um erneut auf
seinen Beitrag zur Entwicklung der neueren Theologie hin befragt und gewürdigt
zu werden.[3]
In diesem Artikel wird die These vertreten, daß eine wesentliche Bedeutung von
Hermes’ Ansatz auf dem Feld der Erkenntnistheorie liegt, insofern sich bei ihm
jenes Element subjektiver Freiheit im Erkenntnisprozeß einen Ausdruck
verschafft, das unter dem Stichwort der "Pragmatik" in unserem Jahrhundert
eine so große Bedeutung gewonnen hat. Zugleich soll aber auch hingewiesen
werden auf die philosophischen Defizite in den Grundlagen seiner
Erkenntnistheorie, die seinen Ansatz letztlich zum Scheitern verurteilt
haben. Dennoch lassen sich aus der Analyse des hermesischen Versuches
Einsichten gewinnen, die für die Beurteilung der aktuellen Diskussion um
Wahrheit nützlich sein können.
1. Georg Hermes
Der "Sitz im Leben" der hermesischen Behandlung
des Wahrheitsproblems ist die Infragestellung der Möglichkeit theologischer
Erkenntnis durch die Vernunftkritik Kants. Dieses Problem gewann für Hermes
geradezu existentielle Bedeutung, insofern ihm die Frage nach der Möglichkeit
von Theologie überhaupt im theologischen Unterricht seiner Zeit nicht
begegnete. Er war aber fest überzeugt, daß alles Begründen und Beweisen der
Theologie ins Leere läuft, wenn es nicht innerhalb eines allgemein geltenden
Bezugsrahmens plausibel gemacht werden kann. Deshalb sah er sich genötigt,
diesen Bezugsrahmen mithilfe einer allgemeinen Wahrheitstheorie als eine
Grundlegung der Theologie mit philosophischen Mitteln neu zu erstellen.
a. Maßstab der Wahrheit: adaequatio intellectus et rei
Die Erörterung des
Wahrheitsbegriffs nimmt in Hermes' Hauptwerk, der Philosophischen
Einleitung[4], nur wenige Seiten ein. Dennoch werden gerade hier
wichtige Grundlagen für sein weiteres Vorgehen und für die Lösungen, die er
auf seine erkenntnistheoretischen Fragen finden wird, geschaffen. Wahrheit
ist für ihn "Übereinstimmung der Erkenntniß mit dem Erkannten".[5]
Damit nimmt er zunächst die traditionelle Definition von Wahrheit als adaequatio
intellectus et rei auf. Da diese "Standardformel"[6]
der abendländischen Entwicklung des Wahrheitsbegriffs aber vage ist,
sind weitere Klärungen unvermeidlich. Es muß daher gefragt werden, welche
Präzisierungen Hermes hinsichtlich der Momente der Formel (adaequatio,
intellectus, res) vornimmt.
Unter intellectus
versteht er die Erkenntnis, insofern sie sich im Urteil ausdrückt. Der
Erkenntnisprozeß kommt für Hermes im Urteil zum Abschluß. Deshalb ist auch nur
das Urteil wahr oder falsch.[7]
In ihm wird jeweils ein Verhältnis der beiden Größen Subjekt und Prädikat
ausgesagt. Gemeint sind dabei natürlich nicht die sprachlichen Größen
"Subjekt" und "Prädikat"; vielmehr zielt die Wahrheitsdefinition
ab auf ein der Aussage entsprechendes Verhältnis zwischen den Größen, die
durch das grammatische Subjekt und Prädikat bezeichnet werden. Im Urteil
wird somit ein Sachverhalt dargestellt und behauptet.
Die Wahrheit des Urteils
entscheidet sich daran, ob es in der Wirklichkeit eine Entsprechung zu dem
im Urteil ausgesagten Sachverhalt gibt.[8]
Die res in der Wahrheitsformel meint daher die Wirklichkeit, die
durch den Sachverhalt ausgedrückt, damit aber zugleich von ihm unterschieden
ist.
Hermes' Problem ist die
Möglichkeit der adaequatio. Er stellt nämlich grundsätzlich in
Zweifel, ob es Wahrheit im Sinne der Übereinstimmung überhaupt geben kann.
Können Menschen ihre Erkenntnis bis zur Erreichung der Adäquation vorantreiben?[9]
Ziel seiner Erkenntnistheorie ist es, die Realmöglichkeit der Angleichung
zu erforschen. Sie ist die Bedingung der Möglichkeit von Wahrheit. Sein
Wahrheitsbegriff wird so zu dem einer adaequatio intellectus ad rem.
Die besondere
Problemstellung, die Hermes in der Diskussion des Wahrheitsbegriffs entfaltet,
ergibt sich nun daraus, daß er die Differenz zwischen erkennendem intellectus
und erkannter res nicht innerhalb einer umfassenderen Einheit des
Erkenntnisaktes ansetzt, sondern subjektives Bewußtsein auf der einen Seite und
Wirklichkeit als schlechthin extramentale auf der anderen Seite hypostasiert
und als solche einander gegenüberstellt. Durch Angleichung soll das Bewußtsein
dann in eine Übereinstimmung mit der Realität überführt und so die
Differenz überwunden werden. Erst durch diese Übereinstimmung wird das
Urteil wahr. So ist Wahrheit "im Grunde einerley ... mit der objectiven
Wirklichkeit unserer Vorstellungen".[10]
Erkenntnis bemüht sich, im Urteil die objektive, reale Sache zu "treffen"
bzw. ein "Verfehlen" zu vermeiden. Wahrheit als ein genau bestimmter
Zielpunkt ist so die Erfüllung der Erkenntnis, an dem diese zu ihrem Ende
kommt.
