Marktwirtschaft als „fröhlicher Wechsel und Streit“?
Theologische und anthropologische Implikationen des
Sozialwortes der Kirchen
von Peter Schallenberg
Das im Februar 1997 erschienene „Sozialwort“ der
katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland fragt in den zentralen
Kapiteln 3 und 4 nach dem Menschenbild und dem Grundwertkonsens, die als
Fundament unserer staatlichen Ordnung dienen. In einer Analyse dieser Kapitel
wird die klassische theologische Kategorie des „commercium“ aufgegriffen, um
daraus Bausteine einer Sozialanthropologie zu gewinnen, die leitend ist für
das ökonomische System. Wenn Demokratie, Sozialstaat und Marktwirtschaft auf
dem christlichen Menschenbild aufbauen, so bilden sie auch das Verhältnis des
Menschen zu Gott und zum Mitmensch unter dem Zeichen des „commercium“ ab.
In its central chapters 3 and 4 the social
paper of the Catholic and Protestant churches in Germany, published in
February 1997, asks for the concept of humanity and for the general agreement
on those basic values that provide the fundament of public order. Analysing
these chapters the present article takes up the classic notion of ‘commercium’
in order to obtain those components of a social anthropology that may serve as
a guideline for the economic system. As far as democracy, welfare state, and
market economy are based on the Christian concept of humanity, they will
represent both the relationship between God and man and the relationship between
fellow-men, and that with regard to the idea of ‘commercium’.
1. Prolog
„Wenn man die ganze Natur des Menschen verstanden hat,
und dann bewirken will, daß unsere Religion wahr sei, muß man zeigen können,
daß sie unsere Natur erkannt hat. Sie muß unsere Größe und unsere Niedrigkeit
erkannt haben und den Grund für diese wie für jene. Wer hat sie erkannt außer
dem Christentum?“[1]
Pascals kühne Worte muten in postmoderner Zeit fast
vermessen an. Wer würde es wagen, nach dem scheinbar endgültigen Abschied vom
Naturrecht noch die Natur des Menschen verstehen zu wollen? Wer möchte noch die
Wahrheit einer Religion erweisen geschweige denn bewirken wollen? Und wer
schließlich schwänge sich noch zur bloß rhetorisch gemeinten Frage nach dem
möglichen anthropologischen Wahrheitsgehalt anderer Religionen auf, deren
Verblassen einzig den Glanz der Wahrheit des christlichen Menschenbildes zu
unterstreichen scheinen?
Dennoch heißt es aktuell, nämlich im Februar 1997, in
eindrucksvoller ökumenischer Einmütigkeit im Wort des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, kurz „Sozialwort“
genannt, mit markantem Selbstbewußtsein:
„Die Besinnung auf das Menschenbild und die Grundwerte,
auf denen die Soziale Marktwirtschaft gründet, ist die unerläßliche
Voraussetzung für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen und
sozialen Lage. Hier liegt der genuine Beitrag der Kirchen. Denn das
Menschenbild des Christentums gehört zu den grundlegenden geistigen
Prägekräften der gemeinschaftlichen europäischen Kultur und der aus ihr
erwachsenen wirtschaftlichen und sozialen Ordnung.“[2]
Nun wollen die beiden Kirchen in Deutschland sicher mit
ihrem Sozialwort nicht bewirken, daß die Religion wahr sei. Aber es soll
gezeigt werden, daß die Entscheidung für die soziale Marktwirtschaft in
unserem demokratischen Rechtsstaat nach dem Krieg mehr war als bloßer
historischer Zufall oder ein soziologisches Roulette. Vielmehr entschieden sich
die Väter des Grundgesetzes bewußt für ein vom Christentum entscheidend
geprägtes Menschenbild als Grundlage des Staates und der Verfassung, für einen
entscheidend christlich geprägten Kanon von Grundwerten[3]
und daraus folgend auch für eine christlich geprägte soziale Marktwirtschaft.
Es ist entscheidend zu sehen, daß eines der grundlegenden Motive, das zur
Entstehung des Sozialwortes führte, gerade die nüchterne Selbstvergewisserung
in einer Zeit nationaler, europäischer und globaler Veränderung sein sollte, ob
nämlich der notwendige Zusammenhang zwischen Menschenbild, Grundwerten und
Marktordnung noch deutlich genug erkannt wird, und ob dieser Zusammenhang noch
gewollt wird. Die Grundfragestellung des Sozialwortes entfaltet sich also
näherhin zweifach: erkenntnistheoretisch wird die soziale Marktwirtschaft der
ökonomischen Zufälligkeit enthoben und an den (zunächst nur behaupteten)
Wahrheitsgehalt des christlichen Menschenbildes gekoppelt, so daß gemäß der
Leitmelodie des Sozialwortes Sehen-Urteilen-Handeln die stringente Folge
Erkenntnis-Politik-Wirtschaft abgeleitet wird. Ethisch aber wird sodann die
Frage nach dem Grundkonsens gestellt, wiederum also die soziale
Marktwirtschaft der ökonomischen Willkür enthoben, weil sie allein dem
christlichen Verständnis vom Menschen entspricht, und das Christentum wenn
schon nicht die ganze, so doch große Teile der menschlichen Natur erkannt zu
haben glaubt, so daß nun dem Sehen-Urteilen-Handeln die Sequenz
Erkenntnis-Ethik-Wirtschaft entspricht. Die Wirtschaft, so der Anspruch,
gehorcht ethischen, anthropologischen und, christlich gesprochen, letztlich
theologischen Grundgesetzen, nicht in der Autonomie ökonomischen Sachverstandes,
wohl aber hinsichtlich des Menschen, der in dieser sozialen Marktwirtschaft
agiert. Das Sozialwort spricht mit dieser Überzeugung Pascals, die Natur des
Menschen verstanden zu haben und daraus die grundlegenden Bausteine einer
adäquaten Wirtschaftsordnung gewinnen zu können. Die vom Sozialwort
behaupteten Grundbausteine des christlichen Menschenbildes einer sozialen
Marktwirtschaft sollen in diesen Überlegungen zusammengetragen werden.
Dabei ist ein Gedanke leitend, den Theobald Beer vor über
zwei Jahrzehnten zum Schlüsselwort und Titel seiner Darlegung der Theologie
Martin Luthers machte[4].
