Nur eine Abteilung der Moraltheologie?­

Überlegungen zum Selbstverständnis Katholischer Soziallehre

und ihres Verhältnisses zur Moraltheologie

 

von Bernhard Laux

 

 


Die These ist, daß die Katholische Soziallehre und die Moraltheologie je ein eigenes Material- und Formal­objekt haben. Die Soziallehre behandelt Fragen nach der Gerech­tigkeit, indem sie integrierte Sozialbereiche analysiert und die individuellen Hand­lungsziele vom  Gesamtergebnis abkoppelt. Die Moral der Akteure steuert das System nicht. Zur christlichen Soziallehre und zur theologischen Gesellschaftsethik wird sie, indem sie an christliche Lebensvorstellungen anknüpft. Sie ist die Reflexion einer solchen Praxis.

 

 


This article deals with the relations of Catholic social teaching and moral theology. The author wants to show that they are basically disciplines each having its own material and formal object. Social teaching is focused on questions relating to justice. It is specifically concerned with the analysis of systemically integrated social areas which separate individual objectives of action from the overall outcome of the system, and therefore can not be controlled by the morals of the actors within the system. It becomes Christian social teaching - theological social ethics - by taking up Christian concepts of life. It is the reflecting dimension of such practice.


Die Abgrenzung von Disziplinen ist beileibe nicht die Hauptaufgabe, vor der wir theologisch stehen. Ganz im Gegenteil kommt es darauf an, die zersplitterten und oft beziehungslosen theologischen Diszi­plinen auf­einander zu beziehen und ins Gespräch zu bringen. Aller­dings ist es dafür auch wichtig, daß die verschiedenen Fächer ein Selbst­verständnis ihrer selbst in Relation - nicht in Ab­grenzung - zu an­deren theologi­schen Disziplinen gewinnen. So soll im folgenden auch nicht die Grenze von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre bestimmt werden, sondern über den verschiedenen Kern der jeweiligen Disziplin - insbesondere hier der Soziallehre - nachgedacht werden. In der Reflexion der Spezifika katholischer Soziallehre gegenüber der Moraltheologie soll ein Beitrag zur Bestimmung ihrer theologischen Aufgabenstellung geleistet werden.


Angesichts der sich vollziehenden inhaltlichen Erneuerung der universitären Soziallehre in Deutschland, die in theologischer, sozi­alphilosophischer und sozialwissenschaftlicher Hinsicht den - lange Zeit verlorenen - Kontakt zum gegenwärtigen Diskussionsstand und ihre interdis­ziplinäre Kommunikations­fähigkeit wiederzugewinnen sucht, um ihre Reflexions­aufgabe für Kirche und Christen zu erfüllen[1], gewinnt eine Reflexion des Verhältnisses von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre eine besondere Aktuali­tät: Wieweit kann und muß Katholische Soziallehre in ihrem Erneuerungsprozeß als wissenschaftliche Disziplin an der Moraltheologie Maß nehmen? Inwiefern kommt ihr eine eigenständige Aufgabe gegenüber der Moraltheologie zu? Dieser Beitrag will zeigen, daß trotz vieler Berührungspunkte, großer inhaltlicher Nähe und eines Lernprozesses der Katholischen Soziallehre von der Moral­theologie[2] - in Themenfeldern wie Autonomie/Theonomie, Propriumsfrage und der Hermeneutik der Rückfrage nach jesuanischem und biblischen Ethos - Moraltheologie und Soziallehre doch im Kern Disziplinen mit je eigenem Material- und Formalobjekt sind.[3] "Katholische Soziallehre ist nicht einfach ein Sektor der Moraltheologie."[4]

Der Beitrag will zunächst die Unterscheidung von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre als Reaktion auf gesellschaftliche Differenzierungsprozesse deutlich machen, die auch eine theologische Differenzierung erzwingen. Dazu werden die wesentlichen gesellschaftlichen Veränderungen skizziert. (I) Danach werden drei Spezifika Katholischer Soziallehre in Unterscheidung zur Moraltheologie vorgestellt. (II) Hieraus ergibt sich die Frage, was Katholische Soziallehre von einer sozialphilosophischen Gerechtigkeitstheorie unterscheidet. Die Antwort wird in der Herausarbeitung der Grenzen einer Theorie der Gerechtigkeit gegeben. (III) Schließlich wird eine „Rechristianisierung“ der Katholischen Soziallehre in der Weise vorgenommen, daß sie als Reflexionsdimension der auf Gerechtigkeit zielenden Praxis von Christen bestimmt wird. (IV)

I. Der gesellschaftliche Umbruch

1. Grundthese

Die Unterscheidung von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre beruht auf gesellschaftlichen Differenzierungsprozessen, die erst die Moderne hervorbringt. Katholische Soziallehre als von der Moraltheo­logie un­terscheidbare Disziplin entstand, als die Kirche die Ausdifferenzie­rung verschiedener gesellschaftlicher Teilbereiche aus einer umfassenden christlichen Lebenswelt zur Kenntnis nahm und zumindest für einige gesell­schaftliche Teilbereiche im Grundsatz - zum Teil mit vielen Vorbe­halten - anerkannte und reflektierte.[5]

Eine historische Rückübertragung der Kategorie "Soziallehre" in vormo­derne Gesellschafts­verhältnisse und eine rückblickende Un­terscheidung von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre ist deshalb wenig sinn­voll. Natürlich soll damit weder eine die Christentumsgeschichte durch­ziehende ethische Reflexion gesellschaftlicher Tatbestände noch die Relevanz dieser Tradi­tionsstränge für die Katholische Soziallehre bestrit­ten werden. Aber weder das gesellschaftliche Handlungsgeflecht noch dessen theologische Reflexion bieten unter vormodernen Be­dingungen einer Trennung von Moraltheo­logie und Sozi­allehre eine Basis.

2. Der Blick zurück in die "Christenheit"


Das Christentum des "Abendlandes" bewegte sich im weit überwiegenden Teil seiner Ge­schichte im Rahmen einer kulturell integrierten Gesell­schaft, und zwar genauer im Rahmen einer Kultur, die christlich geprägt war, die je­denfalls vom Christentum als die seine verstanden wurde. Es gab eine die Gesellschaft bestimmende christliche Kultur und damit eine christliche Gesell­schaft. Der christliche Glaube stellte eine relativ geschlossene, gesellschafts­weit institutio­nalisierte symbolische Sinnwelt dar. "Alle Ereignisse, Phänomene, Handlun­gen und Institutionen erhielten letztlich ihren Sinn und ihre Legitima­tion im Rahmen der durch das Christentum geprägten Sinnwelt. Gleichzeitig bil­dete umgekehrt die gesamte Gesellschaft die 'Plausibili­tätsstruktur' der Symbolsinnwelt, indem diese in allen Interaktions­prozessen und institu­tionellen Handlungs­abläufen eine im­plizite oder explizite Bestätigung fand."[6] Alle sozialen Handlungsfelder wurden vom christlichen Sinnsystem gedeu­tet, getragen und legitimiert. Der Nomos der Gesellschaft war in den Kos­mos christ­lichen Weltverständnisses eingebunden. Die ganze Ordnung der Gesell­schaft und alle einzelnen Handlungsfeldern erhiel­ten hier ihren Sinn und ihre Zuordnung.