Wird die Differenz von
Subjekt und Objekt aber in dieser Weise verabsolutiert, dann kann Wahrheit nur
die Überwindung der damit aufgerissenen Kluft sein. Unter diesen Umständen muß
die grundsätzliche Vermitteltheit aller Erkenntnis durch die entsprechenden
Vermögen des erkennenden Subjekts aber zu einem prinzipiellen Hindernis
werden. Für Hermes unterliegt daher jedes Verstandes‑ und Vernunftdenken
dem Verdacht, bloß subjektiv zu sein. In seiner Erläuterung der menschlichen
Erkenntnisvermögen schreibt Hermes dem Verstand das Wissen zu. Dieses ist aber
immer vermittelt durch den inneren oder äußeren Sinn sowie durch die besonderen
Bedingungen des menschlichen Denkvermögens, worunter Hermes in Anlehnung
an die kantischen Kategorien apriorische Verstandesbegriffe versteht.
Was der Verstand jeweils nur leisten kann, ist ein gemäß den Denkgesetzen
sich vollziehendes Denken, das in sich stringent und notwendig ist. Der
Objektbezug dieses Denkens bleibt aus ihm selber aber völlig ungeklärt, denn
auch die Anschauungen, auf die sich nach Hermes jegliches Denken beziehen muß,
sind durch das Anschauungsvermögen vermittelt, dessen Zuverlässigkeit hinsichtlich
seiner "Objektivität" nicht erkannt werden kann. Innerhalb dieses
Rahmens bewegt sich auch Hermes' Kantkritik. Für Hermes ist Kants Philosophie
eine "Philosophie des Verstandes"[11]
und eine "Philosophie des Scheins", da sie bei den subjektiven Vorstellungen
stehengeblieben und deshalb ein Sich-Drehen "in dem geschlossenen
Kreise des nothwendigen Denkens"[12]
sei. Für Hermes hat Kant den Hiatus zwischen Erkenntnis und Wirklichkeit
gerade nicht überwunden.
Aber auch die Vernunft,
obwohl von Hermes prononciert als "Wahrheits- und Wirklichkeitsvermögen"[13]
bezeichnet, kommt nicht weiter. Die Vernunft hat zu ihrer inneren Regel den
Satz vom Grunde, gemäß dem sie mit Notwendigkeit zum empirischen, vom
Verstand gedachten Objekt, einen Grund, "wie es seyn könne",
"hinzudenken"[14]
kann, ohne daß dieser Grund selbst wiederum empirisch gegeben sein müßte. Die
Wirklichkeit des gedachten Grundes hängt aber ganz von der Wirklichkeit des
vom Verstand gedachten Objektes ab. Denn einzig um dieses Objekt zu begreifen,
wird die Vernunft "be-gründend" tätig.[15]
Von sich aus kann daher auch die Vernunft den Mangel an objektiver Notwendigkeit
nicht beheben.
Damit hat Hermes das
Erkenntnisideal eines durch Einsicht in die Dinge in ihrem An-sich-Sein
gewonnenen Wissens aufgegeben. Nicht die Unmöglichkeit von Erkenntnis als
Korrespondenz ist sein Ergebnis, sondern die Unmöglichkeit, erreichte Korrespondenz
als solche zu erkennen. Mit Kant hält er fest, daß die Theologie keine
Einsicht in ihr Erkenntnisobjekt gewinnen kann. Über Kant hinausgehend
behauptet er, daß es überhaupt kein derartig gewonnenes Wissen gibt. Die Theologie
hat erkenntnistheoretisch demnach die gleichen Probleme wie jede Wissenschaft,
und man muß deshalb nach allgemeingültigen Lösungen des Problems suchen.
b. Kriterien der Wahrheit: Fürwahrhalten - Fürwahrannehmen
Das skeptische Resultat
seiner Analyse von Verstandes- und Vernunftvermögen konfrontiert Hermes mit dem
Phänomen immer wieder vorkommender Wahrheitsgewißheit. Der Mensch befindet
"sich gar oft im Zustande der Entschiedenheit über Wahrheit
seiner Urteile", und zwar ist sie "factisch in uns"[16] gegeben. Damit beschreibt Hermes die empirisch-psychologische
Tatsache, daß das Bewußtsein sich nicht in einem ständigen Zweifel über die
Wahrheit seiner Erkenntnisse befindet, sondern in konkreten Urteilen am Ende
des Erkenntnisprozesses der errungenen Wahrheit inne ist. Woher kommt die
Gewißheit? In einer "psychologisch"-genetischen Untersuchung
findet Hermes zwei Bewußtseinsakte, das Fürwahrhalten und das
Fürwahrannehmen, deren Entdeckung er für das Proprium seiner Erkenntnistheorie
hält und mithilfe derer er die Defizienzen der bisherigen Ansätze überwinden
will. Beide Akte sind vom bloßen Denken des Verstandes und der Vernunft unterschieden
und kommen zum Denken noch hinzu. In ihnen wird die bloß gedachte Wirklichkeit
als tatsächlich existierende affirmiert und dadurch gewiß.
Das Fürwahrhalten ist in
den Fällen "des unmittelbaren Bewußtseins einer Sache in uns" ursprünglich
gegeben, die unmittelbar bewußte Sache wird durch es "für wirklich
gehalten". In seiner realitätsetzenden Funktion ist das Fürwahrhalten
durch keine Reflexion zu destruieren, weil jeder Reflexionsakt auf das unmittelbare
Bewußtsein nur wiederum ein neuer Akt des unmittelbaren Bewußtseins ist,
der seinerseits von dem ursprünglich notwendigen Halten begleitet ist. Von
daher ist der Mensch in Fällen des unmittelbaren Bewußtseins durch das
Fürwahrhalten zu einer Affirmation der Wirklichkeit genötigt, der er nicht
ausweichen kann.