Es ist das Wort Martin Luthers vom „fröhlichen Wechsel und Streit“ zwischen
Gott und Mensch, das bezeichnenderweise in seiner Schrift Von der Freiheit
eines Christenmenschen (1520) auftaucht. Fast vergessen scheint, daß Erich
Przywara schon 1944 auf den Gedanken des „commercium“ bei Irenäus von Lyon, Augustinus
und Luther aufmerksam macht, näherhin auf die „Dynamik des Austausch“ zwischen
Gott und Mensch, so daß der fröhliche Wechsel und Streit tatsächlich ein
„glückselig Tausch“ ist:
„Gestorben ist Gott, daß ein Ausgleich geschehe in einem
himmlischen Handel gleichsam... Welch ein Tausch-Handel!“[5]
Przywara entwickelt aus diesem Gedanken Ansätze einer
„Theologie des commercium“, und er macht zugleich auf die Gefährdung einer
katholischen Ethik des „commercium“ aufmerksam, die durchaus von
sozialethischer Brisanz zu sein scheint:
„Das Katholische neigt formal dazu, das schwingende
commercium zu verfestigen in eine statische Identität und Kontinuität... hin zu
einem statischen Recht..., hin zu einer wachsenden Gerechtigkeit (statt der
immer neuen Umkehr des Sünders); - und damit hin zu einem Christentum der voll
und fertig Erlösten, die nur noch ein Apostolat gegenüber einer sündig armen
Welt haben“[6].
Wenn aber „commercium“ als Tausch-Handel eine
theologische Grundkategorie ist, dann ist dieser Wechsel und Tausch auch von
sozialanthropologischer und sozialethischer Bedeutung und möglicherweise auch
eine verborgene Grundkategorie der sozialen Marktwirtschaft eines christlichen
Menschenbildes, die sich vornimmt, mittels des Austausches von Gütern und
Leistungen im Wettbewerb einen gerechten Ausgleich oder Austausch zu schaffen
zwischen den berechtigten Eigeninteressen der Individuen und damit zuletzt
zwischen Eigeninteresse und Gemeinwohl. Die Rede von „commercium“ wäre also vor
aller ökonomischen Bedeutung als „sacrum commercium“[7]
theologisch und anthropologisch verankert und markierte einen wesentlichen
Charakterzug der Natur des Menschen, des christlichen Menschenbildes.
2. Historische Spurensuche: Kein oder Kains „fröhlicher
Wechsel und Streit“?
Die christliche Sozialethik, also die Lehre vom Menschen
als sozial verpflichteter Person, die im Sozialwort der Kirchen erstmals in
bewußt ökumenischer Perspektive dargelegt wird, verdankt sich einer doppelten
Quelle.
In biblischer Sicht ist es insbesondere die
unveräußerliche und damit auch in jedem Wechsel und Austausch der Personen
unverwechselbare Personwürde des Menschen als Ebenbild Gottes, die das
Fundament aller ethischen Weisungen bildet. Ethisch gesprochen liegt somit
schon von allem Anfang an jedem Sollen ein fundamentales Können voraus, so daß
jedes mögliche Handeln nur logische Konsequenz eines vorausliegenden Seins ist.
Die spätere Moraltheologie wird diese Erkenntnis in dem klassischen Axiom
„agere sequitur esse“ bündeln. Schon im Schöpfungsbericht des Buches Genesis
ist von jenem Sein des Menschen, nämlich von seiner Gottesebenbildlichkeit in
der gegenseitigen geschlechtlich verfaßten Zuordnung als Mann und Frau die Rede[8].
Diese Ebenbildlichkeit wird zugleich von der Schöpfung abgehoben wie auch zu
ihr verantwortend in Beziehung gesetzt. Damit ist ein erster wichtiger Aspekt
angesprochen, nämlich die Verantwortung des Menschen für das, was heute
Ökologie genannt wird. „Macht euch die Erde untertan!“ meint gerade nicht eine
schrankenlose Willkürherrschaft des Menschen über die unbelebte Kreatur,
sondern Achtung und Sorge als Sachwalter Gottes für dessen Schöpfung. Letztlich
hat hier auch das moderne ökologische Konzept der Nachhaltigkeit
(sustainibility) und der Generationenverantwortung seinen Sitz im Leben: Die
Schöpfung ist nicht nur Abbild Gottes, sondern ebenso Lebensraum aller
nachfolgenden Generationen. Das Ebenbild Gottes erfährt zwar durch die freie
Tat des Menschen in seiner Abwendung von Gott die Gebrochenheit der Erbsünde,
bleibt aber als idealer, wenngleich nun nicht mehr ontologisch fundierter
Anspruch an den Menschen, auch trotz der Erbsünde und der Verfallenheit an die
Sünde, wie sie besonders in der Erzählung von Kain und Abel und in der Trunkenheit
Noahs exemplarisch sichtbar wird, erhalten. Von Anfang an ist das
unverwechselbare Individuum in Wechsel und Tausch auf den Mitmensch bezogen, wobei
die Erzählung vom Sündenfall paradigmatisch den Wandel dieses Austausches
beschreibt: Stehen sich Adam und Eva vor der Erbsünde in nicht konditioniertem
Austausch und damit in unverstellter Nacktheit gegenüber, so kennzeichnet es
gerade den postlapsarischen Zustand, daß jener Austausch der Personen das
Signum der Scham erhält, und somit das Individuum in die Vereinzelung
zurücksinkt. Die Bekleidung wird geradezu zum Charakteristikum des verschämten
oder bedingten Austausches der ursprünglich in die reine Sozialität gestellten
Person. Dennoch schlägt die eigentliche Geburtsstunde der Sozialethik erst mit
der Frage Gottes an den Menschen „Wo ist dein Bruder Abel?“ und der darauf
folgenden Antwort Kains „Bin ich der Hüter meines Bruders?“ Der mißlungene und
verweigerte Austausch der Personen erst macht eine Ethik der Sozialität nötig.
Erst die Weigerung Kains, im Gott wohlgefälligen Opfer seines Bruders Abel auch
sich selbst zu erkennen, erst der hiermit erfolgte Rückzug auf die eifersüchtig
gegenüber dem Bruder und Mitmensch zu bewahrende Unverwechselbarkeit, erst
also die verweigerte Solidarität läßt Gottes Frage nach dem Ort des
Mitmenschen, der als Rivale und Konkurrent blutig beseitigt wurde, entstehen.
Gott verweist den Menschen auf sein soziales Umfeld, auf seine soziale und
solidarische Verantwortung für Mitmensch und Schöpfung, so daß die ökologische
Verpflichtung des Menschen im Schöpfungsbericht hier nun eine personale
Ausweitung erfährt. Das gesamte Alte Testament zeugt von der Sicht des Menschen
als soziales und solidarisches Wesen, der im Wechsel- und Tauschverhältnis zum
Mitmensch mehr sehen soll als eine bloß utilitaristisch begründete Überlebensstrategie.