In der transzendenten Verankerung wird gesell­schaftliche Ordnung objektiviert. Der Charakter institutio­neller Ordnungen als Produkte men­schlichen Schaffens bleibt verborgen. Sie werden natürlicher Zwangsläufigkeit, Objektivität und Unveränderlichkeit angeglichen.

So wie die Ordnung der Gesellschaft in die göttliche Ordnung der Welt eingegliedert ist, so ist die Reflexion der Ordnung der Gesell­schaft in die Theologie eingebunden. Thomas von Aquin zum Beispiel ist auch maß­geblicher Ökonom des Mittelalters.

In den abstrahierenden Termini gegenwärtiger Gesellschaftstheorie lassen sich vormoderne Gesellschaften folgendermaßen auf den knappsten Begriff bringen: Sie sind Gesellschaften, die sich noch weitgehend als Lebenswelt[7] verstehen lassen oder, was damit weitgehend synonym zu ver­wenden ist, die auf dem Typus der Sozialintegration beruhen. In ihnen ist das Handeln durch eine gemeinsam geteilte Kultur angeleitet, geregelt und sinngefüllt. Die Koordination des Handelns beruht auf einem breiten Fundus an gemeinsa­men Vorstellungen, Orientierungen, Werten und Mo­tiven. Der kulturell definierte er­wünschte Zustand eines Gesellschaftsbereichs wird in Normen institutionalisiert und in Hand­lungsmotiven internalisiert und ist in den Vorstellungen und Antriebsstrukturen der Handelnden präsent. Die abendländische Chri­stenheit, als das Beispiel einer vormodernen Gesellschaft, um das es uns geht, ist Le­benswelt auf der Basis eines umfassenden christlichen Welt­bildes.

3. Der Umbruch zur Moderne

Moderne Gesellschaft ist weder getragen von einem christlichen Sinnsy­stem, das fraglose Konsensbasis aller Gesellschaftsmitglieder wäre, noch ist sie überhaupt mit dem Lebensweltkonzept hinreichend zu verstehen.


Das Christentum verliert seine gesellschaftsfundierende Funktion. Die Kul­tur in der Moderne hat sich vom christlichen Weltbild gelöst. Darüber hinaus hat Kultur überhaupt aufgehört, "Welt­bild" zu sein - jedenfalls in ihrem sozialstrukturell institutionalisierten und damit gesamtgesell­schaftlich verbindlichen Teil.[8] Sie ist kein übergreifender Sinnzusammen­hang, in dem Kon­zeptio­nen der Natur, der Gesellschaft, des Menschen und des Verhältnisses von Mensch, Natur und Übernatürlichem formuliert und systematisch mit­einander verbunden werden. Die alte, einheitliche Welt­sicht ist zer­brochen.

Gesellschaft verliert ihre metaphysisch-natürliche Fundierung, Legiti­mation und Selbstver­ständlichkeit und wird als Produkt men­schlichen Schaffens erkannt. Soziologie entsteht als Wissenschaft, die den Men­schen über sein Werk Gesellschaft aufklärt, das er bis­her gar nicht als das seine erkannt hat, und die in ihren Anfängen auch mit dem Anspruch auf­tritt, Gesellschafts­konstruktion vernünftig anleiten zu können. Jedenfalls verliert Gesellschaft ihre traditionelle Legiti­mation und muß sie neu gewinnen.

Moderne Gesellschaft, die nicht mehr weltbildhaft, sondern durch ab­straktere Prinzipien fundiert und durch formale Organisation integriert ist, kann die Weltbilder freigeben und verträgt ihre Pluralität sowie eine Vielfalt von Lebenskonzepten. Welt­bilder haben durchaus ihren Platz, ja ihre Not­wendigkeit, weil nur in ihrem Kontext umfassende Fragen men­schlichen Lebens beant­wor­tet werden können. Aber ihre Gültigkeit ist gruppen- bzw. milieuspezifisch begrenzt und letztlich auf persönliche Entscheidung für sie gegründet. Gesellschaft selbst ist bescheidener geworden; sie gibt auf viele Fragen keine für alle ihre Mitglieder verbindliche Antwort. Moderne Gesell­schaft ist also durch eine Pluralität von Weltbildern und von Kon­zepten guten Lebens gekennzeichnet, die nicht aufeinander zu­rückgeführt werden können, zwischen denen sich nicht mit Gründen, die allge­meinverbindliche Gültigkeit beanspruchen, entscheiden läßt. Hierauf insi­stieren zurecht Postmoderne-Theorien.[9]

II. Unterscheidungen

Wenn die Unterscheidung von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre auf neuzeitlichen Differenzierungen beruht, so ist zu prüfen, wie diese je für Moraltheologie und katholische Soziallehre konstitutiv sind. Aus­gangspunkt dieses Abschnitts sind also gesellschaftliche und kulturelle Differenzierungen, die die Moderne mit sich bringt. Von da aus wird gefragt, ob diese Differenzierungen konstituierend oder akzentuierend zu einer Unterscheidung des Aufgabenfeldes von Moraltheologie und Christ­liche Soziallehre beitragen können.

1. Die Fragen "guten Lebens" als Gegenstand der Moraltheologie - die Frage der Gerechtigkeit als Gegenstand Katholischer Soziallehre


Moderne Gesellschaft unterscheidet das Rechte vom Guten, unterscheidet Fragen der Gerechtigkeit von Fragen des guten Lebens und betont den Vor­rang des Rechten gegenüber dem Guten. "Die Betonung dieser Priorität impliziert zweierlei. Zum einen stellt sie die Mittel bereit, um mit der Pluralität der Begriffe umzugehen. Sie konzediert, daß es verschiedene Begriffe des guten Lebens geben kann, vertritt jedoch, daß Gerechtig­keitsbegriffe unabhängig davon definiert werden können. Folglich haben sich entsprechende Theorien der Gerechtigkeit bemüht, Gerechtigkeitsbe­griffe unabhängig von umfassenden Theorien des Guten zu entwickeln. Letztere, so wird argumen­tiert, enthalten religiöse Präferenzen und wer­den damit an die Privatsphäre verwiesen ... Zweitens impliziert der Vor­gang des Rechten gegenüber dem Guten, daß Gerechtigkeitsbegriffe funda­mentaler als solche des Guten sind - in dem Sinne, daß Gerechtigkeits­begriffe das eingrenzen, was legitimer- und in zu rechtfertigender Weise als ein Begriff des guten Lebens in Anspruch genommen werden kann."[10]

Mit Gerechtigkeit ist der Anspruch verbunden, daß sie rein vernünftig begründet werden kann, ohne auf partikulare Traditionen und Lebensfor­men zurückgreifen zu müssen. Sie erhebt also einen universalistischen, kontextunabhängigen Anspruch.[11] Andererseits sind ihre Prin­zipien so formal und prozedural, daß sie keine Lebensform generieren können, son­dern sie voraussetzen müssen. Gerechtigkeitsprinzipien sind rational be­gründbar, aber ungeeignet, Lebenspraxis zu be­grün­den. Konzepte guten Lebens sind notwendig, aber nicht in ihrer Gänze inter­subjektiv so begründbar, daß jeder Vernünftige sie akzeptieren können müßte. Sie können in einer Situation inkommensurabler Pluralität nicht mehr die Grundinstitutionen der Gesellschaft fundieren - jedenfalls nicht ohne den Preis des Funda­mentalismus dafür zu bezahlen.