Besonders weitreichend in
Hermes' Theorie ist der Begriff des Fürwahrannehmens. Der Akt des
Fürwahrannehmens liegt in der Freiheit des Menschen, der ihn setzen kann oder
auch nicht.[17] Das
erkennende Subjekt nimmt einen Sachverhalt für wahr an, weil es das will. Um
hier Willkür auszuschließen, bedarf die Freiheit, die das Fürwahrannehmen
bestimmt, einer Regel. An dieser Stelle trägt Hermes' Kant-Rezeption ihre
deutlichsten Früchte. Hermes nimmt einen faktisch im Bewußtsein gegebenen
kategorischen Imperativ an, der den höchsten Wert der Menschenwürde zu
erhalten und zu fördern gebietet. Um dieser allgemeinen Pflicht nachkommen
zu können, bedarf es in concreto der Fürwahrannahme jener Umstände,
die den konkreten Pflichtfall bedingen. Mit theoretischer Evidenz können
diese nie eingesehen werden, da sie als empirische Gegebenheiten prinzipiell
immer theoretisch bezweifelbar sind.
Der Unterschied zwischen
Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen liegt also in der Freiheitlichkeit beider
Akte: Das Fürwahrhalten wird dem Subjekt unwillkürlich "angetan",
es ist von ihm selbst nicht bewußt steuerbar; das Fürwahrannehmen dagegen
unterliegt der Freiheit des erkennenden Subjekts, das eine Realität um des
sittlichen Handelns willen ganz bewußt für wirklich annimmt.
Nun sind Fürwahrhalten und
Fürwahrannehmen ebenfalls Akte des erkennenden Subjekts. Warum vermögen sie die
Sphäre rein subjektiver Vollzüge zu verlassen? Welche "Sicherheit",
d. h. welche "Objektivität" kommt der durch Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen
generierten Gewißheit zu?
Für Hermes liegt das
Kriterium der Sicherheit der Erkenntnis in der Notwendigkeit, mit der die Akte
des Fürwahrhaltens und Fürwahrannehmens vollzogen werden. Die Notwendigkeit
des Fürwahrhaltens setzt er dabei ganz in dessen pure Faktizität. Das
Fürwahrhalten ist da und kann nicht destruiert werden. Der Mensch ist
unwillkürlich in "seine Welt" gesetzt. Die Frage nach der Sicherheit
einer vom Fürwahrhalten begleiteten Erkenntnis ist daher letztlich sinnlos.
Was ich fürwahrhalte, das halte ich für wahr und kann nicht anders. Die Notwendigkeit
des Fürwahrannehmens ist die moralische Notwendigkeit der Pflichterfüllung
gemäß dem kategorischen Imperativ. Auch hier reflektiert Hermes nicht weiter auf
den Grund der Geltung dieses Imperativs, er wird in der psychologischen
Introspektion faktisch vorgefunden. Diese moralische Notwendigkeit des
Fürwahrannehmens, obwohl durch Freiheit zu unterlaufen, kommt der
Notwendigkeit des Fürwahrhaltens in Hinblick auf die "Sicherheit"
des Erkennens vollkommen gleich; "aller Zweifel muß ...
in Fällen der verpflichtenden Vernunft nach der eignen Einsicht der theoretischen
Vernunft auch eben so vollkommen theoretisch ausgeschlossen werden, als in
Fällen der theoretischen Vernunft aller Zweifel durch die Unmöglichkeit zu
zweifeln schon ausgeschlossen ist, und in jenen einem Zweifel Platz geben
wollen ist Inconsequenz, eben weil er in diesen unmöglich ist".[18]
Hermes weist eigens darauf
hin, daß den praktischen Wissenschaften damit die gleiche Sicherheit zukommt
wie den theoretischen, weil gezeigt ist, daß das Fürwahrannehmen "über
seine Gegenstände sogar auch eine gleiche theoretische Sicherheit, ich meine
eine gleiche Sicherheit von der objectiven Wahrheit gebe, als das Fürwahrhalten
der theoretischen Vernunft von seinen Gegenständen gibt".[19]
Mit den Begriffen des
Fürwahrhaltens und Fürwahrannehmens hat die hermesische Erkenntnistheorie
nach der Destruktion des Konzepts der "Einsicht" den Leitbegriff
der "Anerkennung" angenommen. Wahrheitsgewißheit, auch die des
Fürwahrhaltens, entsteht in einem Prozeß der Anerkennung von Wirklichkeit.
Daß damit ein spezifischer
Charakter von Subjektivität gegeben ist, wird von Hermes ausdrücklich
bestätigt, auch für die Fälle des subjektiv nicht manipulierbaren Fürwahrhaltens. "Mein Halten des Erkannten kann allerdings von dem objectiven
Daseyn des Erkannten keine andere Gewißheit geben, als die ist: daß
ich (das Subject) das Erkannte für objectiv seyend halten muß; oder
nach jener Bedeutung des Wortes subjectiv: es kann von dem objectiven
Daseyn des Erkannten keine andere, als die höchste subjective Gewißheit
geben. Wer aber nur selbst weiß, was er will, wird auch nach keiner andern
Gewißheit fragen; nicht nur, weil sie nicht erreichbar ist, sondern auch, weil
sie ein Widerspruch für des Menschen Denken ist: oder kann ein Subject
anders gewiß seyn, als daß es gewiß ist? d. h. als daß es
selbst, das Subject, gewiß ist?"[20]
Die Subjektivität des Fürwahrhaltens besteht darin, daß es eben das erkennende
Subjekt ist, das durch sein Fürwahrhalten die Objektivität der Objekte
anerkennt. Diese Subjektivität ist unhintergehbar; hinter sie braucht aber
auch nicht zurückgegangen werden, weil gerade in dieser Anerkenntnis die
höchste mögliche Wirklichkeitsvergewisserung liegt. Sobald sie unwiderruflich
ist, hat sich das Subjekt genauso unwiderruflich eine bewußtseinstranszendente
Wirklichkeit gegenüber gestellt, die seine Wirklichkeit nun ist.[21]
Hier kann dann nicht nochmals weiter nach der objektiven Realität des Fürwahrgehaltenen
gefragt werden, das unwiderrufliche Fürwahrhalten unterliegt keiner
weiteren Kontrolle mehr.[22]
Der Mensch lebt in der Gewißheit, aber nicht infolge eines objektiven Offenbarseins
der Wahrheit, sondern infolge einer subjektiven Affirmation.