Die von Gott geforderte ethische Handlung erscheint vielmehr im „commercium“
zwischen Gott und Mensch als Gegengabe, als Antwort auf das befreiende Handeln
Gottes am Menschen. Dies wird besonders deutlich im Dekalog, dessen
Sollensforderungen erst einsetzen nach der einleitenden Begründung als
Erinnerung an die Befreiung des Volkes Israel aus Ägypten. Diese Vorgabe Gottes
ruft nach der Gegengabe des Menschen, ermöglicht und erfordert die Sorge um den
Mitmensch. Dieses wechselseitige Verhältnis des “commercium“ zwischen Gott und
Mensch wird biblisch im Zeichen des Bundes[9],
der je schon auf Mitmensch und Mitwelt ausgeweitet ist, oder des Bildes der
Hochzeit dargestellt: Aus dem Austausch von Leistungen soll der Austausch von
Personen und der Wechsel der Perspektiven werden, so daß an die Stelle der
erbsündlichen Frage „Wo bin ich?“ die bundestheologische Frage „Wo ist mein
Mitmensch?“ tritt. Die Bilder von Bund und Hochzeit werden insbesondere in den
Rechtsweisungen und Mahnungen der Propheten deutlich konturiert und beweisen
den starken sozialethischen Impetus der biblischen Botschaft vom „commercium“
zwischen Gott und Mensch: Wenn Gott sich barmherzig, gerecht und solidarisch
mit den Menschen auch in Zeiten des Glaubensabfall und des Exils zeigt, dann
hat auch wechselseitig der Mensch die Aufgabe, sich in seiner Umwelt gerecht
und barmherzig zu zeigen. Gerechtigkeit und Barmherzigkeit sind biblisch keine
konträren Begriffe, sondern zwei Seiten der einen Münze, nämlich der
Nachahmung Gottes in Respekt vor der Würde des Menschen. Die radikale Neuheit,
nämlich die seinshafte Wiederherstellung, ja Überbietung der Gottebenbildlichkeit
des Menschen, erfolgt mit der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus. Erst hier
wird der Wechsel und Tausch zwischen Gott und Mensch wirklich „fröhlich“, ein
„admirabile commercium“[10].
Gott tritt an die Stelle des Menschen, damit dieser an die Stelle des Sohnes
treten kann. Der bloß ethische Perspektivenwechsel wird somit überboten und
radikalisiert durch den ontologischen Stellenwechsel Gottes, der nun auch erst
den Stellenwechsel der Menschen untereinander[11],
die echte Stellvertretung[12]
statt eines bloßen Austausches von Leistungen, möglich macht. Der Tod Jesu am
Kreuz und seine Auferstehung in Stellvertretung des Menschen erweitert auch die
sozialethische Perspektive: Indem die Barmherzigkeit Gottes sich als
Rechtfertigung des Sünders auslegt, eröffnet sich auch dem Menschen in diesem
neuen Sinnhorizont gleichsam das Proprium christlicher Sozialethik, nämlich die
Rechtfertigung und Stellvertretung des Mitmenschen, der doch Sünder ist.
Zugleich wird im Neuen Testament die ungebrochene
jüdische Rechtstradition von Schöpfung und Bund mit der Bestätigung des
Gebotes von Gottesliebe und Nächstenliebe[13]
sowie der daraus folgenden Feindesliebe aufgenommen, mit dem Hinweis auf die
„Goldene Regel“ jedes wechselseitigen Verhältnisses von Menschen als Symbiose
von Eigeninteresse und Selbsthingabe, mit den radikalen Forderungen der
Bergpredigt. Schließlich vertieft und radikalisiert die Menschwerdung des Gottessohnes
nochmals die grundsätzliche, bereits in der Schöpfung angelegte Gleichheit
aller Menschen mit gleicher Würde und gleichem Recht. Paulus faßt diese
Aufhebung aller innerweltlichen und sozialen Unterschiede durch Christus
zusammen: „Alle sind eins in Christus!“
Zugleich kommt mit Paulus die zweite Quelle einer
christlichen Sozialethik in den Blick, nämlich die griechische Philosophie und
ihr Konzept einer „polis“ als menschlicher Lebensgemeinschaft nach Recht und
Gesetz. Der Lebensraum des Menschen als soziales und politisches Wesen ist die
Gemeinschaft, deren Gemeinwohl er verpflichtet ist. Zudem gewinnen hier auch
zuerst die Anfänge der neuzeitlichen Menschenrechte als Individualrechte und
als Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen schärfere Konturen und ermöglichen die
Anknüpfung an die biblische Sicht der Personwürde des von Gott geschaffenen
Menschen.
Es ist bezeichnend, daß Augustinus ausgerechnet im
Ausgang seiner Überlegungen zur Tat Kains und ihrer Folgen beide Traditionen,
biblische und griechische Sicht des sozialpolitisch tätigen Menschen,
zusammenführt[14], und
dies unter dem programmatischen Titel „De civitate dei“. Der ideale Staat
Gottes ist am Ende der Zeit von Gott selbst zu erwarten. In der Jetztzeit ist
er in sündhafter Gebrochenheit und in notwendigen Kompromissen anzustreben. Die
Kirche selbst hat die Aufgabe, diesen utopisch-eschatologischen Zustand der
idealen Gerechtigkeit im Gottesstaat schon jetzt bruchstückhaft Wirklichkeit
werden zu lassen. Diese spannungsgeladene Polarität von Gottesstaat und
irdischem Gemeinwesen[15]
inspiriert seit Augustinus das gesellschaftspolitische Engagement der Christen
nicht nur als Individuen, sondern auch als Verantwortliche für das politische
Gemeinwesen, den Staat. Große Utopien christlicher Denker wie Thomas Morus oder
Tommaso Campanella, oder christlich inspirierte ideale Kleinstaaten wie die
Jesuitenreduktionen in Südamerika, geben Zeugnis von der radikalen Kraft der
Realutopie des gerechten Gottesstaates. Daneben bleibt der starke Strom der
genuin geistlich und jesuanisch gespeisten Sozialethik lebendig, wie sie etwa
in Franz von Assisi oder Vinzenz von Paul begegnet.
Thomas von Aquin vertieft in systematischer Sicht des
Menschen als Ebenbild Gottes die Begriffe des Gemeinwohles und der
Gerechtigkeit, indem er, wiederum im Rückgriff auf die antike politische
Philosophie, unterscheidet in Gesetzesgerechtigkeit und austeilende Gerechtigkeit.
Dies wird im 19. Jahrhundert zum Ansatzpunkt des zentralen Begriffes der
sozialen Gerechtigkeit. Staat und Wirtschaft sind nicht aus sich heraus schon
sozial und gerecht, vielmehr bedarf es der ethischen Anstrengung zur
Umverteilung und zum Ausgleich ungerechtfertigter Brüche zwischen Reichtum und
Armut.