Moraltheologie ist nach diesem Verständnis konzentriert auf die Frage guten Lebens im Kontext der Tradition christlichen Glau­bens. Er eröffnet einen "Sinn-Horizont", eine "Glaubens-Intensio­nalität", er wirkt "kriti­sierend, stimulierend und integrierend", er begründet eine kirchlich-ge­meind­liche Glaubensgemeinschaft, die zugleich Such- und Reflexions­gemeinschaft im Hinblick auf verantwortliche Moral ist, er legt Elemente einer Anthropologie grund - um nur einige der Bestimmungen des Zusam­menhangs von Glaube und Moral zu zitieren. Im Kontext dieser gemeinsa­men Glaubensüberzeugung, die "Zielgestalten umfassend gelungenen Lebens"[12] mitumfaßt, sind Fragen der Moralität, also des guten Lebens, plau­sibel bearbeitbar. Diese Plausibilität kann aber nicht ohne weiteres über den Binnenraum der Glaubensgemeinschaft hinaus für jene gesellschaft­lichen Gruppen unterstellt werden, die den christlichen Glauben und seine sittlichen Prämissen nicht teilen. Daß Moraltheologie vom umfassenden Konzept des guten, gelingenden Lebens ausgeht, bedeutet nicht, daß Fragen der Gerechtigkeit in ihrem Kontext keine Rolle spielen; Gerechtigkeit ist vielmehr ein unverzichtbares Kriterium gelingenden Lebens. Moraltheologie weiß jedoch den in einer gemeinsamen Glaubenstradition stehenden Menschen mehr zu sagen über die Formen, Haltungen und Handlungsweisen, in denen ihr Leben gelingen kann.

Christliche Soziallehre ist konzentriert auf die bescheidenere Frage der Ge­rechtigkeit. Gerech­tig­keit ist kritische Prüfinstanz von Lebensformen und sichert zugleich als unbeliebige Basis der Gesellschaft Pluralität von Weltan­schauungen und Lebenskonzepten, indem sie - in Verteidigung der grund­legenden Gleichheit und der damit ver­bundenen gleichen Freiheit aller - normative Regelungen an deren Verallgemeinerbarkeit bindet und damit - jedenfalls in diskursethischen Konzepten - an die Zustimmung der Betroffenen.

2. Christliche Soziallehre reflektiert Strukturen, die Christen wie Nicht­christen betreffen

In der modernen Gesellschaft gibt es eine hohe Pluralität von Lebens­wegen, Lebensstilen und Lebens­zielen. Aber nicht alles ist plural. Es gibt Regelungsmechanismen und Rahmenbedingungen des Handelns, die für alle gültig sind, unter denen Menschen mit verschiedenen Weltanschauungen und Konzepten guten Lebens, unter denen Christen und Nichtchristen gleichermaßen leben müssen. Ich will es am Bereich der Wirtschaft (im Gegensatz zum Bereich der Familie) ansprechen.


In einer pluralistischen Gesellschaft, mit unterschiedlichen und nicht konsensfähigen Konzepten darüber, was "gutes Leben" heißt, entstehen im Bereich der Wirtschaftsethik ganz spezifische Fragen, die sich im Bereich der Familienethik so nicht stellen. Eine Familienethik im theologischen Kontext kann sehr viel stärker von einer Konzeption guten Lebens auf der Basis christlicher Botschaft gesättigt sein, da eine Familie frei ist, in der Gestaltung ihrer innerfamilialen Lebens­form. In der Wirtschaft aber handeln Christen und Nichtchristen unter den gleichen institutionellen Bedingungen. Christliche Wirtschaftsethik wird dementsprechend beschei­dener sein müssen. Es kann hier nur um Fragen der Gerechtigkeit gehen, die diskursiv bearbeitbar sind. Kirche mag durchaus Konsumstile als zu "materialistisch" kritisieren können, weil sie vor dem Menschenverständ­nis des Christentums zu sehr am "Haben" statt am "Sein" orientiert erscheinen.[13] Ein Ausschluß von Konsumbedürfnissen durch verbindliche Verbote wird sich allerdings erst dann rechtfertigen lassen, wenn ihre Befriedi­gung als ungerecht zu qualifizieren ist, weil sie Lebens- und Ent­faltungsmöglichkeiten anderer beeinträchtigt.

Damit ist eine zweite Unterscheidung angesprochen - die allerdings mit der ersten eng ver­bunden ist: Katholische Soziallehre beschäftigt sich mit ethisch folgenreichen Rahmenbedingungen des Handelns, die gesellschaftlich ver­bindlich sind und somit für Menschen unterschiedlichster Weltanschauung und Lebenskonzeption Gültigkeit haben.[14] Moraltheo­logie ist auf das rechte Handeln aus christlichem Glauben konzentriert.

3. Spezifische Kompetenz der christlichen Soziallehre für systemisch integrierte Sozialbereiche[15]

Auf der Ebene der Gesellschaft bringt die Moderne einen neuen Modus der Hand­lungs­koordi­na­tion hervor: Systemintegration tritt neben Sozialintegra­tion. Ordnen wir letztere der Lebenswelt zu, können wir auch for­mulieren: Systemisch integrierte Handlungs­felder gliedern sich aus der Lebenswelt aus.[16] Ich will es anhand der Wirtschaft zeigen, die gewisser­maßen das Beispiel ist, weil hier die Entwicklung am reinsten zu sehen ist.[17]


Sozialbereiche, die auf dem Typus der Sozialintegration beruhen, koordi­nieren Handeln durch gemeinsame, kulturell bestimmte Orientierungen, Motive und Ziele, die sich in sozialen Normen nieder­schlagen und das Handeln regeln. In systemisch integrierten Handlungs­feldern dagegen wird Handlungskoor­dination gewissermaßen "moralfrei" über unpersönliche Re­gelmechanismen er­zeugt. Die erwünschten Ergebnisse werden von den mo­ralischen Hand­lungsmotiven abgekop­pelt. In der Wirt­schaft handeln die Akteure nicht moralisch und normorientiert, sondern - allerdings inner­halb einer Rah­menordnung - strategisch-interessenratio­nal. Sie verfolgen ihre eigenen Inter­essen. Die subjektiv unkoordinierten, am eigenen Vorteil orientierten Handlungen werden durch den Steue­rungsmechanismus Markt und das "Kommunikations"medium Geld "hinter dem Rücken der Handeln­den" zu komplexen Netzen (Systemen) verflochten. Diese werden von den einzel­nen Handelnden in der Regel als Ganze nicht über­schaut, verstan­den, so gewollt und kön­nen von ihnen entsprechend auch nicht als Gan­ze verantwortet werden. Sie bedür­fen der kontra-intuitiven Analyse einer Wirtschaftswissenschaft, die sich mit einem gewissen Recht quasi-naturwissen­schaftlich versteht; denn die doch aus dem Handeln von Menschen entspringende Wirt­schaft tritt den Menschen fremd wie die Natur entgegen, weil das sich am Ende einstellende gesamtwirt­schaft­liche Ergebnis aus zahllosen Wirtschaftstransaktionen und die Gesetze, die zu ihm führen, eben nicht in den Köpfen der Akteure abgebildet sind. Präsent sind ihnen ihre Handlungsziele und das Know-how, mit denen sie ihre Pläne - vielleicht - erfolgreich verfolgen können. Einzelwirt­schaft­liche und gesamtwirtschaftliche Perspektive kommen bei weitem nicht zur Deckung.