c. Vollzug der
Wahreit: Vernünftiger Glaube
Hermes hatte seine
wahrheitstheoretischen Überlegungen mit einem Bekenntnis zur Korrespondenztheorie
begonnen, und auch dann daran festgehalten, als sich zeigte, daß das Gelingen
einer Korrespondenz nicht erwiesen werden kann. Als Konsequenz hatte er nach
einem "Kriterium" gesucht, das als Indiz für die nicht erkennbare adaequatio
gelten kann, und es in der Notwendigkeit des Fürwahrhaltens und Fürwahrannehmens
gefunden. Durch diese Notwendigkeit wird das Moment der Kohärenz in seine
Wahrheits‑ und Erkenntnistheorie eingeführt, wobei Kohärenz als
Kriterium der Korrespondenz gilt, ohne daß beide identifiziert werden. Die
Kohärenz wird hergestellt durch den in sich notwendigen Vollzug des Erkenntnisvermögens,
das so universale Geltung gewinnen soll.
Obwohl
das mit physischer und moralischer Notwendigkeit sich vollziehende Fürwahrhalten
und Fürwahrannehmen das Subjekt in eine Welt versetzt, die es so annehmen muß,
wie es sie denkt, weiß Hermes sehr wohl, daß das Halten der Vernunft keine in
seinem Sinne "objektive" Erkenntnis der Sachen selber ist. Darin
liegt die "Subjektivität" der Gewißheit. Der Mensch kann sich
durchaus wünschen, "daß seine höchste Gewißheit von dem Objectiven,
sein nothwendiges Fürwirklichhalten (welches allzeit ein subjectives
d. i. im Subjecte ist, seyn und bleiben muß) auch das Seyn der
Objecte nothwendig einschlösse, voraussetzete oder nach sich zöge, und es
nicht immer noch möglich ließe, daß das an sich nicht sey, was er
als seyend halten muß".[23] Dies würde aber ein solch unmittelbares Verhältnis zu
den transzendenten Seienden darstellen, wie es der Mensch niemals haben
kann, der "nicht die Welt erschaffet sondern sie vorfindet".[24]
Implizit ist Hermes von dem Vertrauen geleitet, daß die Vernunft in dem, was
sie notwendig tut, nicht in die Irre geht.
An dieser Stelle enden
Hermes’ explizite erkenntnistheoretische Überlegungen. Deshalb bekommt er jene
Konsequenzen seines philosophischen Ansatzes nicht in den Blick, die für die
weitere erkenntnistheoretische Debatte der Neuzeit tragend wurden und die bei
ihm angelegt sind. Denn indem Hermes den besonderen Status der
"Subjektivität" von Erkenntnis bedenken kann, d. h. indem er die
Notwendigkeit von Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen hinsichtlich ihrer Objektivität
nochmals hinterfragen kann, relativiert er selbst diese Notwendigkeit,
sogar in der Form der "physischen" Notwendigkeit des Haltens der
theoretischen Vernunft. Weil die Gewißheit des Fürwahrhaltens nicht
ausschließt, daß die objektive Realität in Distanz bleibt, ist die Unwandelbarkeit
der für wahr gehaltenen Wirklichkeit aufgehoben und ein Moment der Freiheit
auch im Wirklichkeitsbezug der theoretischen Vernunft aufgedeckt: Der
Mensch muß sich zu dem Umstand verhalten, daß er immer schon eine Wirklichkeit
für wahr hält, die auch ganz anders sein kann. Obwohl für Hermes das
(theoretische) Fürwahrhalten den maßgeblichen Bezug zwischen Erkennen und
Wirklichkeit herstellt und das (praktische) Fürwahrannehmen in seiner
Legitimität daran gemessen wird, weist doch das Fürwahrhalten die gleiche
freiheitliche Struktur auf, die Hermes anhand des Fürwahrannehmens explizit
macht. Konsequenterweise wäre nun gerade auch das Fürwahrhalten als ein
aktives Tun des Subjektes aufzufassen. Darin, daß Hermes dies nicht tut, ist
seine Erkenntnistheorie "vorkritisch".
Hermes' Erkenntnistheorie
ist Ausdruck eines bestimmten menschlichen Weltverhältnisses, insofern sich
der Mensch in einer theoretisch prinzipiell nicht restlos zu durchschauenden
Welt bewegt, in der er aber zu leben und zu handeln hat. Hermes bezeichnet
dieses Weltverhältnis mit dem Begriff des Glaubens.[25]
Ziel der hermesischen Wahrheitstheorie war es, für die faktisch häufig
gegebene Entschiedenheit über Wahrheit als eines rein subjektiven Zustandes
zuverlässige Gründe zu suchen und so Kriterien für eine sichere, d. h.
wahrheitsindizierende Gewißheit aufzustellen. Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen
hatten sich als solche Gründe erwiesen. Durch sie wird der Glaube ein vernünftiger
Glaube, dessen Wirklichkeitsbezug durch seinen Ursprung gesichert ist. Glaube
meint daher genau den zu Beginn der Untersuchung entworfenen Begriff
sicherer "Entschiedenheit über Wahrheit seiner [des Menschen; T.F.]