Mit dem Beginn der Neuzeit, der Entdeckung Amerikas 1492
und den Konfessionskriegen als Folge der Reformation, entsteht, nicht zuletzt
in der theologischen Vermittlung der Schule von Salamanca, das moderne Völker-
und Menschenrecht, seit Hugo Grotius und der paradigmatischen Formel „etsi
deus non daretur“ auch in explizit säkular-naturrechtlicher Form. Der Mensch
als Einzelwesen hat Rechte und Pflichten gegenüber der staatlichen
Gemeinschaft, und umgekehrt hat der Staat als Souverän des Gemeinwohles Rechte
und Pflichten gegenüber den individuellen Trägern dieses Gemeinwohles. Moderne
Politik als Suche nach der Vermittlung von Freiheit und Gerechtigkeit, etwa in
Immanuel Kants Schrift Vom ewigen Frieden, und moderne Ökonomie als
Suche nach der Vermittlung von Eigeninteresse und Gemeinwohl, etwa bei Adam
Smith[16],
gehen getrennte Wege unter den Vorzeichen einer Trennung von Kirche und Staat.
Konturen der modernen Marktwirtschaft entstehen, die eng mit dem Individualismus
der Aufklärung verknüpft ist. Kirche und Theologie vollziehen erst mit der
Enzyklika Rerum novarum Leos XIII. 1891 wieder den bewußten Schritt hin
zur Sozialfrage, nunmehr und seit Karl Marx unwiderruflich in der Einheit von
Politik und Ökonomie[17].
„Seit Rerum novarum hat jede Sozialenzyklika bestimmte
Werte autoritativ hervorgehoben und als christlich-sozial weitergegeben. Jedes
dieser Rundschreiben hat versucht, Elemente der Marktgesellschaft positiv zu
integrieren...“[18]
Der bloß ökonomisch verstandene Begriff des „commercium“
gewinnt sozialanthropologische Gestalt im Verständnis einer sozialethisch und
sozialpolitisch geformten Marktwirtschaft, die eine echte Wechselwirkung von
Individuum und Gemeinschaft erlaubt.
3. Der Mensch als Wesen des „commercium“
Es sind wesentlich zwei Gründe, warum das zentrale
Kapitel des Sozialwortes der Kirchen einsetzt mit der Frage nach dem Menschen.
Zunächst nämlich ist es klassische Überzeugung der auf dem Naturrecht fußenden
katholischen Soziallehre, daß jedes Sozialsein aus dem Sein des Individuums
erwächst, und mithin das Wesen der sozialen Normen aus dem Wesen des Menschen
sich erklären läßt[19].
Der zweite Grund erweitert und erläutert, ebenfalls als klassischer Topos der
sozialethischen Tradition, den erstgenannten: Der Gesellschaftsbegriff - und
damit auch der Staatsbegriff - der christlichen Sozialethik ist organisch
gefaßt und wird in den klassischen Handbüchern nicht zufällig im Anschluß an
das 4. Gebot des Dekalogs erläutert. Im Anschluß an Thomas von Aquin wird
nämlich das „bonum commune“, die innere Zielsetzung einer Gemeinschaft, nicht
bloß als „zusammengezähltes Wohl der Einzelnen in der Gemeinschaft“ aufgefaßt,
sondern als „selbsteigenes und selbständiges Ziel des Gemeinschaftsganzen
selbst“[20].
Das Eigeninteresse des Individuums („bonum unius“) und das Gemeinwohl („bonum
commune“) werden demnach vermittelt im Organismus der Gesellschaft:
„Der organische Gesellschaftsbegriff meidet bei dieser
christlichen Auffassung das Extrem des Individualismus, bei dem das Gemeinsame
nur als Notbehelf, als leidige Schranke der persönlichen Freiheit und
individuellen Schaffenskraft erscheint; aber auch das andere Extrem des
Kollektivismus, der die Einzelnen mit ihren Rechten und Aufgaben unterschätzt
und möglichst im Ganzen aufgehen läßt. Er erkennt die höhere selbständige Macht
und Bedeutung des Ganzen gegenüber dem Einzelleben an; er will aber die
Tätigkeit der Individuen und kleineren Gruppen durch das Ganze nicht
erdrücken, sondern erleichtern und heben“[21].
Um den eigentümlichen Charakter der nicht bloß
organisierten, sondern organisch auf ein „bonum commune“ hingeordneten
Gesellschaft deutlich zu machen, ist zwischen den Weltkriegen in der
sozialethischen Neuorientierung des Volksvereins noch näher unterschieden
worden zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft:
„Denn die soziale und staatliche Volksgemeinschaft ist
organische, vom Schöpfer gewollte Lebensgemeinschaft und Schicksalsverbundenheit,
nicht willkürlich von Menschen gemachte Zweck- und Interessengesellschaft.
Erstere lebt aus irrationalen Kräften, aus tiefster Ergriffenheit von einer
als Lebensaufgabe zu verwirklichenden Idee; letztere wird mit Wissen und
Können gemacht. Den großen Unterschied beider besagen die Worte: Organismus und
Organisation“[22].
Jedoch kommt einzig dem Individuum substantiale,
selbständige Existenz zu, die Gesellschaft hingegen besitzt eine geringere,
akzidentelle Seinsvollkommenheit. Daher muß die Frage nach dem Menschenbild am
Beginn einer jeden Analyse gesellschaftlicher und ökonomischer Art stehen.
Es ist die leitende Überzeugung im Sozialwort der
Kirchen, daß eine Analyse gesellschaftspolitischer und ökonomischer
Herausforderungen nicht möglich ist, ohne zuvor die Frage nach den leitenden
ethischen und anthropologischen Vorentscheidungen zu stellen. Es ist also die
Grundfrage zu stellen, was die Marktwirtschaft sozial mache, und warum dieses
Adjektiv mehr ist als ein bloß historisch zufällig gewachsenes Additum. Daher
heißt es in Anlehnung an ein klassisches Wort E.-W. Bockenfördes, die
Marktwirtschaft gehe
„aus von einem Menschenbild, das Freiheit und persönliche
Verantwortung wie Solidarität und soziale Verpflichtung beinhaltet. Insofern
beruht die Soziale Marktwirtschaft auf Voraussetzungen, welche sie selbst
nicht herstellen und auch nicht garantieren kann, ohne die sie aber auf Dauer
nicht lebensfähig ist“[23].
Damit ist die Notwendigkeit einer fundamentalen
Sozialanthropologie als Grundlage einer sozialen Marktwirtschaft angesprochen.
Eine Marktwirtschaft wird als sozial definiert, wenn und insofern sie aufbaut
auf dem christlichen Bild vom Menschen als sozialem Individuum. Und umgekehrt
lautet der Schluß, daß die soziale Marktwirtschaft in adäquater Weise dem
christlichen Menschenbild entspricht. Dessen Implikationen werden sodann im
Sozialwort zunächst allgemein als Weltgestaltung und näherhin in fünf
grundlegenden sozialethischen Perspektiven ausgefaltet.