Dieses Auseinanderfallen von erwünschten Ergebnissen einerseits und Handlungsmotiven der Akteure andererseits ist bei Adam Smith bereits deutlich formuliert u. a. im vielzitierten Satz: "Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, daß sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen."[18]

Der Ort von Normativität verlagert sich so von der individuellen Hand­lung und dem Motiv des Handelnden in die Rahmenordnung, in die insti­tutionellen Bedingungen. Diese Verlagerung und das damit verbundene Auseinanderfallen von erwünschten Zuständen einerseits und Hand­lungs­­motiven andererseits sprengte den Rahmen der Moraltheologie und for­derte zur Entwicklung einer von - der Qualifizierung des individuellen Handelns unabhängigen[19] - ethischen Reflexion sozialer Strukturen heraus und damit zur Entwicklung der neuen Disziplin "Katholische Sozial­lehre".

Damit ist der dritte Unterscheidungspunkt angesprochen: Katholische Soziallehre hat als spezifischen Kompetenzbereich gegenüber der Moraltheologie die systemisch integrierten Hand­lungsfelder, in denen - idealtypisch gespro­chen - Handeln "moralfrei" ist, Normativität in den Rahmenbedingungen konzentriert ist und die sich einstellenden Strukturen und Ergebnisse im Wollen der Handelnden nicht präsent sind. Weil das sich einstellende Gesamtergebnis sowohl kontra­intuitiv gegenüber den Handlungsintentionen der innerhalb des Systems agierenden Sub­jekte als auch unvorhersehbar und paradox gegenüber den in der Gestaltung der Rahmen­be­dingungen verfolgten Zielen sein kann, reicht die richtige Intention nicht aus. Erforderlich sind auf fachwissenschaftlicher Kenntnis beruhende, begründete Prognosen über die unter bestimmten Bedingungen sich einstellenden Systemzustände.

Hieraus entspringen spezifische Kompetenzanforderungen an die Katholische Soziallehre. Andernfalls kann man den zwei Gräben entlang des Weges sozial­ethischer Reflexion kaum entgehen:

-     auf der einen Seite der Gefahr bloß moralisierender Beurteilung und Gestaltung von Sozial­strukturen, ohne den komplexen und teilweise kontra-intuitiven Charakter sozialer Zusam­menhänge zu berücksichtigen. Hieraus resultieren gutgemeinte, aber unqualifizierte Vor­schläge, die in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion nicht bestehen können, oder Konzepte, die zu unerwünschten und letztlich „unmoralischen“ Ergebnissen führen können. In der Folge wird Moral verschlissen und Ethik in ihrer gesellschaftlichen Relevanz diskreditiert;

-     auf der anderen Seite der Gefahr des Verlust der ethischen Argumenta­tions- und Kritik­fähigkeit gegenüber komplexen Systemen, wodurch sie ethischer Begründungspflichtigkeit faktisch entrinnen und von vornherein als legitim angesehen werden müssen. Mit Aussagen, daß "Wettbewerb solidarischer als Teilen" ist oder Marktwirtschaft der "vorrangigen Option für die Armen"[20] ent­spricht - die ja nicht nur falsch sind -, kann dann nicht mehr ethisch differenziert umgegangen werden.


Zusammenfassung

Katholische Soziallehre als wissenschaftliche Disziplin läßt sich in ihrem Kern verstehen als Theorie der gerechten Gestaltung gesellschaftlicher - insbesondere systemisch integrierter - Hand­lungs­bereiche, deren Struktu­ren Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen und Lebenskonzep­ten gleichermaßen betreffen. Deshalb müssen Normierungen auf den Anspruch der Gerechtigkeit begrenzt bleiben und mit Vernunftgründen argumentativ eingelöst werden. Diesen Anspruch hat Katholische Sozial­lehre in ih­rer sozialphilosophischen Grundausrichtung immer erhoben, nur konnte ihre - sich letztlich als binnenkirchliches Theoriegebäude darstellende - neoscholastische Natur­rechtslehre diese Vermittlungsaufgabe nicht mehr erfüllen.[21] Hier wird sie mit neue­ren, insbeson­dere kommunikationstheoretischen Ansätzen praktischer Philo­sophie ins Gespräch kommen müssen, die für eine theologische Ethik durchaus anschlußfähig sind.[22] Katholische Soziallehre als theologi­sche Disziplin ist so Grenzwissenschaft zur Sozialphilosophie, wenn sie im inter­disziplinären Diskurs um Gerechtigkeit das Rationalitätspotential sozial­philosophischer Reflexion aufarbeitet, und zu den Sozialwissenschaf­ten, wenn sie deren gesellschaftsanalytische Erkenntnisse aufnimmt.

Aber in der Verdop­pelung dieser Wissenschaft kann sie sich kaum erschöpfen. Zu fra­gen ist, wo Katholische Soziallehre die Grenzen einer sozialphilosophi­schen Theorie der Gerechtigkeit überschreitet.

III. Grenzen einer Theorie der Gerechtigkeit

Das entscheidende Problem aller Gerechtigkeitstheorie ist: Eine Theorie der Gerechtigkeit macht noch keine Gesellschaft gerecht. Selbst wenn man substantiell bestimmt hat, wie eine gerechte Ordnung der Gesellschaft oder ihrer Teilbereiche aussehen könnte, ist zwar viel und doch noch wenig geleistet.

1. Der Begriff der Gerechtigkeit ist weitgehend abstrakt und prozedural.

Der Begriff der Gerechtigkeit reicht nicht hin, um Lebensformen zu generieren, sondern nur, um Lebens­formen zu prüfen. Er gibt nur eine formale Bestimmung dessen, was gerecht ist.

So lautet bekanntlich I. Kants kategorischer Imperativ: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie allge­meines Gesetz werde."[23] Und J. Habermas reformuliert in kommunikations­theoretischer Perspektive, "daß nur die Normen Geltung bean­spruchen dürfen, die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines prakti­schen Diskurses finden (oder finden könnten)."[24] Dahinter steht allerdings ein inhaltlicher Kern: die gleiche Würde, das gleiche Recht, die gleiche Entfaltungsmöglichkeit eines jeden Menschen und die Unver­fügbarkeit des anderen. Gerech­tigkeit aber reicht nicht hin, um Lebens­formen zu schaf­fen.