Urteile".[26]
Dieser vernünftige Glaube ist "das höchste Ziel aller Philosophie",
von hierher sind alle Bereiche des menschlichen Lebens zu verstehen;
"denn wie des Menschen Glauben, so ist seine Wirklichkeit, und wie seine
Wirklichkeit, so ist seine Sittlichkeit".[27]
Mit diesen Bestimmungen zieht Hermes die Konsequenz aus seinen bisherigen
Untersuchungen. Er ordnet die Sittlichkeit der Theorie nach, aber vor die
Theorie setzt er den Glauben, der wirklichkeitskonstitutiv ist.[28]
Erkenntnistheoretisch
vollzieht Hermes durch die Einführung des vernünftigen Glaubens als einer wirklichkeitskonstitutiven
Leistung des Erkenntnissubjekts die Abkehr von einem objektivistischen Erkenntnisideal,
in dem Gewißheit die gleichsam mechanische Wirkung der zweifelsfreien Einsicht
in evidente Sachverhalte ist. Der Mangel seines Ansatzes liegt in der
Begründung dieser Leistung durch die reine Faktizität des Bewußtseins und
der psychologisch-genetischen Untersuchung seiner Zustände. Festzuhalten ist
aber, daß sich bei Hermes jenes Moment neuzeitlicher Erkenntnistheorie zeigt,
wonach Wahrheit ein Geschehen ist, das auf den Vollzug durch ein Subjekt
angewiesen ist. Ohne die Anerkennung durch urteilende Subjekte gibt es keine
Wahrheit. Die Adäquation der Wahrheitsdefinition muß vom Subjekt vollzogen
werden oder sie ist nicht. Und insofern es keinen subjektunabhängigen
Richter gibt, der die Adäquation von subjektiv Gedachtem und der "objektiven
Wirklichkeit" feststellen kann, ist dann das Subjekt letzte Instanz im
Wahrheitsgeschehen: Wahrheit ist nur da, wo sie bezeugt wird.
2. Philip Clayton: Wahrheit als Postulat
Daß Hermes’
Erkenntnistheorie trotz ihrer Defizienzen Ausdruck einer fortwirkenden und noch
ungelösten Problematik ist, soll durch ein Beispiel aus der neueren
anglo-amerikanischen Wissenschaftstheorie aufgewiesen werden.
In
seinem Buch "Rationalität und Religion"[29] untersucht Philip Clayton das Wahrheitsproblem im
Kontext unterschiedlicher Rationalitätstypen, die in den Wissenschaften eine
Rolle spielen. Für den Theologen besonders bemerkenswert ist es, daß Clayton
auf der Rolle insistiert, die Wahrheit im Bereich der Theologie spielt und
wodurch sich Theologie von der Religionswissenschaft unterscheidet.[30]
Durch den Begriff "Gott" erhebe die Theologie Anspruch auf universale
Wahrheit im strengen Sinne,[31]
und dazu gehören nach Clayton die Momente von Korrespondenz und Kohärenz.
Deshalb werde es dem Selbstverständnis der Religion gerade nicht gerecht, wenn
man religiösen Behauptungen den Wahrheitscharakter im Sinne einer intendierten
ontologischen Referenz bestreitet.[32]
Clayton grenzt sich explizit von Positionen ab, nach denen der christliche
Glaube exklusiv als ein Narrativ zu rekonstruieren sei, anstatt in ihm eine
"Menge von Wahrheitsansprüchen"[33]
zu sehen. Allerdings wird im Lauf der Überlegungen auch Clayton mit dem
Problem konfrontiert, daß Wahrheit als Korrespondenz nicht durch Evidenz
oder Intuition nachweisbar ist. Er versucht daher, Korrespondenz als
Bestandteil der Wahrheitsdefinition beizubehalten, sie als Kriterium der
Wahrheit aber nicht in Anspruch zu nehmen.[34]
Seine Lösung: "Wir können die Verknüpfung zwischen idealer Erklärung und
Wahrheit ... postulieren".[35]
Ideale Erklärung meint hier die systematische Verknüpfung in gegenseitiger
Implikation der in ihr gemachten Aussagen (ideale Kohärenz) sowie die
korrekte Darstellung der Art und Weise, "in der die Welt ist (ideale
Korrespondenz)".[36]
Mangels Verifikationsmöglichkeiten der Korrespondenz wird diese
postuliert und an das Kriterium der idealen Kohärenz gebunden. Kernidee
dieser "regulativen Wahrheitstheorie"[37]
ist es also, daß ohne die postulierte Verbindung von Kohärenz und Korrespondenz
der Zusammenhang von rationaler Rechtfertigung und Wahrheit aufgelöst wird:
Jene Erklärung hat die größte Wahrheitsvermutung für sich, die den idealen Eigenschaften
einer wissenschaftlichen Erklärung am nächsten kommt.
Clayton bezeichnet seine
Theorie des "regulativen Realismus" auch als ein "pragmatisch-transzendentales
Argument"[38], das
jeder wissenschaftlichen Untersuchung vorausliege. Implizit werde in jeder
wissenschaftlichen Untersuchung die Idee einer Übereinstimmung von
Erkenntnisgeschehen und der Wirklichkeit vorausgesetzt. Clayton macht diese
transzendentale Voraussetzung, um den normativen Aspekt der Wahrheit zu
sichern. Er deutet auch an, sein transzendentales Argument in der Struktur
des Urteils selbst zu verankern.[39]
Mit seiner "postulatorischen"
Wahrheitstheorie steht Clayton in großer Nähe zur hermesischen Erkenntnistheorie.
Hermes hatte seiner Erkenntnistheorie ein Verhältnis absolut-abstrakter
Gegenüberstellung von Subjekt und Objekt zugrundegelegt, das ein Wissen um
die objektive Realität-an-sich unmöglich macht. Deshalb mußten die dem Menschen
zu seiner sittlichen Lebensführung notwendigen Realitäten postuliert werden
im Vertrauen darauf, daß die Vernunft "die Wirklichkeit" schon
treffen werde. Clayton setzt zunächst ganz ähnlich an. Idealziel einer Erklärung
ist für ihn die Korrespondenz von idealer Erklärung und Wirklichkeit, deren
Zustandekommen aber nicht erkennbar ist, weil die Objektseite, die in der
Wahrheitsbehauptung als wirklich ausgesagt wird, außerhalb dieser Behauptung
nicht erreichbar ist. Erreichbar ist aber Kohärenz als die integrierende
Vermittlung allen schon vorhandenen Wissens und der den Erkenntnisprozeß
beeinflussenden Faktoren. Das Postulat der zumindest grundsätzlichen
Entsprechung von Kohärenz und Korrespondenz findet seine Begründung nun
genau darin, daß Kohärenz die höchstmögliche Rationalität vorstellt, die
Menschen erreichen können, wenngleich sie Korrespondenz immer erreichen wollen.