4. Weltgestaltung aus dem Glauben an das „admirabile
commercium“
Der Mensch wird grundlegend im Gegenüber zu Gott und im
Gegenüber zur Schöpfung als Geschöpf der Beziehung gekennzeichnet. Damit ist
von Anfang an in die Bestimmung des Menschen nicht bloß die soziale Dimension
hineingenommen, sondern näherhin auch ein Verhältnis von Wechsel und Tausch,
von Beanspruchung und Verantwortung, theologisch und sozialethisch ein
„commercium“ angesprochen. Der Mensch ist als Bild Gottes zunächst das
„Gegenüber zu Gott“, sodann als Mann und Frau das Gegenüber zum Mitmensch,
schließlich als „Sachwalter Gottes auf Erden“ das Gegenüber zur Schöpfung, so
daß zusammengefaßt wird:
„So ist der Mensch geschaffen und berufen, um als
leibhaftes, vernunftbegabtes, verantwortliches Geschöpf in Beziehung zu Gott,
seinem Schöpfer, zu den Mitmenschen und zu allen Geschöpfen zu leben“[24].
Diese unveräußerliche Personwürde der ursprünglichen
Schöpfungsordnung ist nach biblischer und kirchlicher Lehre gebrochen durch die
„Entfremdung des Menschen von seiner eigentlichen Bestimmung“[25].
Es mag etwas erstaunen, daß der klassisch-theologische Begriff der Erbsünde an
dieser Stelle nicht genannt wird, wo doch der Sache nach eben diese Ursünde des
Menschen als individuelles Unrecht und strukturelle Ungerechtigkeit
angesprochen ist. Möglicherweise schien der Begriff der Erbsünde innerhalb
eines sozialethischen Kontextes zu stark dogmatisch geprägt zu sein. Immerhin
ist insbesondere an dieser Stelle die ökumenisch einmütige Darstellung von
Sünde und Rechtfertigung des Menschen höchst bemerkenswert:
„Weil die Menschen in Jesus Christus bereits erlöst sind,
brauchen sie sich in ihrer Lebens- und Weltgestaltung nicht selbst zu erlösen“[26].
Dennoch bleibt der dogmatische Befund etwas unscharf:
Wird zunächst nämlich von der ursprünglichen Schöpfungsordnung, deren
Gebrochenheit, und dem Anbruch der Neuen Schöpfung in Kreuz und Auferstehung
gesprochen, so daß folgerichtig dem neuen Sein des erlösten Menschen auch ein
neues Sollen entspricht, so heißt es wenig später, trotz der „Gebrochenheit
menschlicher Existenz“ sei der Mensch durch Schöpfung wie Erlösung befähigt
zur verantwortlichen Weltgestaltung[27].
Möglicherweise wäre hier eine deutlichere Unterscheidung von Schöpfungs- und Erlösungsordnung,
von Natur und Übernatur, von Weltethos und Heilsethos auch im Rahmen einer
biblisch und naturrechtlich verankerten Sozialethik besser gewesen. Bemerkenswert
bleibt jedoch die Verzahnung von biblischer und metaphysischer Perspektive.
Jedem Sollen geht ein Können voraus, und dieses (gebrochene) Können
verpflichtet zur Gestaltung der Welt, freilich, wie unter Hinweis auf die
gebrochene Natur des Menschen (natura lapsa?) zu Recht und in guter
augustinischer Tradition bemerkt wird, „im Raum des Vorletzten“[28].
Dieser Raum erschließt sich in säkularer
und heilsgeschichtlicher Verschränkung, die sich insbesondere deutlich
am Dekalog zeigt, mit seinen
„Weisungen zu einem Leben in Menschenwürde, Freiheit,
Gerechtigkeit und Wahrheit. Als solche sind sie kein biblisches Sonderethos,
sie nehmen vielmehr allgemein-menschliche Einsichten auf, bestätigen und
bekräftigen sie aufgrund der Erfahrungen in der Geschichte Gottes mit seinem
Volk“[29].
Dieses sittliche Naturgesetz freilich verdankt sich dem
Bund Gottes mit Mensch und Schöpfung und vollendet sich in der Person Jesu und
den Seligpreisungen der Bergpredigt, die nun deutlich über den Raum des
Vorläufigen hinausgehen, und insofern am Rande einer normativen Sozialethik
liegen.
Der Mensch ist - auch in der neuzeitlichen Rede vom
Individuum! - kein Vereinzelter, sondern ist von Gott geschaffen als
Individuum und Gemeinschaftswesen, um in wechselseitigem Austausch, im
„commercium“ des Lebens und der Verantwortung,
die Welt zu gestalten. Die Vereinzelung des Menschen als Folge des
verweigerten „commercium“ mit Gott und Mitmensch, also als Folge der Erbsünde,
wird in der Erlösungsordnung aufgehoben in der Gemeinschaft der Kirche, die
ihrerseits in der Gemeinschaft des Staates als ständiges Korrektiv und Signum
der eschatologischen Vollendung ihren Platz hat. Daher trifft das berühmte
Wort „Ein weltloses Heil könnte nur eine heillose Welt zur Folge haben!“[30]
den Punkt genau: Das christliche Menschenbild als Grundlage eines
Rechtsstaates und einer sozialen Marktwirtschaft wäre nicht vollständig
gedacht, würde es nicht angesiedelt im Raum der Kirche, die selbst eine
organische Gemeinschaft als mystischer Leib Christi ist. Zu Recht nimmt das
Sozialwort diese Verhältnisbestimmung von Mensch - Kirche - Staat - Welt als im
Austausch befindliche Gemeinschaftsordnungen vor, und unterstreicht zugleich
den Dienstcharakter von Kirche und Staat im Hinblick auf den Menschen und
dessen Vollendung jenseits des Raumes der Vorläufigkeit in der ewigen
Gemeinschaft mit Gott. Dies bedeutet eine deutliche Akzentverschiebung im
Vergleich zur klassischen Bestimmung von Staat und Kirche als societas perfecta
[31].