2. Der Begriff der Gerechtigkeit ist "energielos". 


Kognitivistische Ge­rechtigkeitstheorien in der Tradition Kants stehen vor der Kluft zwischen Rechtfertigung sittlicher Normen (die sie lei­sten kön­nen) und Fragen der Anwendung und Motivierung, die sie nicht lösen können. Die Kluft bleibt unvermittelt. Sie können den Schritt zur Praxis nicht ableiten. "Die Diskursethik unterstellt nicht, daß sie durch argu­mentative Begründung der einsehbaren Gültigkeit des Prinzips auch den guten Willen zur Befolgung des einsehbaren Handelns in der konkreten Situation des Handelns andemonstrieren könnte. Hier - wo es um die willentliche Bekräftigung der Einsicht in die Gültigkeit geht - muß die Diskursethik, wie schon Kant, das irrationale 'Mysterium' des freien Wil­lensentschlusses (auch zum Bösen!) als ihre Grenze (wenn man das so nennen will) anerkennen."[25]

Die Praxis der Gerechtigkeit kann nicht von Gerechtig­keitstheorien aus in Gang kommen, son­dern ist angewiesen auf Lebens­welten, die den Gerech­tigkeitsforderungen entgegenkom­men und einem Handeln auf Gerechtigkeit hin die motivationale Basis geben können.

Darüber hinaus ist deutlich, daß die Prinzipien moderner Kultur, kriti­sche und nicht kon­struk­tive Verfahren sind, so daß in praktischen Diskursen nicht Lebens­formen generiert werden können, sondern vor­ausgesetzt wer­den und lediglich im Rahmen einer insgesamt geltenden Lebens­welt auf­tretende Fragen der Gerechtigkeit - und eben nicht des "guten Lebens" - erörtert werden können. "Universalistische Moralen sind auf Lebensformen angewiesen, die ihrerseits soweit 'ratio­na­lisiert' sind, daß sie die kluge Applikation all­gemeiner moralischer Einsichten ermöglichen und Motiva­tionen für die Umsetzung von Einsichten in moralisches Handeln fördern. Allein Lebens­formen, die in diesem Sinne universalistischen Moralen 'entgegenkommen', erfüllen notwendige Be­dingungen dafür, daß die Ab­straktionsleistungen der Dekontextuali­sierung und der Demoti­vierung auch wieder rückgängig gemacht wer­den können."[26]

3. Der Begriff der Gerechtigkeit ist von Sinnlosigkeit bedroht.

Es ist nicht a priori ausgeschlossen, daß Recht und Unrecht, Gut und Schlecht, Sein und Nicht-Sein „gleichgültig“ sind, nämlich von letzter Sinnlosigkeit ent­wertet werden. Die Erfahrung der Vergeblichkeit ge­rechten Handelns, ja die Vernichtung der Gerechten ist sehr reale Erfahrung auch unseres Jahr­hunderts. Damit "bricht für kommu­nikatives Han­deln, das angesichts der vernichteten Opfer dennoch auf die kommu­nikative Realisierung möglicher Freiheit praktisch vorgreift und sich da­bei dem Risiko des Scheiterns aussetzt, die Frage nach der Rettung der vernichteten Opfer, nach einer abso­luten im Tode ret­tenden Freiheit auf."[27]

Diese religiöse Frage klingt auch bei Th. Adorno an: "Was von Entmy­thologisierung nicht ge­troffen würde ... wäre ... die Er­fahrung, daß der Gedanke, der sich nicht enthauptet, in Trans­zendenz mündet, bis zur Idee einer Verfassung der Welt, in der nicht nur beste­hendes Leid abgeschafft, sondern noch das unwiderruflich vergangene wider­rufen wäre."[28]

Christlicher Glaube ist nicht nur Motivationsbasis, sondern eröffnet einen Sinn- und Hoffnungshorizont, der dem Be­mühen um Gerechtigkeit voraus- und zugrundeliegt.[29] "So gesehen, eignet der bewußt gestalteten Moral eine Transzendenz-Ausrichtung, auch einer sich als nur-human oder nicht re­ligiös verstehenden Mo­ral."[30]

Christliche Soziallehre ist damit Theorie der Gerechtigkeit im Kontext des Motivations-, Sinn- und Hoffnungshorizonts christlichen Glaubens.


4. Gerechtigkeit ist zu erkämpfen.

Gerechtigkeit ist vielfach nicht einfach da oder läßt sich in zwangloser Einigung herstellen. Sie ist unter ungerechten Bedingungen erst noch zu erkämpfen. Dies erfordert den Einsatz von Gruppen, die Lernprozesse, Veränderungen des Bewußtseins und Verhaltens und Verschiebungen in den Machtverhältnissen in Gang bringen. Das Mühen um eine Gerechtig­keit, die erst noch zu erkämpfen ist, erfordert im Vergleich zur Achtung und Befolgung bereits vorhandener gerechter Gesellschaftsstrukturen, ein Mehrfaches an Einsatz, da es gilt, gegen die bestehende Realität im Vorausgriff auf Gerechtigkeit, diese in versuchs- und modellhaften Lebensweisen, in Zeichen­hand­lungen und Symbolen - möglicherweise bis hin zu zivilem Ungehorsam - zur Geltung zu bringen.

IV. Christliche Soziallehre als Reflexionsdimension der auf Gerechtigkeit zielenden Praxis von Christen

Christliche Soziallehre wird dadurch zur christ­lichen Soziallehre, daß sie für und mit Christen im Vollzug der diakonischen Grund­dimension des Glaubens Refle­xionsarbeit auf dem Weg zu gerech­teren gesellschaftlichen Strukturen leistet.

Die gesellschaftliche Gestal­tungs- und Veränderungs­praxis von Christen als Teil des diakoni­schen Grundvollzugs von Kirche verdankt sich der heilenden Zuwendung Gottes, die die Zuwendung zum Nächsten trägt. Diese existenzielle Entschieden­heit, der Anspruch und Zuspruch der Reich-Gottes-Botschaft, die im Handeln und Sprechen Jesu zum Ausdruck kommende ethische Perspek­tive sind für die soziale Praxis von Christen fundamental. Christliche Sozial­lehre hat entsprechend die soziale Praxis von Christen theoretisch zu begleiten, in der sie von einem Gott Zeugnis geben wollen, der den Men­schen heilend entgegen geht und den gerade die Benachteiligten auf ihrer Seite wissen können. Sie hat für die Glaubenspraxis in ihrer ge­sellschaftlichen Dimension

-     die Impulse jesuanischer Tradition,

-     Ergeb­nisse der Analyse moderner Gesellschaften - ihren Strukturen, Funk­tionsprinzipien und ihren Auswirkungen auf die Lebenschancen von Men­schen in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Regionen der Erde -

-     und die Erkenntnisse sozialphilosophischer Gerechtigkeitstheorie

in Beziehung zu setzen.