Lag für Hermes das Kohärenzmoment in der sich notwendig vollziehenden
theoretischen und praktischen Vernunft, so hat Clayton es in die anerkannten,
wenn auch historisch wandelbaren Rationalitätsstandards der Wissenschaften gesetzt.
Beide Varianten erfüllen die Funktion eines Kriteriums der korrespondenztheoretisch
verstandenen Wahrheit. Clayton wie Hermes halten aus pragmatischen Gründen
an der Korrespondenzwahrheit fest, auch wenn der Eintritt der Korrespondenz
nicht nochmals verifiziert werden kann. Deshalb tritt ein Postulat an die
Stelle des Wissens. In beiden Fällen freilich bleibt der Erkennende in der
faktischen Subjektivität seines Vernunftvollzuges letztlich eingeschlossen,
auch wenn die Subjektivität einmal als individuelle, das andere Mal als
kollektive des historisch vermittelten Forschungsprozesses insgesamt aufgefaßt
wird.
Als Problem bestehen bleibt
beide Male der erkenntnistheoretische Status der zu erkennenden
"Wirklichkeit an sich". Hermes spricht in einer Weise von ihr, die
der transzendental erhellten Struktur des Erkennens nicht gerecht wird: Für
ihn ist das An-sich eine aufgrund unseres sich dazwischenschiebenden
Erkenntnisapparates zwar nicht erreichbare, zweifellos aber im kategorialen
Sinne "daseiende" Realität. Clayton vermeidet diese "vorkritische"
Konsequenz, indem er seinen Ansatz zu einer "Philosophie der Grenzbegriffe"
ausbaut.[40] Darin
korreliert er die Unterscheidung der beiden Elemente von Wahrheit, Kohärenz
und Korrespondenz, mit der Unterscheidung von "transzendentalen und
transzendenten Postulaten". Transzendentale Postulate bezeichnen
jene Voraussetzungen, die als Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis und
um der Kohärenz derselben willen angenommen werden.[41]
Innerhalb des transzendentalen Gedankens ist dabei nach Clayton nicht entscheidbar,
ob es sich bei diesen Postulaten um Fiktionen oder um "Wirklichkeit"
handelt und sie darum "wahr" sind. Da der Ausgangspunkt der
transzendentalen Frage aber das Faktum von Erscheinung ist, kann deren Möglichkeitsbedingung
die Wirklichkeit nicht abgesprochen werden - das transzendentale Postulat
wandelt sich in ein transzendentes.[42]
Daß über diese "Wirklichkeit" anders gesprochen werden muß als
über die der Erscheinungen, berücksichtigt Clayton, indem er den Postulaten
den Status von "Grenzbegriffen" zuschreibt, welche die Alternative
von Fiktion und Wirklichkeit methodisch gerade unentschieden halten.
Die dargestellten
Positionen weisen auf eine Aporie hin. Denn aus der Einsicht in die
Kontextbezogenheit von Erkenntnis scheint zu folgen, daß entweder der Wahrheitsanspruch
von Erkenntnis ebenfalls zu relativieren oder gar aufzugeben ist, oder daß
die Objektivität der Wirklichkeit in einer Weise für subjektunabhängig erklärt
wird, daß sie von der Erkenntnis gar nicht mehr erreicht werden kann. Beides
aber führt zu radikalem Erkenntnisskeptizismus. Will man dieser Aporie entgehen,
dann muß eine Möglichkeit gefunden werden, unterschiedliche Wahrheitsbehauptungen
jeweils unter Berücksichtigung ihrer Kontextabhängigkeit zu vermitteln.
Wird die Pluralität der Rationalitäten, innerhalb derer Erkenntnis formuliert
wird, absolut gesetzt, dann herrscht in ihnen jeweils ein eigenes Wahrheitsverständnis,
das jegliche Kommunikation ausschließt. Wird aber die Kommunikationsfähigkeit
der "Sprachspiele" untereinander angenommen, dann kann die transzendentale
Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit dieser Kommunikation gestellt
werden.
An dieser Stelle wäre nun
ein transzendentaler Begriff von Wahrheit einzuführen, der die Zusammengehörigkeit
von erkennendem Subjekt und zu erkennendem Objekt innerhalb der umgreifenderen
Einheit des Erkenntnisprozesses zu denken gestattet. Innerhalb einer solchen
Einheit kann die "Wirklichkeit", die ein Moment des Urteils ausmacht,
nicht schlechthin extramental sein. Vielmehr muß sie als von der Vernunft
unterschiedene "Sache" immer schon einen Bezug auf diese Vernunft
und damit die Erkenntnis haben, sie muß in einer grundsätzlichen Weise für
das Erkennen "offen" sein. Diese Offenheit erweist sich als notwendig
zu denkende Konstitutionsbedingung der Wahrheitsstruktur, die in der adaequatio-Formel
ausgedrückt ist. Daß aus diesem vorgängigen Umgriffensein der res
durch den intellectus ein Idealismus im Sinne der Konstruktion der
Wirklichkeit durch das Subjekt folge, war Hermes' Sorge gewesen, der er durch
ein Festhalten an der Objektivität des An-sich entgegenwirken wollte. Damit
fällt er aber von der transzendentalen Ebene genauso auf das Niveau kategorialen
Erkennens zurück, wie es in der Spekulation darüber angedeutet ist, ob es sich
bei den transzendentalen Postulaten um Fiktionen handelt oder nicht. Die
Möglichkeit von wahr und falsch ergibt sich eben erst aus der transzendental
erkannten Struktur des Erkennens und Urteilens selbst, die nicht einfach mit
den gleichen Kategorien gedacht werden kann, welche die Objekterkenntnis
bestimmen.