5. Grundlegende ethische Perspektiven des „commercium“
Das christliche Menschenbild entläßt aus sich eine Reihe
von fundamentalen ethischen Prinzipien, die jeder sozialen Marktwirtschaft
zugrunde liegen müssen. Diese Prinzipien funktionieren nach dem Modell einer
institutionenethisch abgesicherten Marktordnung, die simultan sowohl
tugendethisch das Individuum beansprucht, wie auch sozialethisch die
Vermittlung von Eigeninteresse und Gemeinwohl im „Datenkranz“ der Prinzipien
absichert. Denn es hat sich gezeigt,
„daß sich eine gerechte soziale Verteilung nicht von
alleine aus der Dynamik des Marktes ergibt, dieser vielmehr durch eine soziale
Rahmenordnung ergänzt werden muß“.[32]
Die angesprochene gerechte soziale Verteilung ist nichts
anderes als die sozialethisch gewendete Rede vom Wechsel und Tausch, vom
„commercium“ zwischen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestatteten
Menschen, die im Kommerzdenken der Marktwirtschaft nicht bloß ein ökonomisches
Grundgesetz erkennen, sondern dahinter theologisch und anthropologisch die
Grundform der Beziehung von Gott zum Menschen und damit von Mensch zu
Mitmensch. Daher gehorchen die grundlegenden ethischen Perspektiven der
sozialen Marktwirtschaft jenem sozialanthropologischen Grundgesetz des
„commercium“. Schon die erste Grundnorm des Doppelangebotes von Gottes- und
Nächstenliebe macht dies deutlich, insofern es zur Grundlage eines biblisch
begründeten Gemeinschaftsethos wird. Dieses „commercium caritatis“ wird
radikalisiert in der Option für die Armen[33],
die wiederum begründet ist im Tausch der göttlichen Perspektive mit der
Perspektive, ja dem Sein der Geringsten in der Gerichtsrede des
Matthäusevangeliums, ein Tausch der den Menschen verpflichtet,
„die Perspektive der Menschen einzunehmen, die im
Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche
Gruppe bemerkbar machen können noch ein Lobby haben“.[34]
Dementsprechend radikalisiert sich in der Folge des
radikalisierten „admirabile commercium“ und seiner geforderten Abbildung im
Raum des Vorläufigen auch die traditionelle Gesetzesgerechtigkeit (iustitia
legalis) und austeilende Gerechtigkeit (iustitia distributiva) zur
ausgleichenden Gerechtigkeit (iustitia commutativa), die in der modernen
Sozialethik als soziale Gerechtigkeit
bestimmt wird [35]. Es
bleibt freilich eine offene Frage, in welcher Weise sich diese soziale
Gerechtigkeit über die Chancengleichheit hinaus konkret in die
Lebensverhältnisse umzusetzen hat, ohne daß unverwechselbare Individualität und
ökonomisch sinnvolle Leistungsanreize verunmöglicht werden. Dementsprechend
vorsichtig spricht das Sozialwort davon, es müsse „allen Gliedern der
Gesellschaft gleiche Chancen und gleichwertige Lebensbedingungen“[36]
ermöglicht werden.
Wiederum wird auf die notwendigen Strukturen des
„commercium“ verwiesen, die „verantwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Leben erlauben[37]“.
Freilich bleibt jenseits solcher institutionenethisch verankerter ethischer
Grundsicherung das weite Feld der tugendethisch geforderten Haltungen von
Zuwendung und Liebe, biblisch gesprochen Barmherzigkeit, von der das
Sozialwort in einer durchaus überraschenden (gewollten?) Anspielung auf ein
klassisches Natur-Gnade-Axiom sagt, sie hebe der Forderungen der Gerechtigkeit
nicht auf, sondern setze sie voraus[38]
- und, so darf man wohl ergänzen, vollende sie.
Als die zwei grundlegenden sozialethischen Prinzipien
eines sozialanthropologischen „commercium“ erscheinen Solidarität und
Subsidiarität. Beide sind eng miteinander verknüpft. Wenn die menschliche
Gesellschaft einen Eigenzweck, nämlich das Gemeinwohl, hat, dann meint Solidarität
„die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das
Gemeinwohl, und das heißt für das Wohl aller und eines jeden einzusetzen“.[39]
Umgekehrt aber kommt der Gesellschaft nur ein
akzidentelles, die Substanz der Person voraussetzendes Sein zu, woraus der
Zweck der Gesellschaft erhellt, die Personen und Tätigkeiten der kleineren
Gruppen zu erleichtern und zu fördern. Beide Prinzipien verfolgen das Ziel
eines echten Austausches von Personen und ihre Leistungen im Rahmen einer das
Gemeinwohl und die Individuen vermittelnden Marktwirtschaft. Nicht zufällig
erteilt das Sozialwort daher einem „Wohlfahrtsstaat“, der in „paternalistischer
Weise“ Personen miteinander vermitteln will, eine deutliche Absage.[40]
6. Epilog: Soziale Marktwirtschaft als Austausch von
Freiheitsrechten
Es ist die feste Überzeugung der christlichen
Sozialethik, daß keine Demokratie „ohne den moralischen Grundkonsens
allgemeiner Menschenrechte“ und keine Marktwirtschaft ohne die „Rechtschaffenheit
der Wirtschaftssubjekte“ gedeihen kann[41].
Demokratie und Marktwirtschaft sind zwei Seiten einer Münze. Soziale
Marktwirtschaft kann daher auch als ökonomisches Gegenstück zur Demokratie
verstanden werden. Ist das Ziel der Demokratie die gleiche und gerechte
Teilhabe der Individuen am politischen Geschehen, so strebt die soziale
Marktwirtschaft die gleiche und gerechte Teilhabe der Individuen am
wirtschaftlichen Geschehen an. In der Schnittmenge ist das Ziel beider der
gleiche und gerechte Austausch von Menschenrechten[42],
von politischen und ökonomischen Freiheitsrechten und auf dieser Grundlage
dann auch von Leistungen. Damit umfaßt der weitere Begriff der Freiheitsrechte,
die allen Menschen auf Grund ihrer Gottebenbildlichkeit zukommen, auch die
politischen Mitwirkungsrechte und die wirtschaftlich-sozialen Grundrechte. Der
Austausch dieser Rechte ist wiederum tugendethisch in einer Sozialkultur
anzumahnen wie auch institutionenethisch innerhalb einer sozialen
Marktwirtschaft zu verankern.[43]
Das christliche Menschenbild, das wesentlich auf dem
„admirabile commercium“ zwischen Gott und Mensch beruht, sich widerspiegelnd im
Wechsel und Tausch von Individuen und von Individuum und Gemeinschaft, entläßt
aus sich Demokratie, Rechtsstaat[44]
und Sozialstaat als sogenannte Staatsstrukturprinzipien. Die Marktwirtschaft
darf nicht als davon abgekoppeltes, dem ökonomischen Diktat des ungebundenen
„commercium“ unterworfenes System ohne Menschenbild [45]
gesehen werden:
„Der Sozialstaat darf deshalb nicht als ein
nachgeordnetes und je nach Zweckmäßigkeit beliebig zu „verschlankendes“
Anhängsel der Marktwirtschaft verstanden werden. Er hat vielmehr einen
eigenständigen moralischen Wert und verkörpert Ansprüche der verantwortlichen
Gesellschaft und ihrer zu gemeinsamer Solidarität bereiten Bürgerinnen und
Bürger an die Gestaltung des ökonomischen Systems“.[46]
Der Mensch in christlicher Sicht, der vom „fröhlichen
Wechsel und Tausch“ mit Gott und den Mitmenschen lebt, und erst dadurch zur
Vollendung seines Gottesebenbildes wächst, hat seinen adäquaten Platz innerhalb
einer sozialen Marktwirtschaft, die den funktionierenden Austausch von Personen
und Leistungen innerhalb einer Wettbewerbsordnung ermöglicht. Wirtschaftlicher
Erfolg und sozialer Ausgleich sind „gleichrangige Ziele“[47].