Im Leben von Christen und Gemeinden, kann es nicht nur darum gehen, die Prinzipien der Gerechtigkeit und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu reflektieren , sondern hier muß ja eine Lebenspraxis vorhanden sein, aus der heraus die diakonische Dimension christlichen Glaubens verändernd in die soziale Wirklichkeit eingreifen kann. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Praxis unter modernen Gesellschaftsverhältnissen, sondern partiell auch um eine gegen sie, dort nämlich, wo moderne Gesellschaft die Würde des Menschen mißachtet. Christliche Lebensform wird immer auch Elemente einer Ge­genkultur aufweisen müssen, in der die für die Veränderung der Gesell­schaft notwendigen Reflexions-, Diskussions- und Lernprozesse stattfin­den, die ent­sprechen­den Motive und Motivationen entstehen und Schritte zu einer erneuerten und erneuern­den Praxis tastend gewagt werden kön­nen. Hier müssen aber auch die Strategien einer gesellschaft­lichen und politischen Durchsetzung entwickelt und mögliche "Koalitions­partner" gesucht werden. Das Christentum als "soziale Bewegung" ent­wickelt eine Lebensform, in der die Prinzipien der Gerechtigkeit immer schon einge­bunden sind in eine umfassende Konzeption des guten Le­bens, durch das sie eine mögliche inhaltliche Ausfüllung erfahren. Gesellschaftlich kann diese konkrete, gefüllte Realisierung von Gerechtigkeit Modell­charakter haben. Zugleich bildet diese Lebenswelt die notwendigen sozia­len und persön­lichen Ressourcen aus, die für Veränderung gesellschaft­licher Verhältnisse vorausgesetzt werden.

V. Folgerungen

Für die Katholischen Soziallehre sind daraus drei Folgerungen zu ziehen:


1.    Katholische Soziallehre als Theorieinstanz einer sozialen Bewegung muß nicht nur um eine Theorie der rechten Ordnung der Gesellschaft bemüht sein[31], sondern auch um eine Theorie der Veränderung der Gesellschaft hin zu diesem Ziel.[32] Sie wird sich auch zu einer Theorie gesellschaftlicher Transformation und entsprechenden politischen Strategien wandeln müssen, die bisher in der statischen Konzeption Katholischer Soziallehre - im Gegensatz zur Theologie der Befreiung - kaum eine Rolle spielten. Für diese notwendige Dynamisierung wird sie sich mit dem sozialwissenschaftlichen Kenntnisstand über sozialen Wandel, gesellschaftliche Evolution, soziale Bewegungen und Ansatz­punkte gezielter gesellschaftlicher Veränderung befassen müssen.

2.    Die herausgearbeiteten Unterschiede zur Moraltheologie sind zu rela­tivieren, aber nicht aufzugeben. Als Theorie der sozialen Bewegung von Christen steht sie innerhalb dieser Lebens­welt und damit im Kontext des Evangeliums. Sie reflektiert offensichtlich nicht zuerst Hand­lungs­strukturen, die Christen und Nichtchristen gleichermaßen betreffen, sondern Hand­lungs­kon­sequenzen für Christen. Die im Teil II getroffenen Unterscheidungen scheinen verloren zu gehen. Jedoch reflektiert Katholische Soziallehre spezifisch das soziale Handeln von Christen in Bezug auf die Gestal­tung gesellschaftlicher Strukturen, die für Christen und Nichtchristen gleichermaßen verbindlich sind und die eine Unterscheidung von Fragen des guten Lebens und der Gerechtigkeit erfordern. Gerade wegen des humanen Charakters christlicher Botschaft wird sie hier die frei­heitsverbürgende, antitotalitäre und antifundamentalistische Intention der Tren­nung von Fragen des guten Lebens und der Gerechtigkeit bewahren und verteidigen, auch wenn der Einsatz für Gerechtigkeit für sie aus christlicher Motivation kommt und Christen versuchen, in ihrem Han­deln die Strukturen der Gerechtigkeit mit christlichem Geist und christlicher Praxis zu füllen.         Die Kirche, die diese Unterscheidung - und damit die Unterscheidung von Katholischer Soziallehre und Moraltheologie akzeptiert - tritt gesellschaftlich für Gerech­tigkeit ein, die rational zu begründen ist und zu der aus verschie­denen Sinnhorizonten motiviert werden kann, und nicht für die Über­nahme christlicher Lebensformen als allgemeinverbindliche Strukturen. Selbst solche Lebensformen, die Christen aus ihrer Erfahrung und Überlieferung heraus mit guten Gründen als zentrale Elemente für ein gelingendes Leben ansehen, werden sie dann zwar für sich selber hochhalten und andere Menschen dafür zu gewinnen suchen, sie jedoch nicht mit den Mitteln staatlicher Macht und staatlichen Rechts anderen verbindlich vorschreiben wollen.

       Aus der Unterscheidung von Gerechtigkeit und Konzepten des guten Lebens, von Fragen der Moraltheologie und der Gesellschaftsethik ergibt sich sogar die mögliche Konsequenz, daß Christen gesellschaftlich für die Ermöglichung und Nicht-Diskriminierung von Lebensformen eintreten müssen, die sie moralisch ablehnen.[33]


3.    Aufgabe Katholischer Soziallehre ist nicht nur die Analyse der Gesell­schaft, die oft als der Kirche äußerlich oder ihr gegenüberstehend verstanden wird - "Kirche und Gesellschaft" -, sondern auch der Kirche in ihren sozialen Lebensformen selbst.[34] Diese doppelte Aufgabe ist in ihrer Korrelation zu bearbeiten. Die geschichtlich sich verändernde Gesellschaftlichkeit christlichen Glaubens in ihrer Zielrichtung und Auswirkung auf die Gesellschaft wie in ihrer Geprägtheit durch Gesellschaft ist Gegenstand der Soziallehre. Allerdings: "Die wechsel­seitige Korrelation von Kirche und kirchlichen Lebensformen mit den jeweiligen gesellschaftlichen und öffentlichen Figuren des Lebens wurde bislang nicht thematisiert."[35] Bislang hat Katholische Sozial­lehre nur den einen Pol wahrgenommen. Sie hat die gesellschaftliche Ord­nung unter dem Anspruch des Christentums reflektiert. Der Ver­zicht auf die Analyse der gesellschaftlichen Geprägtheit christlicher Wissensbestände und Lebensformen in deskriptiver wie normativer Hinsicht führt aber nicht nur zum Ausfall eines zentralen, kirchlich wichtigen Themenfeldes, sondern auch zur Beschneidung des Refle­xionsniveaus Katholischer Soziallehre in dem Themenfeld, das sie wahrnimmt. Sie begibt sich damit der selbstreflexiven und ideo­logiekritischen Potenz, die in der Analyse der gesellschaftlichen Bedingtheit auch der eigenen Kategorien und Konzepte liegt. Insofern ist die Einbeziehung der Religionssoziologie, die aus der Fremdper­spektive und mit empirischem Anspruch die wechselseitige Abhängig­keit und Prägung von Religion und Gesellschaft thematisiert, nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Damit ist deutlich: Katholische Soziallehre ist mehr als Sozial­philosophie, die Maßstäbe liefert; auch mehr als kritische Theorie, die über die Analyse von Herrschafts- und Unrechtsstrukturen hinaus "auch noch die sozialen Ressourcen für ihre praktische Überwindung zu erfassen"[36] anstrebt, für die aber das tragende Subjekt immer unbestimmbarer geworden ist. Katholische Soziallehre ist wissenschaftliche Reflexionsdimension für Menschen, die aus ihrem Glauben Perspektiven und Ressourcen für eine Praxis humaner Gesellschaftsver­änderung haben und sie in Zusam­menarbeit mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zur Geltung bringen wollen.