[1] Vgl. Philip Clayton: Rationalität und Religion. Erklärung in
Naturwissenschaft und Theologie. Paderborn: Schöningh, 1992
(Orig.: Explanation from Physics to Theology. An Essay in Rationality and
Religion, Yale Universitiy Press. New Haven-London, 1989) 26 mit Hinweis
auf K. Popper.
[2] Ludwig Wittgenstein: Philosophische Untersuchungen
(Werkausgabe 1). Frankfurt, 1984, § 7.
[3] Vgl. Thomas Fliethmann: Vernünftig glauben. Die Theorie der Theologie
bei Georg Hermes. Würzburg, 1997 (BDS;
26). Die für die Beurteilung der hermesischen Theologie lange Zeit
maßgebliche und immer noch nachwirkende Darstellung hat Karl Eschweiler: Die zwei Wege der
neueren Theologie. Georg Hermes - Matth. Jos.
Scheeben. Eine kritische Untersuchung des Problems der theologischen Erkenntnis. Augsburg,
1926 geliefert. Zum Indexprozeß vgl. Herman H. Schwedt: Das römische Urteil über Georg Hermes
(1775-1831). Ein Beitrag zur Geschichte der Inquisition im 19. Jahrhundert. Rom; Freiburg; Wien, 1980 (Römische Quartalschrift;
37. Supplementheft). Zu Hermes’ Beurteilung auf dem ersten vatikanischen
Konzil vgl. Hermann-Josef Pottmeyer:
Der Glaube vor dem Anspruch der Wissenschaft. Die Konstitution über den
katholischen Glauben "Dei Filius" des 1. Vatikanischen Konzils und
die unveröffentlichten theologischen Voten der vorbereitenden Kommission.
Freiburg u. a.: Herder, 1968 (FThSt;
87). Auf eine Diskussion der hermesischen Dogmatik im Licht dieser
lehramtlichen Verurteilung wird im folgenden verzichtet; vgl. dazu Fliethmann.
[4] Georg Hermes: Einleitung in die christkatholische Theologie.
Erster Theil: Philosophische Einleitung. Münster, 1819, 21831
(im folgenden PhE). Ich zitiere nach der ersten Auflage.
[5] PhE, 84. Nicht ohne ironischen
Unterton zieht Hermes sich auf diese Grundposition in der Wahrheitsdiskussion
zurück: "Ohne hier der vielen und verschiedenen Begriffe von Wahrheit
zu erwähnen, womit man in neuern Zeiten die Philosophie beschenkt hat, will ich
bloß sagen, was ich hier überall unter Wahrheit verstehe". Er ist
der Ansicht, daß "alles Interesse für Wahrheit von der Erde verbannet
ist, sobald man an die Stelle dieses Begriffes einen andern, von ihm wesentlich
verschiedenen setzt" (ebd.).
[6] B. L. Puntel: Art. Wahrheit. In: Handbuch Philosophischer
Grundbegriffe. Bd. III, 1649-1668, hier 1651: "... genauso
unverzichtbar wie ungenügend" (ebd., 1653).
[7] "Wahrheit, und das ihr
Entgegengesetzte: Falschheit, finden diesem nach einzig Statt im
Urtheile: unser Urtheil ist wahr oder falsch, aber nichts Anderes; denn unsere
Erkenntniß wird erst zur Erkenntniß im Urtheile" (PhE, 85).
[8] "Wir können daher statt der
vorigen Erklärung auch sagen: Wahrheit ist Übereinstimmung des
Urtheils mit dem in der Wirklichkeit vorhandenen Verhältnisse zwischen
Subject und Prädikat" (ebd.).
[9] Es könnte sein, "daß es für
Menschen, welche die Gegenstände ihres Erkennens nicht unmittelbar ergreifen
können, unmöglich sey, ihre Erkenntniß bis zur Erreichung dieser Wahrheit,
die im Grunde einerley ist mit der objectiven Wirklichkeit unserer
Vorstellungen, fortzuführen" (PhE, 84).
[10] Ebd.
[11] "... weil der Verstand das
höchste Seelenvermögen ist, was in ihr arbeitet; und weil die Vernunft, so oft
sie auch durch eine Verwechselung mit dem Verstande darin genannt werden mag,
gar kein Geschäft darin hat, als höchstens im Dienste des Verstandes"
(PhE, 135 Anm.).
[12] PhE, 135.
[13] PhE, 182.
[14] Vgl. PhE,
161 f.
[15] Nachdem Hermes die Vernunft zunächst
das "Vermögen des Grundes" genannt hatte, bezeichnet er es später von
seinem Zweck her als das "Vermögen zu begreifen" (PhE, 163).
[16] PhE, 85.
[17] "Das Fürwahrannehmen
ist ein freyer Entschluß des Willens, ein Urtheil als wahr, oder ausführlich:
eine zwischen Subject und Prädikat gedachte Beziehung als auch in der Wirklichkeit
gelten zu lassen ‑ und folglich so zu handeln d. i. so zu wollen
und zu thun, als wenn man für wahr hielte" (PhE, 90).
[18] PhE, 255.
[19] Ebd.
[20] PhE, 189 f.
[21] "Wie ich aber etwas halten muß,
so ist es für mich, und so bleibt es für mich, solange ich es so halten muß,
wie es an sich auch seyn mag. ... Unser nothwendiges Halten
gibt uns daher eigentlich nicht nur Gewißheit von der Wirklichkeit,
sondern es gibt uns selbst unsere Wirklichkeit, und gibt sie uns so
nothwendig, als es selber ist" (PhE, 191).