Der bloße ökonomische Wechsel von Leistungen entläßt in den jesuanisch
inspirierten Horizont des Wechsels von Perspektiven, ja der solidarischen
Stellvertretung. Für die moderne Ordnung einer vom christlichen Menschenbild
getragenen Gesellschaft ist die soziale Marktwirtschaft das adäquate System einer Vermittlung von effektivem
Markt und sozialer Rahmenordnung. Für den Christen freilich gelten die Menschenrechte
immer schon universal, ist jeder Wechsel und Tausch nur global gerecht denkbar,
da jeder Mensch Geschöpf Gottes und dessen Ebenbild ist. Die Universalisierung[48]
und Pluralisierung der Solidarität[49], und gleicherweise der marktwirtschaftlich
verfaßten Demokratie, bleibt eine Forderung im Raum des Vorläufigen. Der
„fröhliche Wechsel und Tausch“ bleibt daher in der Spannung von irdischer
Gesellschaft und Gottesstaat eine gebrochene Realutopie.
[1] Pascal: Pensées 235.
[2] Für eine Zukunft
in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen
und sozialen Lage in Deutschland. Nr. 92.
[3] Vgl. Norbert Brieskorn: Das Grundgesetz in seinem
Verhältnis zur abendländischen Theologie. In: Jakob Kraetzer (Hrsg.): Das Menschenbild des
Grundgesetzes. Philosophische, juristische und theologische Aspekte.
Berlin, 1996, 27-47.
[4] Vgl. Theobald Beer: Der fröhliche Wechsel und
Streit. Grundzüge der Theologie Martin Luthers. Einsiedeln, 1980.
Zur Kritik Erwin Iserloh: Der
fröhliche Wechsel und Streit. Zu Theobald Beers Werk über Grundzüge der
Theologie Martin Luthers. In: Ders.:
Kirche - Ereignis und Institution. Aufsätze und Vorträge. Bd. II.
Geschichte und Theologie der Reformation. Münster, 1985, 194-208. Werner Löser: Ein katholischer Versuch zu
Luther. Bemerkungen zu: Theobald Beer, Der fröhliche Wechsel und Streit.
In: ThPh 56 (1981) 565-573. Jared Wicks:
Revision des katholischen Lutherbildes? Zu Theobald Beers „Grundzüge der
Theologie Martin Luthers“.In: ThRv 78 (1982) 1-12.
[5] Erich Przywara: Logos. Düsseldorf,
1965, 128.
[6] Ebd.,
155.
[7] Vgl.
Martin Herz: Sacrum
Commercium. Eine begriffsgeschichtliche Studie zur Theologie der römischen
Liturgiesprache. München, 1958.
[8] Vgl. Josef Scharbert: Der Mensch als Ebenbild
Gottes in der neueren Auslegung von Gen. 1,26. In: Walter Baier (Hrsg.): Weisheit Gottes -
Weisheit der Welt / Joseph Ratzinger
(Festschrift für). St. Ottilien, 1987, 241-258.
[9] Vgl. Alfons Deissler: Die Bundespartnerschaft
des Menschen mit Gott als Hinwendung zur Welt und zum Mitmenschen - Eine
unüberholbare Botschaft der frühen altbundlichen Offenbarung. In: Johann
Baptist Metz (Hrsg.):Weltverständnis
im Glauben. Mainz, 1965, 203-223.
[10] Vgl. Karl-Heinz Menke: Stellvertretung.
Einsiedeln, 1991, 67: „Die meisten Väter verbinden mit dem Gedanken vom
‘wunderbaren Tausch’ eine direkte Proportionalität von Einheit und
Unterschiedenheit der beiden Pole des Erlösungsgeschehens: Der Erlöser tritt
so ‘an die Stelle’ des sündigen Menschen, daß er nicht nur symbolisch, sondern
real dessen Sündenlast trägt und ihm umgekehrt ‘die eigene Stelle’ (die
Gemeinschaft mit dem Vater) anbietet. Doch dieser ‘Wechsel’ oder ‘Tausch’
bedeutet nicht, daß Gottes Sohn ‘an der Stelle’ des Sünders nicht mehr Gottes
Sohn und der Sünder ‘an der Stelle’ des Sohnes nicht mehr Sünder ist, sondern:
Der Sohn als Sohn wird am Kreuz so zur ‘Stelle’ des Sünders, daß der Sünder
immer mehr ‘an die Stelle’ des Sohnes treten kann.“ Allgemein auch Raymund Schwager: Der wunderbare Tausch. Zur
Geschichte und Deutung der Erlösungslehre. München, 1986.
[11] Vgl. Elmar Salmann:
Urverbundenheit und Stellvertretung. In: MThZ 35 (1984) 17-31.
[12] Vgl. Menke (s. Anm. 10), 54, mit Hinweis auf
„commercium“: „Das Wort erinnert an Geschäfte, an Handel und Markt und ist
damit ein deutlicher Hinweis auf das eher praktische als spekulative Interesse
des Römers. Während der Grieche das Verbindende (die wesentliche
Zusammengehörigkeit) betont, unterstreicht der Lateiner die Trennbarkeit des
Abbilds vom Urbild. Im Bereich des ‘commercium’ ist die Vertretung eines
bestimmten Handelswertes durch einen Schuldschein oder ein Geldstück zwar
nützlich, aber nicht notwendig; Geldwert und Geldstück sind zwei auch unabhängig
voneinander bestehende Wirklichkeiten.“
[13] Vgl. Walter Simonis: Gottesliebe - Nächstenliebe. Überlegungen zum
sogenannten Doppelgebot im Lichte des biblischen Schöpfungs- und Bundesglaubens.
In: Thomas Franke (Hrsg.):
Creatio ex Amore. Beiträge zu einer Theologie der Liebe / Alexandre Ganoczy (Festschrift für). Würzburg,
1989, 60-83.
[14]Vgl.
Donald X. Burt: Cain’s City:
Augustine’s Reflections on the Origins of the Civil Society (Book XV 1-8). In:
Christoph Horn (Hrsg.): Augustinus:
De civitate dei. Berlin, 1997, 195-210.
[15] Vgl.