[1]           Man vergleiche die bei aller Zurückhaltung in der Formulierung doch recht herbe Kri­tik des für gesellschaftliche Fragen zuständigen Bischofs Josef Homeyer an der traditionellen Soziallehre und seine Aufgabenbeschreibung für die Soziallehre: "Es bedarf einer zweiten Bekehrung". Fragen an Bischof Josef Homeyer zur gesellschaftlichen Ver­antwortung von Katholiken. In: Herder-Korrespondenz 44 (1990) 417-423.

[2]           Vgl. Wilhelm Korff: Grundzüge einer künftigen Sozialethik. In: Jahrbuch für christliche Sozialwissenschaften 24 (1983) 29-49, v. a. 31 f; Bernhard Fraling: Desiderate des Moraltheologen an die Sozialethik - auf der Suche nach konkretisierter Verantwortung. In: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 30 (1989) 11-34, 16.

[3]           Die Frage nach der Eigenständigkeit von Moraltheologie und Katholischer Soziallehre ist nicht eine rein wissen­schaftstheoretische Aufgabenstellung, sondern hat auch hochschulpolitische Konsequenzen. In der Diskussion um die Verringerung der Aufwendungen für die theologischen Fakultäten ist die Zusammenlegung von bisher eigen­ständigen Disziplinen eine der möglichen Varianten. Weiterhin sind auch - wie es in der So­ziologie der Berufe formuliert wird (vgl. Ulrich Beck; Michael Brater; Hansjürgen Daheim: Soziologie der Arbeit und Berufe. Reinbek, 1980, 82 ff) - "berufsstra­tegische" Interessen berührt. Die weiter unten formulierten Unterscheidungen zwischen Moraltheologie und Katholischer Soziallehre lassen verschiedene Kompetenzanforderungen erkennen. Für die Katholische Soziallehre sind beispielsweise Qualifikationen in der Analyse systemisch struktu­rierter, intuitiven Zugängen aus der Perspektive des Teilneh­mers sich versper­render und gegen nor­mative Ansprüche resistenter Hand­lungsfelder von großer Wichtigkeit. Die Besetzung von Lehrstühlen in Katholischer Soziallehre durch "gelernte" Moraltheologen und die spezifischen Kompetenzanforde­rungen an den Sozialethiker werden auch angesprochen in Fraling (s. Anm. 2), 11-15. Diesen disziplin- und professionspolitischen Fragestellungen gilt allerdings nicht das primäre Interesse dieses Beitrags.

[4]           Peter Hünermann: Kirche - Gesellschaft - Kultur. Zur Theorie katholi­scher Soziallehre. In: Peter Hünermann; Margit Eckholt (Hrsg.): Katholische Soziallehre - Wirtschaft - Demokratie. Ein lateinamerikanisch-deutsches Dialog­programm I. Mainz; München, 1989, 9-48, 36.

[5]           Auch Wilhelm Korff verbindet die Entstehung einer eigenständigen sozialethischen Fragestellung an die spezi­fischen Bedingungen moderner Gesellschaften; vgl. Korff (s. Anm. 2), 32-35.

[6]           Karl Gabriel: Die neuzeitliche Gesellschaftsentwicklung und der Katho­lizismus als Sozialform der Christentums­geschichte. In: Karl Gabriel; Franz-Xaver Kaufmann (Hrsg.): Zur Soziologie des Katholizismus. Mainz, 1980, 201-225, 208 f.

[7]           Das Konzept der "Lebenswelt" folgt in diesem Beitrag der Konzeption J. Habermas', die es ermöglicht, Gesell­schaft gleichzeitig als System und Lebenswelt - in einem geschichtlich sich verändernden Verhältnis - zu verstehen und hermeneutische Lebensweltanalyse und Systemtheorie in ihr je spezifisches Recht zu setzen. Zum Konzept der Lebenswelt vgl. Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns. Bd. 2. Frankfurt, 1981, 171-293 mit einer Diskussion verschiedener Ansätze und weiterer Literatur.

[8]           Kultur als Gesamt der Ideen und Werte einer Gesellschaft enthält sicher auch in der Moderne Weltbilder (im Plural); derjenige Teil der kulturellen Ideen und Werte, der für die Ordnung des gesellschaftlichen Zusammen­lebens herangezogen wird und in den sozialen Normen und Institutionen verbindlich wird, stellt jedoch kein umfassendes Weltbild dar, auch wenn in unserer Gesellschaft weitreichende Vorstellungen impliziert sind (z. B. Menschenrechte, naturwissenschaftliche und technische Orientierung). Diese Vorstellungen sind mit verschiede­nen - jedoch nicht mit allen - Weltbildern und Lebenskonzepten vereinbar. Dies macht es möglich, daß Menschen mit verschiedenen umfassenden Weltbildern und Vorstellungen eines gelingenden Lebens in einer Gesellschaft zusammenleben können.

[9]           Vgl. Wolfgang Welsch: Unsere postmoderne Moderne. 2. Aufl., Weilheim, 1988; die auf den Bereich der Kultur zentrierten Postmoderne-Theorien scheinen mir allerdings erstens nicht genügend die notwendig unpluralen Basisstrukturen und -werte der Gesellschaft zu reflek­tieren, die Pluralität erst sichern, und zweitens Differenzie­rung und Pluralität, die selbstverständlich miteinander zu tun haben, zu "undifferenziert" gleichzusetzen, wo­durch sie neue Formen der Standardisierung übersehen, die allerdings nicht im Gewand kulturell-normativer Regelung, sondern als zu berücksichtigende Handlungsbedingungen auf­treten, z. B. in Form von Zwängen des Arbeitsmarktes. Vgl. Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Mo­derne. Frankfurt/Main, 1986, 210.

[10]          Francis Schüssler Fiorenza: Die Kirche als Interpretationsgemein­schaft. Politische Theologie zwischen Diskursethik und hermeneuti­scher Rekonstruktion. In: Edmund Arens (Hrsg.): Habermas und die Theologie. Düsseldorf, 1989, 115-144, 121 f.