[22] "Wo ich etwas halten muß, da
kann ich zwar die Möglichkeit nicht leugnen, daß es an sich anders sey, als
ich es halte; aber ich habe nicht die Möglichkeit zu halten, daß es anders
sey" (PhE, 147).
[23] PhE, 190.
[24] Ebd.
[25] "Den Zustand des errungenen Haltens
und Annehmens der theoretischen und praktischen Vernunft sprechen wir,
in sofern beyde, das Halten und Annehmen, sich auf die Wirklichkeit
des Erkennens beziehen ... mit einem eignen aber gemeinschaftlichen Worte
des allgemeinen Sprachgebrauches aus, was Glauben heißt"
(PhE, 259).
[26] PhE, 85.
[27] PhE, 261.
[28] In der Hermesianismusdebatte spielte Hermes’ spezifischer Glaubensbegriff und dessen Verhältnis zum heilswirksamen theologischen Glauben eine wichtige Rolle. Hermes selbst hat nur ein einziges Mal die Unterscheidung von natürlichem Vernunft‑ und gnadengewirktem, heilswirksamem "Herzensglauben" ausgesprochen, ihre Identität hat er allerdings nie behauptet. Dieses Problem hat ihn gar nicht beschäftigt. Vgl. Georg Hermes: Christkatholische Dogmatik / J. H. Achterfeldt (Hrsg.). Bd. 3, Münster, 1834 (unveränderter Nachdruck Frankfurt/M., 1968), 469 f; dazu Fliethmann (s. Anm.
3), 297 f.
[31] "Die universale Natur
religiöser Wahrheitsansprüche macht es der Theologie unmöglich, innerhalb
streng definierter disziplinärer Grenzen zu bleiben. Die 'Selbstbegrenzung auf
theologische Wahrheiten' ist ein Oxymoron - zumindest in der monotheistischen
Tradition, in der der Ausdruck Gott den Schöpfer all dessen bezeichnet,
was ist" (ebd., 201).
[32] Vgl. ebd., 202.
[33] Ebd., 225. Er wendet sich damit
gegen die "Yale-Schule", zu der etwa George A. Lindbeck gehört, der in seinem Buch Christliche
Lehre als Grammatik des Glaubens. Religion und Theologie im postliberalen
Zeitalter. Gütersloh, 1994 (Orig.: The Nature of Doctrine. Religion
and Theology in a Post-Liberal Age. Philadelphia, 1984) eine
entsprechende These vertritt.
[35] Ebd., 208.
[36] Ebd.
[37] Ebd., 209.
[38] Philip Clayton: Two Kinds of
Conceptual-scheme Realism. In: The Southern Journal of Philosophy 29
(1991) 167-179, hier 176.
[39] "Perhaps
the argument can be grounded in the very structure of assertions themselves:
to assert is to predicate something (a quality) of something (an object). Thus
each individual judgement aims at a posited correspondence between what is
asserted and what is held to be the case. That the verification of this act is
beyond our ken does not prove that we meant something less by assertions in the
first place" (ebd., 177 f).
[40] Philip Clayton: Das Gottesproblem. Bd. 1: Gott und
Unendlichkeit in der neuzeitlichen Philosophie. Paderborn; München; Wien;
Zürich, 1996, bes. 311-324.
[41] "Der transzendentalen
Auffassung zufolge treten bestimmte Postulate als Implikate unserer
Erkenntnispraxis auf; diese bringen zum Ausdruck, wie wir Erkenntnisansprüche
formulieren und begründen" (ebd., 317; Hervorhebung vom Autor).
[42] "Wenn es tatsächlich problematisch
ist zu behaupten, daß transzendentale Postulate bloße Fiktionen sind, dann
kann andererseits die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß sie
als wahr einzustufen sind und darum einen konstitutiven Status innehaben
können. Damit begegnen wir aber einer Möglichkeit, die den Bereich des
Transzendentalen überschreitet. ... darum ist eine transzendente oder
ontologische Interpretation solcher Postulate notwendig" (ebd., 318 f;
Hervorhebung vom Autor). Mitunter stellt Clayton den Begriff "transzendental"
in einer Weise dem Begriff "transzendent" gegenüber, der ihn eben
doch in die Nähe des "Fiktiven" zu rücken scheint. Nach meinem
Verständnis liegt seine Bedeutung jedoch gerade in dem sachlich auch von
Clayton betonten Charakter transzendentaler Größen, jenseits dieser
Alternative zu stehen.
Hermes hatte die Möglichkeit, Fürwahrhalten und -annehmen
in Notwendigkeit zu hinterfragen, nicht als Indiz ihrer Relativierbarkeit im
Sinne eines Freiheitsgewinns interpretiert. Genau dies geschah aber im Verlauf
der anschließenden erkenntnistheoretischen Diskussion. Das in sich notwendige
Apriori der theoretischen und praktischen Vernunft wurde in seiner historischen
Geformtheit erkannt. Die Vorgegebenheiten jeglichen Erkennens wurden in
ihrer sozialen, kulturell differenzierten Vermittlung erkannt. Damit stellt
sich das Wahrheitsproblem in verschärfter Form.
Hermes hatte das Moment der Kohärenz formal in die Notwendigkeit von
Fürwahrhalten und Fürwahrannehmen, material in den Satz vom Grund und den sittlichen
Imperativ gesetzt und beides in der individuellen, wenn auch universal
geltenden Vernunft des Menschen verortet. Die Kohärenz war aber weiterhin
deutlich der Korrespondenz in ihrer Bedeutung für die Wahrheit untergeordnet.
In der Entwicklung nach Kant wurde nun auch. Das wahrheitstheoretische Moment
der Kohärenz kann so als umfassender Kultur‑ und Sprachzusammenhang
auftreten.