Johannes van Oort: Civitas dei
- terrena civitas: The Concept of the Two Antithetical Cities and ist Sources
(Books XI-XIV). In: Horn (s. Anm. 14), 157-169.
[16] Vgl. Helmut Woll: Menschenbilder in der Ökonomie. München, 1994,
16-36: „Der Mensch existiert nur dadurch, daß es auch andere Menschen gibt. Der
Austausch ist nach Smith eine natürliche Anlage des Menschen.“ (17).
[17] Vgl. als Standardwerk
Peter Tischleder: Die
Staatslehre Leos XIII. Mönchengladbach, 1927.
[18] E. Kimman:
Marktwirtschaft und Aufklärung - Ideengeschichtliche Hintergründe. In:
Walter Kerber (Hrsg.): Soziales
Denken in einer zerrissenen Welt. Anstöße der katholischen Soziallehre.
Freiburg, 1991, 84-92, hier 89.
[19] Vgl. dazu etwa Joseph Mausbach: Katholische Moraltheologie.
Münster, 1922, Bd III, 2, mit der Klarstellung, der Inhalt der sozialethischen
Normen läßt „sich ohne Schwierigkeit aus dem Wesen des Menschen und der
Gesellschaft ableiten.“
[20] Ebd., 10.
[21] Ebd., 14, und erläuternd mit Blick auf den
Staat ebd., 53: „Diese organische Idee des Staates wird sowohl vom individualistischen
wie vom sozialistischen Staatsbegriff verkannt. Der Individualismus und
Liberalismus eines Rousseau, Kant, W. v. Humboldt, A. Smith, St. Mill, H.
Spencer erblickt den Staatszweck einseitig in der Rechtssicherheit, im Schutz
der individuellen Freiheit und Schaffenslust. Den Fortschritt des Gemeinwohls
erwartet er als selbstverständliche Folge von jener Freiheitsentfaltung im
wirtschaftlichen und kulturellen Leben; jeder positive Eingriff des Staates zur
Förderung der Wohlfahrt erscheint ihm überflüssig und schädlich. Diese Richtung
löst allmählich jedes organisch erwachsene Gemeinwesen in Interessengruppen
und Einzelatome auf. Dagegen überschätzt der Sozialismus eines Marx, Engels den
Wert und die Macht des Ganzen und verkennt den Eigenwert und das Eigenrecht der
Individuen“.
[22] August Pieper:
Gemeinschaftsgeist im Wiederaufbau. Freiburg, 1921. Zum ganzen auch
Gotthard Klein: Der Volksverein
für das katholische Deutschland 1890-1933. Paderborn, 1996, 139-145, mit
dem Hinweis auf die Dichotomie von Gemeinschaft und Gesellschaft bei F.
Tönnies (1885-1936) und deren Rezeption durch A. Pieper und A. Heinen.
[23] Sozialwort, Nr. 91.
[24] Ebd., Nr. 93.
[25] Ebd., Nr. 94.
[26] Ebd.
[27] Ebd., Nr. 95.
[28] Ebd.
[29] Ebd., Nr. 97.
[30] Ebd., Nr. 101.
[31] Vgl. Mausbach (s. Anm. 19), 10: „Eine
Gesellschaft, die in der Durchführung ihres Zwecks durchaus selbständig ist,
keiner Ergänzung durch eine höhere Gemeinschaft und Gewalt bedarf, nannten
schon die Alten eine vollkommene Gesellschaft (societas perfecta). Im vollen
Sinne können nur Staat und Kirche als solche bezeichnet werden“.
[32] Sozialwort, Nr. 148.
[33] Dazu erhellend Herwig Büchele: Option für die Armen - eine
vorrangige Orientierung der katholischen Soziallehre. In: Günter Baadte; Anton Rauscher (Hrsg.): Christliche Gesellschaftslehre.
Graz, 1989, 107-129.
[34] Sozialwort, Nr. 107.
[35] Vgl. erläuternd Kommentar zu Sozialwort, Nr.
112. In: Marianne Heimbach-Steins;
Andreas Lienkamp (Hrsg.): Für
eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. München, 1997, 141: „Soziale
Gerechtigkeit meint damit jene Gerechtigkeitsverantwortung, die wegen der
geschichtlichen und gesellschaftlichen Wandelbarkeit der sozialen Verhältnisse
nie abschließend eingelöst ist.“
[36] Sozialwort, Nr. 111.
[37] Ebd., Nr. 113.
[38] Ebd., Nr. 114.
[39] Ebd., Nr. 117.
[40] Ebd., Nr. 121.
[41] Ebd., Nr. 129.
[42] Vgl. Otfried Höffe: Menschenrechte und
Tauschgerechtigkeit. In: Peter Fischer
(Hrsg.): Freiheit oder
Gerechtigkeit. Perspektiven politischer Philosophie. Leipzig, 1995, 20-39:
„In moralischer Hinsicht basieren die Menschenrechte auf der Goldenen Regel und
diese ist ein Kriterium der Tauschgerechtigkeit“.(28).
[43] Vgl. Michael Schramm: Spielregeln gestalten sich nicht von selber.
Institutionenethik und Individualethos in Wettbewerbssystemen. In: Detlef Aufderheide; Martin Dabrowski (Hrsg.): Wirtschaftsethik
und Moralökonomik. Normen, soziale
Ordnung und der Beitrag der Ökonomik. Berlin, 1997, 147-176.
[44] Vgl. Gesine Schwan: Anthropologische Grundlagen des demokratischen
Rechtsstaates. In: Kraetzer (s. Anm. 3), 27-47.
[45] Vgl. kritisch Leonhard Bauer: Kritik ökonomischer
Denkweisen. Für ein neues Menschenbild der Ökonomen. Frankfurt, 1985; M. Held: „Die Ökonomik hat kein
Menschenbild“ - Institutionen, Normen, Menschenbild. In: Bernd Biervert; M. Held (Hrsg.):
Das Menschenbild der ökonomischen Theorie. Zur Natur der Menschen.
Frankfurt, 1991, 10-41.
[46] Sozialwort, Nr. 133.
[47] Ebd., 143.
[48] Vgl. Gerhard Kruip: Globalisierung als Chance für universelle
Solidarität: Situation und Perspektiven der „Entwicklungszusammenarbeit“.
In: Hans J. Höhn (Hrsg.):
Christliche Sozialethik interdisziplinär. Paderborn, 1997, 309-336.
[49] Vgl. erhellend Karl Gabriel: Systeme und Netze der Solidarität in einer
zukunftsfähigen Gesellschaft. Zum pluralen Solidaritätsverständnis des Wortes
der Kirchen. In: Karl Gabriel;
Werner Krämer (Hrsg.): Kirchen
im gesellschaftlichen Konflikt. Der Konsultationsprozeß und das Sozialwort „Für
eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“. Münster, 1997, 159-173.