[11]          Vgl. Otfried Höffe: Sittlich-politische Diskurse. Philosophische Grundlagen - politische Ethik - biomedizinische Ethik. Frankfurt a. M., 1981, Kap. 3.2.; zur Kontroverse um universalistische versus historische - z. B. neoaristotelische - Ansätze in der Diskussion um Gerechtigkeit vgl. auch knapp Schüssler Fiorenza (s. Anm. 10), 124 f und 133 ff.

[12]          Klaus Demmer: Vernunftbegründung und biblische Begründung in der Ethik. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 37 (1993) 10-21, 16.

[13]          Vgl. Johannes Paul II.: Centesimus Annus 36.

[14]          Vgl. Otfried Höffe: Erkenntnistheoretische Überlegungen zur kirchlichen Soziallehre. In: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 24 (1983) 9-28, 14 f.

[15]          Soziallehre ist wohl nicht auf systemische Handlungsbereiche beschränkt, hat aber in ihnen ein genuines Mate­rialobjekt gegenüber der Moraltheo­logie.

[16]          Zur Entkoppelung von System und Lebenswelt vgl. Habermas (s. Anm. 7), 229 ff.

[17]          Im Sinne einer korrekten Terminologie ist zu betonen: Sozial- und Systemintegration bzw. Lebenswelt und System können nicht je verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen exclusiv zugewiesen werden, sie sind vielmehr als Dimensionen bzw. Aspekte zu begreifen, die beide in gesellschaftlichen Bereichen präsent sind, allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung. Im wirtschaftlichen Handeln finden sich System- und Sozialin­tegration, allerdings mit einer besonderen Dominanz der Systemintegration. Die Formulierungen im Beitrag sind insofern vereinfachend.

[18]          Adam Smith: Der Wohlstand der Nationen. München, 1988, 17.

[19]          Unstrittig ist natürlich, daß auch die persönliche Moral eine wichtige Ressource des Wirtschaftssystems ist: a) Verläßlichkeit, Ehrlichkeit, und Leistungsbereitschaft der Vertragspartner halten die „Transaktionskosten“ niedrig.   b) Die moralfreien interessenstrategischen Handlungsmuster dürfen nur innerhalb eines moralischen Rahmens praktiziert werden, der im individuellen Handeln berücksichtigt werden muß.

[20]          Karl Homann: "Die kirchliche Botschaft muß mit ökonomischer Kompetenz gepaart sein". Ein Gespräch mit dem Wirtschaftsethiker Karl Homann. In: Herder-Korrespondenz 45 (1991) 311-317, 314 f. Ausführlicher und differen­zierter Ders.: Wettbewerb und Moral. In: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 31 (1990) 34-56, v. a. 54 ff. Zur kritischen Auseinandersetzung mit Karl Homann vgl. Bernhard Laux: Gerechtigkeit und Wirtschaftsordnung. In: Wilhelm Ernst (Hrsg.): Gerechtigkeit in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Freiburg i. Ue.; Freiburg i. Br., 1992, 135-140.

[21]          Zur Kritik der engen, dem naturalistischen Fehlschluß verfallenden, neoscholastischen Naturrechtskonzeption vgl. Höffe (s. Anm. 14), 12-16.

[22]          Vgl. dazu Hans-Joachim Höhn: Vernunft - Glaube - Politik. Reflexi­onsstufen einer christlichen Sozialethik. Pader­born, 1990 und Ders.: Sozialethik im Diskurs. Skizzen zum Gespräch zwischen Diskursethik und Katholischer Sozial­lehre. In: Arens (s. Anm. 10), 179-198; Helmut Peukert: Kommunikatives Handeln, Systeme der Machtsteigerung und die unvollendeten Projekte Aufklärung und Theologie. In: Arens (s. Anm. 10), 39-64; Helmut Peukert: Wissen­schaftstheorie, Handlungstheorie, Fundamentale Theologie. Analysen zu Ansatz und Status theo­logischer Theoriebil­dung. Düsseldorf, 1976.

[23]          Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. In: Werke in sechs Bänden. Bd. IV: Schriften zur Ethik und Religionsphilosophie / Wilhelm Weischedel (Hrsg.). Darmstadt, 3. Aufl. 1970, 51.

[24]          Jürgen Habermas: Diskursethik - Notizen zu einem Begründungsprogramm. In: Ders.: Moralbewußtsein und kom­munikatives Handeln. Frankfurt/Main, 1983, 103.

[25]          Karl-Otto Apel: Grenzen der Diskursethik? Versuch einer Zwischenbilanz. In: Zeitschrift für Philosophische For­schung 40 (1986) 3-31, 4.

[26]          Vgl. Habermas (s. Anm. 24), 119; vgl. insgesamt 113 ff.

[27]          Vgl. Peukert: Kommunikatives Handeln (s. Anm. 22), 61.

[28]          Theodor W. Adorno: Negative Dialektik. Frankfurt, 1966, 393.

[29]          Vgl. Hünermann: Kirche (s. Anm. 4), 43; Klaus Demmer: Deuten und Handeln: Grundlagen und Grundfragen der Fundamentalmoral. Freiburg, 1985, 92 ff; Herwig Büchele: Christlicher Glaube und politische Vernunft. Für eine Neukonzeption der katholischen Soziallehre. Düsseldorf; Wien, 1987, 218-222.

[30]          Volker Eid: Die sozialethische Relevanz des Autonomiekonzepts. In: Concilium 20 (1984) 108-114, 114.

[31]          Hierauf liegt ganz eindeutig der Schwerpunkt der Art. Katholische Soziallehre von Gustav Gundlach ("... Er­kenntnisse von den Ordnungsstrukturen ...") und auch noch von Oswald von Nell-Breuning in: Staatslexikon. Bd. IV, Freiburg, 61959 bzw. Bd. III, 71990.

[32]          Ähnlich, aber schärfer Werner Kroh: "Die Aufgabe katholischer Soziallehre [besteht] nicht darin, überhaupt eine Theorie gesellschaftlicher Ordnung zu entwerfen." (Werner Kroh: Katholische Soziallehre am Schei­deweg. In: Josef Pfammatter; Franz Furger (Hrsg.): Katholische Soziallehre in neuen Zusammenhängen. Zürich; Einsie­deln; Köln, 1985, 139-163, 159 f. Ob zu Kroh hier überhaupt eine Differenz besteht, hängt vom Verständnis und vom Konkretisierungsniveau des Begriffs "gesell­schaftliche Ordnung" ab.

[33]          Dies ist analog zur Verteidigung der Religionsfreiheit durch die Kirche, die auch für Anschauungen gilt, die sie selbst als Häresie ablehnt.

[34]          Ähnlich mahnt Volker Eid die Befassung mit den Kirchen- und Gemeindestrukturen durch die Moraltheologie an; vgl. Volker Eid: Kirchenstruktur und "christliche Moral". Die moralische Herausforderung im christlichen Glau­ben und kommunikatives Handeln. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 37 (1993) 59-69, 62 ff.

[35]          Vgl. Hünermann: Kirche (s. Anm. 4), 44.

[36]          Axel Honneth: Kritik der Macht. Reflexionsstufen einer kritischen Gesellschaftstheorie. Frankfurt/Main, 1989, 382.